HRB 92155
AUDEV Deutschland GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Gelnhausen
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Registerdaten
- Sitz
- Gelnhausen
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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5 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 70 IN 154/19 · AUDEV Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 154/19
- Wirksam am
- 18.05.2022
- Registerbezug
- Hanau, HRB 92155
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.07.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hanau, 17.05.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70 IN 154/19 · AUDEV Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 154/19
- Wirksam am
- 24.09.2020
- Registerbezug
- Hanau, HRB 92155
GmbH, Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 92155), vertr. d.: 1.
Stephan Wald, Feldstraße 25, 66127 Saarbrücken, (Prokurist), 2. Nico Spence,
(Geschäftsführer), 3. Joost Schrier, (Geschäftsführer), wird die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko,
Insolvenzverwaltung, Postfach 740125, 60570 Frankfurt am Main, Tel.: 0049 561
491746812, Fax: 0049 561 491746817, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de
wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450
Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 18.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 154/19 · AUDEV Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 154/19
- Wirksam am
- 18.05.2020
- Registerbezug
- Hanau, HRB 92155
GmbH, Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 92155), vertr. d.: 1.
Stephan Wald, Feldstraße 25, 66127 Saarbrücken, (Prokurist), 2. Nico Spence,
(Geschäftsführer), 3. Joost Schrier, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur
Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen
Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hanau, 18.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 92155 HRB 92155: AUDEV Deutschland GmbH, Gelnhausen, Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen. Prokura von Amts wegen erloschen: Wald, Stephan, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolve…
Forderungsprüfung 70 IN 154/19 · AUDEV Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 154/19
- Wirksam am
- 27.08.2019
- Registerbezug
- Hanau, HRB 92155
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der AUDEV Deutschland
GmbH, Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 92155), vertr. d.: 1.
Stephan Wald, Feldstraße 25, 66127 Saarbrücken, (Prokurist), 2. Nico Spence,
(Geschäftsführer), 3. Joost Schrier, (Geschäftsführer),. Insolvenzverwalter
ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Westendstraße 74, 60325 Frankfurt am
Main, Tel.: 0049 561 491746812, Fax: 0049 561 491746817, E-Mail:
info@danko-insolvenzverwaltung.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in
EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
25.09.2019.
b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird am
Mittwoch, 23.10.2019, 10:00 Uhr, Raum C 163, Insolvenzgericht Hanau, Nussallee
17, 63450 Hanau
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hanau, 26.08.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 154/19 · AUDEV Deutschland GmbH · Insolvenzgericht Hanau
- Insolvenzgericht
- Hanau
- Aktenzeichen
- 70 IN 154/19
- Wirksam am
- 02.07.2019
- Registerbezug
- Hanau, HRB 92155
Deutschland GmbH, Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen (AG Hanau, HRB 92155),
vertr. d.: 1. Stephan Wald, Feldstraße 25, 66127 Saarbrücken, (Prokurist), 2.
Nico Spence, (Geschäftsführer), 3. Joost Schrier, (Geschäftsführer), ist am
02.07.2019 um Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Westendstraße 74, 60325 Frankfurt am Main,
Tel.: 0049 561 491746812, Fax: 0049 561 491746817, E-Mail:
info@danko-insolvenzverwaltung.de bestellt worden. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der
Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und
hierzu bei einem Kreditinstitut ein Insolvenz- Sonderkonto einzurichten. Die
Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 I S. 3 InsO).
Amtsgericht Hanau, 02.07.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 92155 HRB 92155: AUDEV Deutschland GmbH, Gelnhausen, Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen. Prokura erloschen: Schmittlein, Franz Josef, Euskirchen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Wald, Stephan, Saarbrücken, *XX.XX.XXXX.
HRB 92155 AUDEV Deutschland GmbH, Gelnhausen, Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzu…
HRB 92155 AUDEV Deutschland GmbH, Gelnhausen, Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Schrier, Joost, NK Noordgouwe, Niederlande, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im …
HRB 92155 AUDEV Deutschland GmbH, Gelnhausen, Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen.Nicht mehr Geschäftsführer: Weber, Paul, Feldafing, *XX.XX.XXXX.
HRB 92155 AUDEV Deutschland GmbH, Gelnhausen, Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen.Geschäftsanschrift: Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Spence, Nico, Albuquerque, *XX.XX.XXXX, einzelvertretu…
HRB 92155 AUDEV Deutschland GmbH, Gelnhausen (Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen). Die Gesellschafterversammlung vom 1.10.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 65.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesel…
HRB 92155 AUDEV Deutschland GmbH, Gelnhausen (Zum Wartturm 5, 63571 Gelnhausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.5.2000. Die Gesellschafterversammlung vom 31.5.2007 hat die Neufassun…
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