HRB 300749
Augustinum Inklusion gGmbH
aktuellStandort
Stiftsbogen 74, 81375 MünchenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
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Registerdaten
- Sitz
- München
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 13.03.2025
- Datenstand
- 2025-10-21
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian Kranjčić
München
Christoph Specht
München
Matthias Heidler
München
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-21 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i. S. des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Kunst und Kultur, der Bildung und Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch Errichtung, Betreiben und Fortentwicklung von Einrichtungen und Diensten in Form von lnklusionsbetrieben, die vorrangig dem Zweck dienen, schwerbehinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen und durch ein Angebot von Arbeitsplätzen für nicht in das Arbeitsleben vermittelbare Menschen mit Behinderung. Dazu betreibt die Gesellschaft unter anderem eine Küche als Inklusionsabteilung. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht als diakonische Aufgabe der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. 4. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 genannten Zwecke im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zur "Augustinum-Gruppe" gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften sowie mit den Gesellschaften der Gruppe Stiftung Pfennigparade, insbesondere durch Erbringen und Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen jeglicher Art, durch Nutzungsüberlassung sowie durch Überlassung von Personal. Die Gesellschaften der Gruppe Stiftung Pfennigparade sind: Stiftung Pfennigparade, Pfennigparade VUB GmbH, Pfennigparade PSG GmbH, Pfennigparade BKG GmbH, Pfennigparade WKM GmbH, Pfennigparade VSB GmbH, Pfennigparade Perspektive GmbH, Pfennigparade SIGMETA GmbH, Pfennigparade Ernst-Barlach-Schulen GmbH, Pfennigparade Phoenix Schulen und Kitas GmbH, Pfennigparade Ambulante Dienste GmbH, Pfennigparade REVERSY GmbH, Pfennigparade Vivo GmbH, Kinderhaus AtemReich GmbH, Pfennigparade Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung GmbH, Pfennigparade Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, INSEL/sportln Inklusive Natur-, Sport- und Erlebnislandschaft. Zu den erbrachten Leistungen gehören vor allem sämtliche Dienst- und Serviceleistungen im Bereich der Speisenherstellung und -versorgung sowie diverse Reinigungs- und Logistikleistungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere administrative sowie Management- und Verwaltungsdienstleistungen; zur Nutzungsüberlassung gehört auch Überlassung von Immobilien und Grundstücken. Darüber hinaus werden u. a. Dienst- und Beratungsleistungen der Energieversorgung einschließlich der Energielieferung in Anspruch genommen. Der Satzungszweck der Förderung der Kunst und Kultur wird verwirklicht insbesondere durch die Weiterleitung von Mitteln an die steuerbegünstigten Körperschaften im Konzernverbund. 5. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben trägt die Gesellschaft auch Sorge für ein gleichberechtigtes Miteinander der Geschlechter. 6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. 7. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit im Wege der Ausschüttung teilweise (nicht überwiegend) eigene Mittel an die Gesellschafter auszuschütten, wenn es sich bei den Gesellschaftern ausschließlich um steuerbegünstigte Körperschaften handelt und diese die Mittel für steuerbegünstigte Zwecke verwenden. 8. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 9. Die Gesellschaft darf ihre Mittel ganz oder teilweise einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten Zwecke zu erfüllen. 10. Die Gesellschaft kann sich zur Verwirklichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke auch Hilfspersonen bedienen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Für diese Registeridentität wurden keine sicher zuordenbaren Insolvenzbekanntmachungen oder historischen Handelsregister-Veröffentlichungen gefunden.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.