VR 169

Augsburger Verein für Segelflug eingetragener Verein

Amtsgericht Augsburg · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Augsburg

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Augsburg
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Letzte Eintragung
01.02.2024
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Daniel Marquart

Affing

Vorstand

Dominik Bscher

Gablingen

Vorstand

Michael Tausch

Gessertshausen

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-27 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-05 Registerinformationen ansehen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
VR 169 Augsburger Verein für Segelflug eingetragener Verein, Augsburg, (Marderweg 72 b, 86169 Augsburg).Luftsportverein Friedberg e.V. mit dem Sitz in Friedberg (Amtsgericht Augsburg VR 10242) ist auf Grund des Ver…
Augsburger Verein für Segelflug eingetragener Verein, Augsburg, (Marderweg 72 b, 86169 Augsburg).Luftsportverein Friedberg e.V. mit dem Sitz in Friedberg (Amtsgericht Augsburg VR 10242) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages, sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins je vom 20.02.2009 mit dem Verein verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.