HRB 17399
August Küpper GmbH
aktuell 28 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Grubenstr. 13 - 15, 42579 HeiligenhausGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Heiligenhaus
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 07.11.2019
- Datenstand
- 2025-10-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Carsten Paris
Essen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenJörg Gregel
Bückeburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-02-07 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
2 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegisterinformationen
Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.
Abrufstand 2025-10-01 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- "Küpper Verwaltungs- .gesellschaf t mbH" Heiligenhaus
- "Küpper Verwaltungsgesellschaft mbH" Heiligenhaus
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, die Bearbeitung, der Handel mit und der Vertrieb von Metallen, Metallerzeugnissen, Kunststoffen und ähnlichen Werkstoffen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 15.06.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 01.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 07.05.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds ein Vorschuss festgesetzt worden. Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 06.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 07.05.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 06.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 13.01.2026
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
ist auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzende Vergütung eines Gläuberausschussmitglieds ein Vorschuss festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 09.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 15.04.2024
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Gasstraße 10-18, 42657 Solingen
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung XXXX €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen XXXX €
Zwischensumme XXXX €
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von XXXX € XXXX €
Endbetrag XXXX €
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 30.08.2018 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Bei einer regulären Beendigung beträgt die Masse geschätzt XXXX €.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach XXXX € (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 643 Gläubigern auf 13.900,00 €. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren (Erarbeitung eines Liquidationsinsolvenzplans/ Abrechnung der Fortführungsvereinbarung/ Abrechnung Poolvereinbarung/ Zusammenarbeit mit einem Gläubigerausschuss/ arbeitsrechtliche Tätigkeiten) ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 250 % und damit auf den Betrag von XXXX € gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.06.2023 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 11.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 19.03.2024
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
soll eine Abschlagsverteilung gem. § 195 InsO nach den Regeln des Insolvenzplans vom 22.06.2023 stattfinden.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der im Verteilungsverzeichnis berücksichtigten Insolvenzgläubiger 24.214.654,35 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 3.874.344,66 EUR zur Verfügung. Die quotenberechtigten Insolvenzgläubiger erhalten die Barquote in Höhe von 16,0 %.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 13.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 11.01.2024
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 20.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 02.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzplan 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 05.10.2023
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris und Herr Jörg Gregel, beide geschäftsansässig Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Rechtsanwalt Dr. Bastian Messow, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Gasstraße 10-18, 42657 Solingen
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 22.6.2023 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Freitag, 27.10.2023, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage, Sitzungssaal A234.
Der Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. J335 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat und
mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 04.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 22.06.2022
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen
August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris, Kantorie 124, 45134
Essen und Herr Jörg Gregel, Gerhard-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen
einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen
Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO)
entspricht, ist der 19.07.2022. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche
Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind
zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung
beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei
dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung
kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts
abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung
zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser
Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der
Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die
öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf
die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/
innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur
Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des
elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des
elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer
Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 21.06.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 04.03.2022
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen
August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Herr Carsten Paris, Kantorie 124, 45134
Essen und Herr Jörg Gregel, Gerhard-Hauptmann-Straße 8, 31675 Bückeburg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sondersachwalters.
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3
InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal
statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder
das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von
200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2
RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/
Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei
Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in
deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal
einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen
Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung
zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der
Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren
Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche
Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage
verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere
Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie
soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf
die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/
innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen
Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom
05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs.
1 Satz 1 Halbsatz 2 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da
nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht
sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen
bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die
Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276 eingesehen werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 03.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 05.03.2021
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen
August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Gregel, Haberstr. 36, 42551
Velbert und Herrn Carsten Paris, Haberstr. 36, 42551 Velbert
wird Rechtsanwalt Florian Gantenberg, Lise-Meitner-Str. 5 - 9, 42119 Wuppertal
zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung
und die Abgabe der Prüferklärung bezüglich der Forderungen Rang 0 (§ 38 InsO)
mit der lfd. Nr. 534, 557, 561. In diesem Bereich hat allein er die
Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 03.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 05.09.2019
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen
August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Gregel, Haberstr. 36, 42551
Velbert und Herrn Carsten Paris, Haberstr. 36, 42551 Velbert
wird Rechtsanwalt Florian Gantenberg, Lise-Meitner-Str. 5 - 9, 42119 Wuppertal
zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die
Zustimmungserklärung zu der Abtretung der Ansprüche aus § 64 GmbHG an den
Insolvenzverwalter über das Vermögen der H.J. Küpper Metallverarbeitung GmbH.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 04.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 05.09.2018
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen
August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Gregel, Haberstr. 36, 42551
Velbert und Herrn Carsten Paris, Haberstr. 36, 42551 Velbert
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin zum
01.09.2018, 0:00 Uhr aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Hofaue
39, 42103 Wuppertal, Telefon: 0202 2615620, Fax: 0202 26156299.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den
Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an
Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu
erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4
InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen
Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 30.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 18.10.2017
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen
August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jörg Gregel, Haberstr. 36, 42551
Velbert und Herrn Carsten Paris, Haberstr. 36, 42551 Velbert
Wird Herr Rechtsanwalt Florian Gantenberg z. Sondersachwalter bestellt. Sein
Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderungsanmeldung und die Abgabe der
Prüferklärung bezüglich der Forderungen Rang 0 ( § 38 InsO) mit der lfd. Nr.
534, 557, 561. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des
Sachwalters.
145 IN 383/17
Amtsgericht Wuppertal, 18.10.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17399 HRB 17399: August Küpper GmbH, Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus. Nicht mehr Geschäftsführer: Vogel, Manfred, Kappelrodeck, *XX.XX.XXXX.
HRB 17399 HRB 17399: August Küpper GmbH, Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 383/17) vom 01.08.2017 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insol…
Forderungsprüfung 145 IN 383/17 · August Küpper GmbH · Insolvenzgericht Wuppertal
- Insolvenzgericht
- Wuppertal
- Aktenzeichen
- 145 IN 383/17
- Wirksam am
- 02.08.2017
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 17399
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 17399 eingetragenen
August Küpper GmbH, Grubenstraße 13-15, 42579 Heiligenhaus, gesetzlich
vertreten durch die Geschäftsführer Jörg Gregel und Carsten Paris, Haberstraße
36, 42551 Velbert
Geschäftszweig: Herstellung, Bearbeitung, Hand mit und der Vertrieb von
Metallen, Metallerzeugnissen Kuststoffen und ähnlichen Werkstoffen.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2017, um 11:50
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.05.2017 bei Gericht eingegangenen
Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der
Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu
verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Hofaue 41 - 45,
42103 Wuppertal , Tel. Nr.0202 2615620 , Fax Nr. 0202 26156299.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.09.2017 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der
Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom
30.05.2017 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren
(§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO)
eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Atradius Kreditversicherung, Niederlassung der Atradius Crédito y Caucion S.A.
de Seguros y Reaseguros, vertreten durch Herrn Detlef Sieck, Opladener Straße
14, 50679 Köln
Rechtsanwalt Lothar Boll, Königsallee 40, 40212 Düsseldorf,
Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Düsseldorf,
Grafenberger Allee 300, 40237 Düsseldorf,
Hakan Civelek, IG Metall Geschäftsstelle Velbert, Oststraße 48, 42551 Velbert,
Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzamt Velbert, dieses
vertreten durch Herrn Dr. Norbert Vogelsang, Gleisdreieck 5, 42651 Solingen,
Noerr LLP, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Hoffmann, Börsenstraße 1,
60313 Frankfurt,
Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, vertreten
durch Frau Rechtsanwältin Anna Dorothea Görg, Bahnstraße 6, 50996 Köln.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen
Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der
Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin)
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 09.10.2017, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, 2. Etage,
Sitzungssaal A234.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
* die Person des Sachwalters,
* die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
* die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),
* die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
* Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160
InsO); insbesondere:
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,
* die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
* die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
* der freihändige Verkauf des Geschäftsbetriebes und des Anlage- und
Umlaufvermögens
* die Freistellung der Rechnungslegungspflicht des Schuldners gegenüber dem
Gericht in Verbindung mit der Bestellung eines Kassenprüfers
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 18.09.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A276
niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden
Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die
Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in
deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Wuppertal, 01.08.2017
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 17399 HRB 17399: August Küpper GmbH, Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus. Bestellt als Geschäftsführer: Gregel, Jörg, Bückeburg, *XX.XX.XXXX; Paris, Carsten, Essen, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvert…
HRB 17399 HRB 17399: August Küpper GmbH, Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus. Nicht mehr Geschäftsführer: Dham, Anubhav, Malviya Nagar, Neu Delhi / Indien, *XX.XX.XXXX; Sabharwal, Kunal, Kalkaji, Delh…
HRB 17399 HRB 17399: August Küpper GmbH, Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus. Nicht mehr Geschäftsführer: Hurley, Laurence Stephen, Solihull / Vereinigtes Königreich, *XX.XX.XXXX.
HRB 17399 HRB 17399: August Küpper GmbH, Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus. Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2016 hat die Änderung des Geschäftsjahres und die entsprechende Änderung des Gesel…
HRB 17399 HRB 17399: August Küpper GmbH, Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 17399 HRB 17399: August Küpper GmbH, Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus. Mit der Amtek Technologies Deutschland GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 99137) als h…
HRB 17399 HRB 17399: August Küpper GmbH, Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus. Der mit der Amtek Kuepper GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt, HRB 99104) am 13.03.2014 abgeschl…
HRB 17399 HRB 17399: August Küpper GmbH, Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus. Die Gesellschafterversammlung vom 04.05.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlosse…
HRB 17399 HRB 17399:August Küpper GmbH, Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus.Mit der Amtek Kuepper GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 99104) als herrschendem Unt…
HRB 17399 HRB 17399:"Küpper Verwaltungsgesellschaft mbH", Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus.Die Gesellschafterversammlung vom 13.03.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma), …
HRB 17399 HRB 17399:"Küpper Verwaltungsgesellschaft mbH", Heiligenhaus, Grubenstr. 13 - 15, 42579 Heiligenhaus.Die Gesellschafterversammlung vom 06.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 Abs. 2 und…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.