HRA 200668

AUGEN OPTIK ROHE Daniel Rohe e.K.

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Osnabrück

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Registerdaten

Sitz
Osnabrück
Datenstand
2024-12-22
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-22

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Brillenstudio Haste Daniel Rohe e. K. Osnabrück

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Veränderungen
HRA 200668 Brillenstudio Haste Daniel Rohe e. K., Osnabrück, Bramstraße 18, 49090 Osnabrück. Geschäftsanschrift: Bramstraße 18, 49090 Osnabrück.
Brillenstudio Haste Daniel Rohe e. K., Osnabrück, Bramstraße 18, 49090 Osnabrück. Geschäftsanschrift: Bramstraße 18, 49090 Osnabrück.
Neueintragungen
HRA 200668 Brillenstudio Haste Daniel Rohe e. K., Osnabrück (Meppener Str. 13, 49078 Osnabrück, Betrieb eines Brillenstudios). Einzelkaufmann. Der Inhaber/die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Rohe, Daniel Hubert Joha…
Brillenstudio Haste Daniel Rohe e. K., Osnabrück (Meppener Str. 13, 49078 Osnabrück, Betrieb eines Brillenstudios). Einzelkaufmann. Der Inhaber/die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Rohe, Daniel Hubert Johann, Osnabrück, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Rohe Medical GmbH mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 18887) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.03.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.03.2007 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.