HRB 732010

Atlas Components GmbH

Amtsgericht Ulm · Baden-Württemberg

aktuell 20 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Gerabronn
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Terex Components GmbH Gerabronn

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Produktion, Installation und Vertrieb von Komponenten, Maschinen, Fahrzeugen, Apparaturen, Teilen und Aggregaten jeglicher Art, einschließlich kompakter Baumaschinen, Baukomponenten und Bauteile

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

20
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 12 IN 132/18 · Atlas Components GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 132/18
Wirksam am
07.04.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 732010
12 IN 132/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Components GmbH, Daimler Straße 6, 74582 Gerabronn (AG Ulm, HRB 732010), vertr. d.: 1. Brahim Stitou, Horster Weg 87, 27751 Delmenhorst, (Geschäftsführer), 2. Gerhard Frerichs, Munderloher Straße 1, 26209 Hatten, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des (vorläufigen) Sachwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Nettovergütung gemäß InsVV

EUR
um 200 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
abzüglich bereits erhaltener Vorschüsse

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 25.03.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als (vorläufiger) Sachwalter.

I.

Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.240.985,89 EUR.

Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt 14.856,12 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 1.255.842,01 EUR.

II.

Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Der Regelsatz für die Tätigkeit des Sachwalters beträgt gemäß § 12 Abs. 1 InsVV 60% der für den Insolvenzverwalter bestimmten Vergütung. Damit beträgt die Regelvergütung des Sachwalters EUR.

III.

Der Insolvenzverwalter macht Zuschläge zur Regelvergütung geltend. Im Einzelnen lauten diese wie folgt:

- Vorläufige Sachwaltung 25%,
- Betriebsfortführung 50%,
- Arbeitnehmerangelegenheiten 30%,
- Sanierungsbemühungen 50%,
- Aus- und Absonderungsrechte 25%,
- Gläubigeranzahl 15%,
- Zusammenarbeit vorläufiger Gläubigerausschuss 15%.

Der Insolvenzverwalter trägt hierzu vor, dass es sich nicht um ein sogenanntes "Normalverfahren" gehandelt habe. Vielmehr waren sowohl der vorläufige als auch der endgültige Sachwalter mit Erschwernissen konfrontiert gewesen, welche sich auf den Umfang und auf die Schwierigkeit ihrer Tätigkeit ausgewirkt haben.

1. Vorläufige Sachwaltung
Der Insolvenzverwalter war in der Zeit vom 14.12.2018 bis zum 27.02.2019 als vorläufiger Sachwalter tätig. Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters war im gegenständlichen Zeitraum gesetzlich nicht geregelt. Zur Vergütung des vorläufigen Sachwalters hat der BGH in zwei Entscheidungen (vgl. BGH vom 21.07.2016, IX ZB 70/14; BGH vom 22.09.2016, IX ZB 71/14) wichtige Grundsätze aufgestellt. Danach beträgt die Regelvergütung eines vorläufigen Sachwalters 25% der Regelvergütung eines Insolvenzverwalters. Dem vorläufigen Sachwalter steht kein eigenständiger Vergütungsanspruch zu. Seine Vergütung ist als Zuschlag auf die Vergütung des Sachwalters des eröffneten Verfahrens festzusetzen. Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ist die Berechnungsgrundlage für die Vergütung des endgültigen Sachwalters.
Insoweit ist für den Insolvenzverwalter für seine Tätigkeit als vorläufiger
Sachwalter ein Zuschlag von 25% zu berücksichtigen.

Hinzu kommen nach Maßgabe der Umstände des Einzelfalls Zu- und
Abschläge, die wegen der einheitlichen Berechnungsgrundlage für den
vorläufigen Sachwalter in gleicher Weise wie beim Sachwalter
berechnet werden (BGH a.a.O.).

2. Betriebsfortführung
Die Betriebs- bzw. Unternehmensfortführung ist ein anerkannter
Zuschlagsfaktor gem. §§ 10 i. V. m. 3 Abs. 1 lit. b InsVV (vgl. auch
BGH, Beschluss vom 21.07.2016 - IX ZB 70/14). Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag zu gewähren ist, hängt von den Besonderheiten des Eigenverwaltungsverfahrens ab. Zu den Aufgaben eines Sachwalters bei der Betriebsfortführung gehören vor allem die
Überwachung der Geschäftsführung und auch die Kontrolle der
laufenden Geschäftstätigkeit. Die Tätigkeiten des Sachwalters während der
Betriebsfortführung stellten sich im Einzelnen wie folgt dar:
Kundengespräche sowie Gespräche mit Lieferanten im In- und
Ausland, so dass die Produktion bis zuletzt aufrechterhalten werden konnte. Einige Lieferanten hatten auf Vorkassezahlungen umgestellt, die jeweils kurzfristig ausgeglichen wurden, um eine weitere Belieferung zu gewährleisten.
Der Sachwalter kontrollierte täglich sämtliche Bestellungen sowie Zahlungen und prüfte in regelmäßigen, kurzen Abständen den Status der Liquidität anhand einer fortlaufend geführten Liquiditätsplanung.
Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs lief über die Geschäftskonten der Schuldnerin bei der Commerzbank AG. Alle Zahlungsvorgänge wurden mit dem Sachwalter abgestimmt. Darüber hinaus hatte dieser sich mehrfach wöchentlich mit den Organen und Beratern der Schuldnerin ausgetauscht.
Angesichts der vorgenannten Tätigkeiten ist ein Zuschlag
von 50% angemessen.

3. Arbeitnehmerangelegenheiten
Für die Unterstützung im Sinne einer begleitenden Kontrolle und
Überwachung der Insolvenzgeldvorfinanzierung bei 102 Arbeitnehmern
und der Begleitung der Verhandlungen über den Personalabbau ist ein
Zuschlag in Höhe von 30,00 % angemessen.

4. Sanierungsbemühungen/ Insolvenzplan
Die Sanierung der Schuldnerin gehört nicht zu den Regelaufgaben
eines Insolvenzverwalters bzw. eines Sachwalters, so dass
diesbezüglich ein gesonderter Zuschlag gewährt werden kann.
Unmittelbar nach Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens
wurde, in Abstimmung mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss und
dem (vorläufigen) Sachwalter, der branchenbekannte Spezialist Dr.
Andreas Fröhlich von der Baker Tilly Unternehmensberatung GmbH
damit beauftragt, einen M&A-Prozess aufzusetzen, einen strukturierten
Prozess zur professionellen Identifikation und Ansprache möglicher
Investoren zu beginnen.
Ein überdurchschnittlicher Arbeits- und Koordinationsaufwands ging
insoweit mit der Durchführung des M&A- Prozesses einher. Je
nach Umfang der Tätigkeit kann bereits der Zuschlag für die
Durchführung eines M&A-Prozesses nach Ansicht von Literatur
(Kayser/Thole, Heidelberger Kommentar zur InsO, 9. Aufl. 2018, § 3
Rn. 21) und Rechtsprechung (LG Mönchengladbach, ZIP 1986, 1588;
LG Siegen, ZIP 1988, 326; LG Bonn, ZIP 1991, 45) bis zu 100%
betragen. Im vorliegenden Fall erscheint im Zusammenhang mit der Abstimmung und
Verhandlungsbeteiligung betreffend die Sanierungsbemühungen ein Zuschlag von 50% angemessen.

5. Aus- und Absonderungsrechte
Die Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten erfordert eine nicht
nur nennenswerte Befassung mit den bestehenden Aus- und
Absonderungsrechten (vgl. BGH v. 21.02.2008 -IX ZB 232/06).
Vorliegend mussten schon während der Phase der vorläufigen
Eigenverwaltung Sonderrechte in Gestalt von einfachen, erweiterten
und verlängerten Eigentumsvorbehalten abgelöst werden, um die Weiterverarbeitung von Warenvorräten durch die Schuldnerin sicherzustellen.
Auch hat der (vorläufige) Sachwalter sich mit den Aus- und
Absonderungsrechten im Rahmen der geplanten Investorenlösung in
erheblichem Umfang befasst, dies betraf insbesondere das
Vermieterpfandrecht an dem vorhandenen Anlagevermögen. Auch
wenn diese im Ergebnis scheiterte.
Insoweit erscheint ein Zuschlag in Höhe von 25% angemessen.

6. Gläubigeranzahl
Das Verfahren war vorliegend von einer hohen Gläubigeranzahl
geprägt. Bis zur Überleitung in das Regelinsolvenzverfahren am
04.06.2019 erfolgten 174 Forderungsanmeldungen von 166
Gläubigern.
Der Sachwalter ist verpflichtet, eingehende Forderungsanmeldungen
zu prüfen, die Insolvenztabelle zu führen und diesbezügliche
Korrespondenz mit den entsprechenden Gläubigern zu führen. Der
damit einhergehende Zeitaufwand ist, sofern die Zahl der Gläubiger
den Normalfall überschreitet, mit einem Zuschlag zu honorieren. Ab
einer Gläubigeranzahl von 100 gewährt die Rechtsprechung regelmäßig
einen Zuschlag für die mit der höheren Anzahl an Gläubigern
verbundene Mehrarbeit des Insolvenzverwalters/ Sachwalters (vgl. z.
B. AG Göttingen, ZInsO 1999, 482; AG Bonn ZInsO 2000, 55; LG
Braunschweig, ZInsO 2001, 552 ff.).
Im Zusammenhang mit der, den Normalfall überschreitenden,
Gläubigeranzahl war eine Vielzahl an Anfragen seitens der Gläubiger
über den Sachstand zu beantworten. Darüber hinaus lag der Prüfungs- und
Bearbeitungsaufwand eingehender Forderungsanmeldungen über
dem gewöhnlichen Maße.
Die Rechtsprechung erachtet in betreffend die Gläubigeranzahl
vergleichbaren Insolvenzverfahren einen Zuschlag in Höhe von bis zu
50% als angemessen (vgl. bspw. AG Bonn, ZInsO 2000, 55). Vor diesem Hintergrund ist vorliegend ein Zuschlag in Höhe von 15% angemessen.

7. Zusammenarbeit vorläufiger Gläubigerausschuss
Auf Antrag der Schuldnerin sowie des vorläufigen Sachwalters setzte
das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 15.01.2019 einen vorläufigen
Gläubigerausschuss ein.
Die Bestellung eines (vorläufigen) Gläubigerausschusses, welcher auch
nach Verfahrenseröffnung durch Beschluss vom 27.02.2019
beibehalten wurde, hat zu erheblichen zeitlichen Inanspruchnahmen
des Sachwalters geführt. Der gesetzlichen Konstruktion nach
unterstützt und überwacht der (vorläufige) Gläubigerausschuss
Schuldner und Sachwalter. Im vorliegenden Fall waren schon während
der Phase der vorläufigen Sachwaltung neben den die
Betriebsfortführung betreffenden Fragen Entscheidungen zu der
Übertragung des Unternehmens zu treffen.
Die eigenverwaltende Schuldnerin und der Insolvenzverwalter als (vorläufiger) Sachwalter haben sich mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss eng abgestimmt. Nach der konstituierenden Sitzung am 23.01.2019 haben bis zur Überleitung in
das Regelinsolvenzverfahren 3 Ausschusssitzungen stattgefunden.
Dort wurde, neben den üblichen Beschlüssen der konstituierenden
Sitzung (Geschäftsordnung, Kassenprüfung, Versicherungsfragen,
etc.), intensiv über alle verfahrenswesentlichen Fragen diskutiert.
Insoweit unterscheidet sich das Verfahren erheblich vom Durchschnittsfall und rechtfertigt einen Zuschlag in Höhe von 15%.

8. Gesamtabwägung
Der durch die oben dargestellte intensive Einbindung und
Unterstützung im Sinne einer begleitenden Kontrolle angefallene
Mehraufwand und unter Berücksichtigung partieller Überschneidungen
rechtfertigt im Rahmen einer Gesamtabwägung einen Gesamtzuschlag
in Höhe von 200%.

IV.

Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 758,80 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 271 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 12 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 02.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 132/18 · Atlas Components GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 132/18
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Ulm, HRB 732010
12 IN 132/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Components GmbH, Daimler Straße 6, 74582 Gerabronn (AG Ulm, HRB 732010), vertr. d.: 1. Brahim Stitou, Horster Weg 87, 27751 Delmenhorst, (Geschäftsführer), 2. Gerhard Frerichs, Munderloher Straße 1, 26209 Hatten, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 15.04.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 11.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 132/18 · Atlas Components GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 132/18
Wirksam am
15.07.2020
Registerbezug
Ulm, HRB 732010
12 IN 132/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Components
GmbH, Daimler Straße 6, 74582 Gerabronn (AG Ulm, HRB 732010), vertr. d.: 1.
Brahim Stitou, (Geschäftsführer), 2. Gerhard Frerichs, (Geschäftsführer), sind
Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit
Karlsruhe - Rastatt festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO
sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht -
Delmenhorst eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV

EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Auslagen zuzüglich

EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 16.07.2019 beantragte das Gläubigerausschussmitglied
Bundesagentur für Arbeit Karlsruhe - Rastatt die Festsetzung der Vergütung und
Auslagen.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von 90,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des
Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Delmenhorst -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst,
Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747
Delmenhorst einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749
Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44,
27747 Delmenhorst einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 13.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 132/18 · Atlas Components GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 132/18
Wirksam am
04.06.2019
Registerbezug
Ulm, HRB 732010
12 IN 132/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Atlas Components
GmbH, Daimler Straße 6, 74582 Gerabronn (AG Ulm, HRB 732010), vertr. d.: 1.
Brahim Stitou, (Geschäftsführer), 2. Gerhard Frerichs, (Geschäftsführer), ist
die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist
der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5,
28195 Bremen, Tel.: 0421 322739 0, Fax: 0421 322739 200, E-Mail:
bremen@willmer-inso.de, Internet: www.willmer-inso.de, ernannt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Delmenhorst - eingesehen
werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 04.06.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 12 IN 132/18 · Atlas Components GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 132/18
Wirksam am
02.04.2019
Registerbezug
Ulm, HRB 732010
12 IN 132/18: In dem Insolvenzverfahren Atlas Components GmbH, Daimler Straße
6, 74582 Gerabronn (AG Ulm, HRB 732010), vertr. d.: 1. Brahim Stitou,
(Geschäftsführer), 2. Gerhard Frerichs, (Geschäftsführer), hat der Sachwalter
gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen
bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht
ausreicht.

Amtsgericht Delmenhorst, 01.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 12 IN 132/18 · Atlas Components GmbH · Insolvenzgericht Delmenhorst
Insolvenzgericht
Delmenhorst
Aktenzeichen
12 IN 132/18
Wirksam am
25.03.2019
Registerbezug
Ulm, HRB 732010
12 IN 132/18: Über das Vermögen der Atlas Components GmbH, Daimler Straße 6,
74582 Gerabronn (AG Ulm, HRB 732010), vertr. d.: 1. Brahim Stitou,
(Geschäftsführer), 2. Gerhard Frerichs, (Geschäftsführer), ist am 27.02.2019 um
08:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Sachwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Katharinenstraße 5, 28195
Bremen, Tel.: 0421 322739 0, Fax: 0421 322739 200, E-Mail:
bremen@willmer-inso.de, Internet: www.willmer-inso.de.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die
Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter
Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung
bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 13.05.2019
anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an
beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 06.06.2019, 09:30 Uhr, Saal 2,
Nebenstelle 1, Cramerstraße 183, 27749 Delmenhorst eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin)
abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276
S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung
(§ 272 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst -
Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst,
Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747
Delmenhorst einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Delmenhorst, 25.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Delmenhorst, 12 IN 132/18) aufgelöst.…
HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Delmenhorst, 12 IN 132/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Veninski, Vladimir, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX.
HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Veninski, Vladimir, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Bestellt als Geschäftsführer: Frerichs, Gerhard, Hatten, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eig…
HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Bestellt als Geschäftsführer: Frerichs, Gerhard, Hatten, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Angelova, Velina, Satteldorf, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Gantenberg, Ute, Oberhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Angelova, Velina, Satteldorf, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Gantenberg, Ute, Oberhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Frerichs, Gerhard, Hatten, *XX.XX.XXXX.
HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Frerichs, Gerhard, Hatten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Bestellt als Geschäftsführer: Angelova, Velina, Satteldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im …
HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Bestellt als Geschäftsführer: Angelova, Velina, Satteldorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Bestellt als Geschäftsführer: Veninski, Vladimir, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Ges…
HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Bestellt als Geschäftsführer: Veninski, Vladimir, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Bestellt als Geschäftsführer: Frerichs, Gerhard, Hatten, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäfts…
HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Bestellt als Geschäftsführer: Frerichs, Gerhard, Hatten, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Johannes, Peter Josef, Bakum, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gantenberg, Ute, Oberhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 732010: Atlas Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Gantenberg, Ute, Oberhausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Terex Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geände…
HRB 732010: Terex Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Atlas Components GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Hirschel, Peter, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Stitou, Brahim, Delmenhorst, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Johannes, Peter Josef, Bakum, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: John, Wolfgang, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX. Der zwischen der Gesellschaft und der "Terex Germany GmbH & Co. KG", Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 21897) am 14.12.2015 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 29.07.2016 mit Wirkung zum 31.07.2016 aufgehoben worden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Terex Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
HRB 732010: Terex Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Geschäftsjahr) beschlossen.
Veränderungen
HRB 732010 HRB 732010: Terex Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Mit der "Terex Germany GmbH & Co. KG", Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 21897) wurde am 14.12.2015 ein Gewinnabführungsver…
HRB 732010: Terex Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Mit der "Terex Germany GmbH & Co. KG", Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRA 21897) wurde am 14.12.2015 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am 14.12.2015 zugestimmt haben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Neueintragungen
HRB 732010 HRB 732010:Terex Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2015. Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Geg…
HRB 732010:Terex Components GmbH, Gerabronn, Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.04.2015. Geschäftsanschrift: Daimlerstr. 6, 74582 Gerabronn. Gegenstand: Entwicklung, Produktion, Installation und Vertrieb von Komponenten, Maschinen, Fahrzeugen, Apparaturen, Teilen und Aggregaten jeglicher Art, einschließlich kompakter Baumaschinen, Baukomponenten und Bauteile. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hirschel, Peter, Schwäbisch Hall, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.