HRB 10232
atw-computer UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hagen
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Registerdaten
- Sitz
- Hagen
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- atw-computer UG (haftungsbeschränkt) Schwelm
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 103 IN 185/24 · ATW-Computer UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hagen
- Insolvenzgericht
- Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 185/24
- Wirksam am
- 02.12.2025
- Registerbezug
- Hagen, HRB 10232
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10232 eingetragenen ATW-Computer UG (haftungsbeschränkt), Birkenstr. 39, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Brockmann, Birkenstr. 39, 58332 Schwelm
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hagen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 273 eingesehen werden.
103 IN 185/24
Amtsgericht Hagen, 01.12.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Abweisung mangels Masse 103 IN 185/24 · ATW-Computer UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hagen
- Insolvenzgericht
- Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 185/24
- Wirksam am
- 15.10.2025
- Registerbezug
- Hagen, HRB 10232
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10232 eingetragenen ATW-Computer UG (haftungsbeschränkt), Birkenstr. 39, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Brockmann, Birkenstr. 39, 58332 Schwelm
ist der am 28.11.2024 bei Gericht eingegangene Antrag eines Gläubigers vom 28.11.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 14.10.2025 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Hagen, 14.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 103 IN 185/24 · ATW-Computer UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Hagen
- Insolvenzgericht
- Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 185/24
- Wirksam am
- 07.05.2025
- Registerbezug
- Hagen, HRB 10232
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 10232 eingetragenenATW-Computer UG (haftungsbeschränkt), Birkenstr. 39, 58332 Schwelm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Brockmann,
ist am 07.05.2025, um 13:51 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Nikolaos Antoniadis, Gasstr. 10-18, 42657 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
103 IN 185/24
Amtsgericht Hagen, 07.05.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10232 HRB 10232: atw-computer UG (haftungsbeschränkt), Schwelm, Birkenstraße 39, 58332 Schwelm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.06.2015. Geschäftsanschrift: Birkenstraße 39, 5833…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.