HRB 9590

Aurora Lichtwerke GmbH

Amtsgericht Ingolstadt · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Industriestraße 20, 85072 Eichstätt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Eichstätt
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
01.12.2022
Datenstand
2025-09-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Marc Zube

München

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Thorsten Cramer

Meerbusch

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Design, Herstellung, Vertrieb von Produkten der Lichtindustrie, inklusive Leuchten, Lampen, Beleuchtungen und Komponenten, Ersatzteilen und Begleitprodukten solcher Produkte

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 278/22 · Aurora Lichtwerke GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 278/22
Wirksam am
25.07.2024
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 9590
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 278/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt, vertreten durch die Geschäftsführer Cramer Thorsten und Zube Marc
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9590
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 00495-22/ju/ck/na

Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne Festsetzungsbeträge) und Beschlussbegründung:

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Alexander Reus, Prinzregentenstraße 78, 81675 München, für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter werden wie folgt festgesetzt:
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird gestattet.

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter erfolgt gemäß dem Antrag des Sachwalters vom 08.05.2023.
Für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters findet die Vorschrift des § 12a InsVV Anwendung:
Die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters wird gesondert vergütet.
Er erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Sachwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt.
Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Eigenverwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der Verfügungsbefugnis des eigenverwaltenden Schuldners unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen.

Im Verfahren wurde der Kassenprüfer Schultze & Braun GmbH unter anderem als Sachverständiger zur Prüfung eingesetzt, ob die für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters maßgebliche Berechnungsmasse richtig berechnet wurde.
Auf das Gutachten vom 11.06.2024 wird hiermit vollumfänglich Bezug genommen.

Ausgehend von einem der vorläufigen Sachwaltung unterliegenden Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Regelvergütung gem. § 2 InsVV XXX EUR (Regelvergütung).

Die Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters beläuft sich nach § 12a Abs. 1 Satz 2 InsVV auf 25 % der Vergütung des Sachwalters, was im Ergebnis 15 % der Regelvergütung nach § 2 InsVV entspricht. Dies ergibt einen Betrag von XXX EUR.

Über die Verweisung des § 10 InsVV gelten die Regelungen des § 3 InsVV zu möglichen Zu- und Abschlägen auch für die Vergütung des (vorläufigen) Sachwalters.

Die Regelvergütung ist zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.

Der vorläufige Sachwalter beantragt einen Gesamtzuschlag von XXX %.

Auf die ausführliche Begründung im Antrag des Sachwalters wird Bezug genommen.
Das gegenständliche Insolvenzverfahren ist unter nahezu keinem Gesichtspunkt mit einem durchschnittlichen Regelverfahren zu vergleichen. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen, unter anderem vom 24.07.2003, IX ZB 607/02 festgestellt, dass nicht für jeden isoliert in Frage kommenden Zuschlags- oder Abschlagstatbestand isoliert zu entscheiden ist. Vielmehr hat im Rahmen einer Gesamtbetrachtung eine Abgrenzung zum Regelverfahren zu erfolgen. Auf dieser Grundlage kann sodann über die Zuschläge als Ganzes entschieden werden. Dennoch bietet es sich an zunächst aufzuzeigen in welchen Bereichen und in welchem Umfang ein Abweichen vom Regelverfahren angezeigt ist.
[...]
Zusammenfassung:
Für die Erhöhung des Regelsatzes ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Gesamtbetrachtung und Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände entscheidend.
Im gesamten Verfahren sind externe Berater und fachkundige Dienstleister zum Einsatz gekommen, die den vorläufigen Sachwalter bei der Durchführung des Verfahrens unterstützt haben.
Arbeitserleichternd ist zudem die insolvenzrechtliche Expertise auf Seiten der Eigenverwaltung zu nennen sowie die gute Zusammenarbeit mit dem Schuldnerberater zu erwähnen, die in diesem Verfahren den Mehraufwand der Sachwaltung bei der Überprüfung der Unterlagen in Grenzen hielt.
Diese Faktoren sind zuschlagsmindernd zu berücksichtigen.
Dennoch gestaltete sich das vorliegende Verfahren angesichts der Größe des Unternehmens und der schwierigen Ausgangslage bei der Suche nach möglichen Lösungsansätzen in alle Richtungen auch für die Sachwaltung sehr zeitintensiv.
Unter Berücksichtigung aller Zuschlags- und Abschlagskriterien war ein Gesamtzuschlag von XXX % ausreichend und angemessen.

An Auslagen wurde die Pauschale gemäß §§ 12a Abs. 5, 12 Abs. 3 i.V.m. § 8 Abs. 3 InsVV (XXX EUR je angefangenem Monat für die Dauer der vorläufigen Sachwaltung) festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

oder bei dem

Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Erinnerung:

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 25.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 278/22 · Aurora Lichtwerke GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 278/22
Wirksam am
24.04.2023
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 9590
IN 278/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt, vertreten durch die Geschäftsführer Cramer Thorsten, geboren am XX.XX.XXXX, c/o: Fa. Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestrasse 20, 85072 Eichstätt und Zube Marc, geboren am XX.XX.XXXX, c/o: Fa. Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9590
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Rechtsanwälte, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 00495-22/ju/ck/na

Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes S.A., Gasstraße 29, 22761 Hamburg, wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.

Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß dem Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 28.02.2023.Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gemäß § 73 Abs. 1 InsO den Anspruch, dass ihre Tätigkeit vergütet und angemessene Auslagen erstattet werden. Die Vergütung richtet sich nach § 73 Abs. 1 InsO, § 17 InsVV primär nach dem Zeitaufwand.Gemäß § 17 Abs. 1 InsVV beträgt die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses regelmäßig zwischen 50 und 300 Euro je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes sind insbesondere der Umfang der Tätigkeit und die berufliche Qualifikation des Ausschussmitglieds zu berücksichtigen.
Die Anzahl der angesetzten Stunden ergibt sich aus der dem Antrag beigefügten Auflistung, welche plausibel und nachvollziehbar ist.
Auch der von dem Gläubigerausschussmitglied geltend gemachte Stundensatz von XXX EUR ist angemessen. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein außergewöhnlich umfangreiches Insolvenzverfahren mit einer Vielzahl an einzelnen Sachverhalten sowie komplexen Rechtsfragen im gesellschaftsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Bereich, die eine besondere Verantwortlichkeit der Mitglieder des Gläubigerausschusses erfordern.
Auf die umfangreichen Ausführungen zu den einzelnen Tätigkeiten im Antrag des Gläubigerausschussmitglieds vom 28.02.2023 sowie in der Stellungnahme des Sachwalters vom 20.03.2023 wird Bezug genommen. Die besondere Sachkunde und Qualifikation des Gläubigerausschussmitglieds wurde dargelegt.
Für die Erstattung der Auslagen gilt § 18 Abs. 1 InsVV. Diese sind einzeln anzuführen und zu belegen. Auf die mit Schreiben vom 17.04.2023 eingereichten Nachweise wird Bezug genommen.

Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

oder bei dem

Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Erinnerung:

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 24.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 278/22 · Aurora Lichtwerke GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 278/22
Wirksam am
14.03.2023
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 9590
IN 278/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt, vertreten durch die Geschäftsführer Cramer Thorsten, geboren am XX.XX.XXXX, c/o: Fa. Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestrasse 20, 85072 Eichstätt und Zube Marc, geboren am XX.XX.XXXX, c/o: Fa. Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9590
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Rechtsanwälte, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 00495-22/ju/ck/na

1. Die Prüfung der bis 21.02.2023 angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 426 - 440 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.05.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 14.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 278/22 · Aurora Lichtwerke GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 278/22
Wirksam am
15.02.2023
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 9590
IN 278/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt, vertreten durch die Geschäftsführer Cramer Thorsten, geboren am XX.XX.XXXX, c/o: Fa. Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestrasse 20, 85072 Eichstätt und Zube Marc, geboren am XX.XX.XXXX, c/o: Fa. Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9590
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Rechtsanwälte, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 00495-22/ju/ck/na

Der Generalbevollmächtigte der Schuldnerin bittet im Berichtstermin am Dienstag, 21.02.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Ingolstadt, um Zustimmung zu folgenden Punkten:

|1. Die Anordnung der Eigenverwaltung wird beibehalten.
2. Der Sachwalter Rechtsanwalt Alexander Reus wird in seinem Amt bestätigt.
3. Das bestehende Geschäftskonto bei der Commerzbank AG
(IBAN: DE57 7004 0041 0271 4657 00) wird als Hinterlegungsstelle genehmigt.
4. Der eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wird in seinem Amt bestätigt.
5. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt.
6. Ein Insolvenzplan soll (derzeit) nicht ausgearbeitet werden.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 15.02.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 278/22 · Aurora Lichtwerke GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 278/22
Wirksam am
01.12.2022
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 9590
IN 278/22

In dem Verfahren über den Antrag d.

Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt, vertreten durch die Geschäftsführer Cramer Thorsten, geboren am XX.XX.XXXX, c/o: Fa. Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestrasse 20, 85072 Eichstätt und Zube Marc, geboren am XX.XX.XXXX, c/o: Fa. Aurora Lichtwerke GmbH, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 9590
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 00495-22/ju/ck/na
Geschäftszweig/Beschäftigung: Design, Herstellung, Vertrieb von Produkten der Lichtindustrie, inklusive Leuchten, Lampen, Beleuchtungen und Komponenten, Ersatzteilen und Begleitprodukten solcher Produkte
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.12.2022 um 08.45 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Alexander Reus
Prinzregentenstraße 78, 81675 München
Telefon: +49(89)287881-0
Telefax: +49(89)287881-29
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 12.01.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 21.02.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 21.02.2023, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, 85049 Ingolstadt

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Herr Hubert Roßkopf
Industriestraße 20, 85072 Eichstätt

|Agentur für Arbeit Regensburg
Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg

|Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes S.A.
Gasstraße 29, 22761 Hamburg

9. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 12.09.2022 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 01.12.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9590 HRB 9590: Aurora Lichtwerke GmbH, Eichstätt, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Michal, Roland, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis,…
HRB 9590: Aurora Lichtwerke GmbH, Eichstätt, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Michal, Roland, Wien / Österreich, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 9590 HRB 9590: Aurora Lichtwerke GmbH, Eichstätt, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2020 hat …
HRB 9590: Aurora Lichtwerke GmbH, Eichstätt, Industriestraße 20, 85072 Eichstätt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2020 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'Blitz 19-674 GmbH'), 2 (Sitz, bisher München, Amtsgericht München HRB 253366), 4 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Industriestraße 20, 85072 Eichstätt. Gegenstand des Unternehmens: Design, Herstellung, Vertrieb von Produkten der Lichtindustrie, inklusive Leuchten, Lampen, Beleuchtungen und Komponenten, Ersatzteilen und Begleitprodukten solcher Produkte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *XX.XX.XXXX; Selnes, Randi Mette, München, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Zube, Marc, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.