HRB 190354
Aureum Realwert AG
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Kemperplatz 1, 10785 BerlinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Berlin
- Rechtsform
- 222110
- Letzte Eintragung
- 16.09.2019
- Datenstand
- 2025-06-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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Abrufstand 2025-06-07 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
a) Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögenswerten jeglicher Art, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Vornahme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte im eigenen Namen und für eigene Rechnung mit Ausnahme von Bankgeschäften im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen sowie alle sonstigen, eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten sowie die Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen; b) die Unternehmensberatung, insbesondere die Unternehmensstrukturberatung und das Unternehmensresearch; c) die Führung und Entwicklung des Konzerns und seiner Konzernunternehmen sowie die Erbringung zentraler Dienstleistungen innerhalb des Konzerns; d) die Führung und Erfüllung der Aufgaben in sowie Entwicklung von Management- oder Finanz- oder anderen Holdings; e) die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, Wertpapieren sowie bei Grundstücken und Gebäuden deren Vermietung und Verpachtung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 36a IN 3397/19 · Aureum Realwert AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 3397/19
- Wirksam am
- 21.08.2026
- Registerbezug
- Berlin, HRB 190354
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aureum Realwert AG, Kemperplatz 1, 10785 Berlin, vertreten durch die Vorstände Nadezda Ekkert, Anton Gulin und Tatiana Rebo
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 190354
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 190354 B HRB 190354 B: Aureum Realwert AG, Berlin, Kemperplatz 1, 10785 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 1. Ekkert, Nadezda
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 3397/19 · Aureum Realwert AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 3397/19
- Wirksam am
- 11.07.2019
- Registerbezug
- Berlin, HRB 190354
36a IN 3397/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aureum Realwert AG, Kemperplatz 1, 10785 Berlin, vertreten durch die Vorstände
Nadezda Ekkert, Anton Gulin und Tatiana Rebo
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB
190354
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 29.07.2019, 10:05
Uhr, 2. Stock, Amtsgerichtsplatz 1, Berlin, um Zustimmung zu folgendem Punkt:
|beabsichtigter Verkauf von insgesamt 37.000 Aktien der vPE
WertpapiershandelsBank AG zu einem Kaufpreis von 4,80 EUR pro Aktie
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.07.2019
36a IN 3397/19 Amtsgericht Charlottenburg, 11.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 190354 B HRB 190354 B: Aureum Realwert AG, Berlin, Kemperplatz 1, 10785 Berlin. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Es wurde eine neue Liste der Aufsichtsratsmitglieder eingereicht (§ 106 AktG)
HRB 190354 B HRB 190354 B: Aureum Realwert AG, Berlin, Kemperplatz 1, 10785 Berlin. Nicht mehr Vorstand: 3. Gulin, Anton; Nicht mehr Vorstand: 4. Dr. Rebo, Tatiana
HRB 190354 B HRB 190354 B: Aureum Realwert AG, Berlin, Kemperplatz 1, 10785 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG aufgelöst.
Forderungsprüfung 36a IN 3397/19 · Aureum Realwert AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 3397/19
- Wirksam am
- 04.06.2019
- Registerbezug
- Berlin, HRB 190354
36a IN 3397/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Aureum Realwert AG,
Kemperplatz 1, 10785 Berlin,
vertreten durch den Vorstand Nadezda Ekkert
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRB 190354
Geschäftszweig: Entwicklung von Softwareprodukten
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 03.06.2019 um 11.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im
Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Oliver Sietz
Rankestraße 33, 10789 Berlin
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38
InsO) bis zum 06.09.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der
Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Montag, 29.07.2019, 10:05 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 28.10.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht
Charlottenburg
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 20.05.2019 beim Insolvenzgericht Charlottenburg eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden. Gegen die Entscheidung kann ferner jeder Gläubiger nach Art.
3 Abs. 1 EuInsVO die sofortige Beschwerde einlegen, wenn nach Art. 5 Abs. 1
EuInsVO das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.06.2019
36a IN 3397/19 Amtsgericht Charlottenburg, 04.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 3397/19 · Aureum Realwert AG · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
- Insolvenzgericht
- Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36a IN 3397/19
- Wirksam am
- 20.05.2019
- Registerbezug
- Berlin, HRB 190354
36a IN 3397/19
In dem Verfahren über den Antrag d.
Aureum Realwert AG,
Kemperplatz 1, 10785 Berlin,
vertreten durch die Vorstände Nadezda Ekkert, Anton Gulin und Tatiana Rebo
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Register-Nr.: HRB 190354
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 20.05.2019 um 12:53
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Rechtsanwalt Oliver Sietz
Rankestraße 33, 10789 Berlin
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete
Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 20.05.2019
36a IN 3397/19 Amtsgericht Charlottenburg, 20.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 190354 B HRB 190354 B: Aureum Realwert AG, Berlin, Kemperplatz 1, 10785 Berlin. Änderung zu Nr. 1: die Vertretungsbefugnis betreffend; Vorstand: Ekkert, Nadezda; mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Vo…
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