HRB 35857

ATNA Industrial Solutions GmbH

Amtsgericht Leipzig · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Leipzig

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Registerdaten

Sitz
Leipzig
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 567/23 · ATNA Industrial Solutions GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 567/23
Wirksam am
16.07.2026
Registerbezug
Leipzig, HRB 35857
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 567/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATNA Industrial Solutions GmbH, Zschortauer Straße 76, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35857
vertreten durch den Geschäftsführer Andrè Schmidt
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 01.09.2026 den Forderungen beim

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.

Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 405 IN 567/23 · ATNA Industrial Solutions GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 567/23
Wirksam am
07.10.2024
Registerbezug
Leipzig, HRB 35857
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 567/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATNA Industrial Solutions GmbH, Zschortauer Straße 76, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35857
vertreten durch den Geschäftsführer Andrè Schmidt

- wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 04.10.2024 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.

Auszug aus den Gründen:

Es wurde die Regelvergütung mit Zuschlägen festgesetzt. Zuschläge wurden gewährt für Betriebsfortführung eines kleinen Unternehmens inklusive Arbeitnehmerangelegenheiten (Insolvenzgeldvorfinanzierung) sowie Sanierungsbemühungen (Aushandlung eines Asset Deals).

Von der Bekanntmachung konkreter Zahlen (Festsetzungsbeträge, Teilungsmasse, Höhe der Zuschläge) wird im Hinblick auf die gesetzliche Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 2 InsO abgesehen. Gleiches gilt für weitere Firmendaten aus der Beschlussbegründung aus Datenschutzgründen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.

Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.

Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 567/23 · ATNA Industrial Solutions GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 567/23
Wirksam am
12.07.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 35857
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 567/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATNA Industrial Solutions GmbH, Zschortauer Straße 76, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35857
vertreten durch den Geschäftsführer Andrè Schmidt

ergeht folgende Ergänzung bezüglich der Tagesordnung zum Termin am Mittwoch, den 16.08.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Der Termin dient:

- zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
- die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
- Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
- die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
- Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
- Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
- Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
- sowie als Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Darüber hinaus beantragte der Verwalter und genehmigte das Gericht mit Beschluss vom 12.07.2023 die Erweiterung der Tagesordnung um folgenden Punkt:

- Zustimmung der Gläubiger nach § 160 InsO und/oder § 162 InsO zu dem am 02.06.2023 geschlossenen Kaufvertrag über wesentliche Vermögenswerte der Schuldnerin mit einem Investor.

Unterlagen hierzu können die Gläubiger bei Gericht einsehen.

Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 405 IN 567/23 · ATNA Industrial Solutions GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 567/23
Wirksam am
30.06.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 35857
Amtsgericht Leipzig - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 405 IN 567/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ATNA Industrial Solutions GmbH, Zschortauer Straße 76, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35857
vertreten durch den Geschäftsführer Andrè Schmidt

- wurde am 01.06.2023 um 13:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Stephan Poppe, Käthe-Kollwitz-Straße 9, 04109 Leipzig, Email geschäftlich: Leipzig@eckert.law Telefax: 0341 910 471 0 Telefon geschäftlich: 0341 910 470

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.07.2023 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 16.08.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 16.08.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 405 IN 567/23 · ATNA Industrial Solutions GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
Insolvenzgericht
Leipzig
Aktenzeichen
405 IN 567/23
Wirksam am
14.04.2023
Registerbezug
Leipzig, HRB 35857
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ATNA Industrial Solutions GmbH, Zschortauer Straße 76, 04129 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35857
vertreten durch den Geschäftsführer Andrè Schmidt

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
ergeht am 14.04.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 14.04.2023 um 11:30 Uhr die vor-
läufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
RechtsanwaltStephan PoppeKäthe-Kollwitz-Straße 904109 LeipzigTelefon geschäftlich: 0341 910 470Telefax: 0341 910 471 0Email geschäftlich: Leipzig@eckert.law
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu über-
wachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbe-
sondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Ge-
schäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließ-
lich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstwei-
len eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Ge-
genstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht LeipzigBernhard-Göring-Straße 6404275 Leipzigeinzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Seite
2
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksa-
me öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsge-
richts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklä-
rung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektroni-
sche Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektroni-
scher-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35857 HRB 35857: ATNA Industrial Solutions GmbH, Leipzig, Zschortauer Straße 76, 04129 Leipzig. Prokura erloschen: Stöhr, Felix, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
HRB 35857: ATNA Industrial Solutions GmbH, Leipzig, Zschortauer Straße 76, 04129 Leipzig. Prokura erloschen: Stöhr, Felix, Leipzig, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 35857 HRB 35857: ATNA Industrial Solutions GmbH, Leipzig, Hammerstraße 19, 04277 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Zschortauer Straße 76, 04129 Leipzig.
HRB 35857: ATNA Industrial Solutions GmbH, Leipzig, Hammerstraße 19, 04277 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Zschortauer Straße 76, 04129 Leipzig.
Berichtigungen
HRB 35857 HRB 35857: ATNA Industrial Solutions GmbH, Leipzig, Hammerstraße 19, 04277 Leipzig. Geb.-Datum berichtigt: Geschäftsführer: Schmidt, André, Leipzig, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft m…
HRB 35857: ATNA Industrial Solutions GmbH, Leipzig, Hammerstraße 19, 04277 Leipzig. Geb.-Datum berichtigt: Geschäftsführer: Schmidt, André, Leipzig, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 35857 HRB 35857: ATNA Industrial Solutions GmbH, Leipzig, Hammerstraße 19, 04277 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2019. Geschäftsanschrift: Hammerstraße 19, 04277 Leip…
HRB 35857: ATNA Industrial Solutions GmbH, Leipzig, Hammerstraße 19, 04277 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2019. Geschäftsanschrift: Hammerstraße 19, 04277 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: a) die Konstruktion und die Herstellung von Maschinen und Anlagen im Maschinen- und Anlagenbau, b) maschinelle Anlagen- und Verfahrensentwicklungen, c) Ingenieurdienstleistungen im Maschinen- und Anlagenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schmidt, André, Leipzig, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Müller, Thomas Guido, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Stöhr, Felix, Leipzig, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.