HRB 95178
ATT Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lampertheim
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Registerdaten
- Sitz
- Lampertheim
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Wenner Brandschutz Technik GmbH Mörlenbach
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 9 IN 565/18 · ATT Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 565/18
- Wirksam am
- 07.10.2025
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95178
Amtsgericht Darmstadt, 07.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 9 IN 565/18 · ATT Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 565/18
- Wirksam am
- 12.06.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95178
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich, SEMPER FIDELIS Rechtsanwälte Hartwich&Partner mbB, Finkenstraße 10, 68623 Lampertheim, Tel.: 06206/954940, Fax: 06206/9549428 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 15.06.2018 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Dabei soll die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 322.350,90 EUR ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Verwalter in Höhe von X EUR. Dem vorläufigen Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird.
Darüber hinaus macht der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge für die folgenden Tatbestände:
-Betriebsfortführung
-Obstruktive Geschäftsleitung
-Aufwendige Ermittlungen, ungeordnetes/mangelhaftes Belegwesen
-Sanierungsbemühungen
Gemäß Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 4. Auflage, § 3 InsVV RndNr. 78 können grundsätzlich für jeden einzelnen Tatbestand, welche nach Ansicht des Gerichts alle im Verfahren begründet wurden, Zuschläge geltend gemacht werden. In der Gesamtschau käme der Insolvenzverwalter so insgesamt auf einen Zuschlag von
80 %. Diesem Antrag ist aus Sicht des Gerichts zuzustimmen.
Die Auslagen waren gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.06.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 565/18 · ATT Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 565/18
- Wirksam am
- 09.05.2023
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95178
Amtsgericht Darmstadt, 09.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 565/18 · ATT Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 565/18
- Wirksam am
- 01.09.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95178
Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH (früherer Name: Wenner Brandschutz
Technik GmbH), Edisonstr. 15, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 95178),
vertr. d.: 1. Christel Wenner, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach,
(Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Manuela Grossmann, Klein-Breitenbach 2,
69509 Mörlenbach, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich
angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen
Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die
Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im
schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim
Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 29.09.2020 erklärt
werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 9 IN 565/18 · ATT Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 565/18
- Wirksam am
- 04.09.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95178
Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH (früherer Name: Wenner Brandschutz
Technik GmbH), Edisonstr. 15, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 95178), wird
die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz
2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu
prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt
niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden
Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der
Ausschlussfrist bis zum 02.10.2019 erklärt werden. Danach wird das
Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 04.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 95178 HRB 95178: ATT Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH, Lampertheim, Edisonstraße 15, 68623 Lampertheim. Eintragung von Amts wegen gemäß § 395 FamFG, nun: Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Oliver Klaus, We…
Forderungsprüfung 9 IN 565/18 · ATT Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 565/18
- Wirksam am
- 25.03.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95178
Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH (vormals: Wenner Brandschutz Technik
GmbH), Edisonstr. 15, 68623 Lampertheim (AG Darmstadt, HRB 95178), vertr. d.:
Oliver Klaus Müller, Kurt-Schumacher-Straße 5, 69469 Weinheim,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die
Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur
Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu
prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der
Ausschlussfrist bis zum 06.05.2019 erklärt werden. Danach wird das
Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 22.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IN 565/18 · ATT Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 565/18
- Wirksam am
- 19.02.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95178
Technik GmbH, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 95178),
vertr. d.: Oliver Klaus Müller, Kurt-Schumacher-Straße 5, 69469 Weinheim,
(Geschäftsführer), wird dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Timm Hartwich
aufgrund seines Antrages vom 11.02.2019
auf die zu erwartende Vergütung ein Vorschuss
in Höhe von X EUR
auf die zu erwartenden Auslagen ein Vorschuss
in Höhe von X EUR
Summe X EUR
inklusive Umsatzsteuer bewilligt.
Der Vorschuss wird unter der Voraussetzung bewilligt, dass der Vergütungs- und
Auslagenanspruch dem Grunde und der Höhe nach in diesem Umfang entsteht.
G r ü n d e:
Gemäß § 9 InsVV kann der Insolvenzverwalter aus der Masse einen Vorschuss auf
Vergütung und Auslagen entnehmen, wenn das Insolvenzgericht zustimmt.
Die Zustimmung soll erteilt werden, wenn das Verfahren länger als 6 Monate
dauert oder wenn besonders hohe Auslagen erforderlich waren.
Das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss vom 01.08.2018 eröffnet und dauert
somit länger als 6 Monate an.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 18.02.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 95178 HRB 95178: Wenner Brandschutz Technik GmbH, Mörlenbach, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 06.11.2018 mit Nachtrag vom 14.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvert…
HRB 95178 HRB 95178: Wenner Brandschutz Technik GmbH, Mörlenbach, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 9 IN 565/18 · ATT Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 565/18
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95178
Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG Darmstadt, HRB 95178), vertr. d.:
Oliver Klaus Müller, Kurt-Schumacher-Straße 5, 69469 Weinheim,
(Geschäftsführer), ist am 01.08.2018 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Timm Hartwich, SEMPER FIDELIS
Rechtsanwälte Hartwich&Partner mbB, Edisonstraße 15, 68623 Lampertheim, Tel.:
06206/954940, Fax: 06206/9549428, E-Mail: info@semper-fi.com.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.08.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 10.10.2018, 10:00 Uhr, Zimmer 4.325,
4. OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Hinweise:
· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.08.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 565/18 · ATT Brandschutz Abwicklungsgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IN 565/18
- Wirksam am
- 15.06.2018
- Registerbezug
- Darmstadt, HRB 95178
der Wenner Brandschutz Technik GmbH, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach (AG
Darmstadt, HRB 95178), vertr. d.: Oliver Klaus Müller, Kurt-Schumacher-Straße
5, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), ist am 15.06.2018 um 9.00 Uhr gegen die
Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Timm Hartwich, SEMPER FIDELIS Rechtsanwälte
Hartwich&Partner mbB, Edisonstraße 15, 68623 Lampertheim, Tel.: 06206/954940,
Fax: 06206/9549428, E-Mail: info@semper-fi.com bestellt worden.
Amtsgericht Darmstadt, 15.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 95178 HRB 95178: Wenner Brandschutz Technik GmbH, Mörlenbach, Klein-Breitenbach 2, 69509 Mörlenbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.03.2012 mit Änderung vom 02.05.2012. Die Gese…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.