HRB 5992 FL
AURO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Flensburg
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Registerdaten
- Sitz
- Flensburg
- Datenstand
- 2025-01-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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CD
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VÖ
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Veröffentlichungen
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 5992 FL AURO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, FlensburgMürwiker Str. 169/171, 24944 Flensburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AURO D…
AURO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, FlensburgMürwiker Str. 169/171, 24944 Flensburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AURO Dritte Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg HRB 5719 FL) - übertragender Rechtsträger - durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
HRB 5992 FL AURO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, FlensburgMürwiker Str. 169/171, 24944 Flensburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AURO Z…
AURO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, FlensburgMürwiker Str. 169/171, 24944 Flensburg. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die AURO Zweite Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg HRB 3982 FL) - übertragender Rechtsträger - durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
HRB 5992 FL AURO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Flensburg(Mürwiker Str. 169/171, 24944 Flensburg). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selbe…
AURO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Flensburg(Mürwiker Str. 169/171, 24944 Flensburg). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Südpol Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 4401 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
HRB 5992 FL AURO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Flensburg(Mürwiker Str. 169/171, 24944 Flensburg). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selbe…
AURO Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH, Flensburg(Mürwiker Str. 169/171, 24944 Flensburg). Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Südpol Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 4401 FL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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