HRB 203307
ATLANT-TEC Automation GmbH
aktuell 13 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Braunschweig
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Registerdaten
- Sitz
- Braunschweig
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 168/19 a · ATLANT-TEC Automation GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 168/19 a
- Wirksam am
- 25.07.2023
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203307
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung gem. § 160 Abs. 1 InsO als erteilt.
Braunschweig, 24.07.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 168/19 a · ATLANT-TEC Automation GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 168/19 a
- Wirksam am
- 26.07.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203307
Amtsgericht Braunschweig, 25.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 168/19 a · ATLANT-TEC Automation GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 168/19 a
- Wirksam am
- 18.02.2022
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203307
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 17.03.2022 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 17.02.2022
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Insolvenzbekanntmachung 274 IN 168/19 a · ATLANT-TEC Automation GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 168/19 a
- Wirksam am
- 14.12.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203307
Automation GmbH, Salzdahlumer Straße 196, 38126 Braunschweig (AG Braunschweig,
HRB 203307), vertr. d.: Viktor Grabo, (Geschäftsführer), werden die
nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag
zum 08.01.2021 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Als Frist, bis zu der gegen die
Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 08.01.2021 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 11.12.2020
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Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 274 IN 168/19 a · ATLANT-TEC Automation GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 168/19 a
- Wirksam am
- 19.02.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203307
Automation GmbH, Salzdahlumer Straße 196, 38126 Braunschweig (AG Braunschweig,
HRB 203307), vertr. d.: Viktor Grabo, (Geschäftsführer), sind Vergütung und
Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann
festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge
nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen
werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR um 59 % erhöht zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.11.2019 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
594.502,32 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
A. Zuschläge:
1. Begleitung und Überwachung der Betriebsfortführung:
Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag
gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht
entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung
vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die
Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der
Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die
Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH,
Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 43.800,00 EUR.
Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss
aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Hier ergibt sich eine
Bruchteilsvergütung von EUR
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit aber mit
Übererlös beträgt EUR, bei einer Berechnungsmasse von 550.702,32
EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung der Bruchteilsvergütung auf
EUR.
d) Da der vorläufige Sachwalter durch die Massemehrung bereits an einer
höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag eine Quote für die
Zuschlagstätigkeit von 24 % in Betracht:
€ _ € = 24 %
€ €
2. Begleitung und Überwachung der Insolvenzgeldvorfinanzierung
Hier wurde antragsgemäß ein Zuschlag in Höhe von 20 % gewährt.
3. Begleitung des Investorenprozesses/Verhandlung zur Sanierung
Hier erfolgte antragsgemäß ein Zuschlag von 40 %.
B. Abschlag:
Es erfolgte insgesamt ein Anschlag von 25 % für die Anforderungen der
vorläufigen Sachwaltung.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der
Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen. Die befristete Erinnerung ist
bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig
einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 17.02.2020
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Vergütungsfestsetzung 274 IN 168/19 a · ATLANT-TEC Automation GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 168/19 a
- Wirksam am
- 27.01.2020
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203307
Automation GmbH, Salzdahlumer Straße 196, 38126 Braunschweig (AG Braunschweig,
HRB 203307), vertr. d.: Viktor Grabo, (Geschäftsführer), soll im schriftlichen
Verfahren die Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des vorläufigen
Sachwalters erfolgen.
Einwendungen zum Vergütungsantrag können binnen zwei Wochen erhoben werden.
Der Vergütungsantrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle eingesehen
werden.
Amtsgericht Braunschweig, 22.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 203307 HRB 203307: ATLANT-TEC Automation GmbH, Braunschweig, Salzdahlumer Str. 196, 38126 Braunschweig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig (274 IN 168/19 a) vom 01.10.2019 ist über das Vermögen der Gesel…
Insolvenzbekanntmachung 274 IN 168/19 a · ATLANT-TEC Automation GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 168/19 a
- Wirksam am
- 02.10.2019
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203307
ATLANT-TEC Automation GmbH, Salzdahlumer Straße 196, 38126 Braunschweig (AG
Braunschweig, HRB 203307),
vertreten durch:
Viktor Grabo, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ecovis Grieger Mallison & Partner, Berliner Allee 19, 30175
Hannover, hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die
Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Braunschweig, 02.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 274 IN 168/19 a · ATLANT-TEC Automation GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 168/19 a
- Wirksam am
- 01.10.2019
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203307
Straße 196, 38126 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB 203307), vertr. d.: Viktor
Grabo, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2019 um 09:22 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Braunschweig, Güldenstraße 26, D 38100 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0,
Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 11.11.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Es ist das mündliche Verfahren angeordnet.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 11.12.2019, 10:45 Uhr, E 01,
Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin , des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten
würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits
mit erheblichem Streitwert,,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Versicherungsverein,
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen
Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art.5
Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/18/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig,
An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung so ist für
den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigen zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass die
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung zur zum
Teil angefochten werde, ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 01.10.2019
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Insolvenzbekanntmachung 274 IN 168/19 a · ATLANT-TEC Automation GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 168/19 a
- Wirksam am
- 16.08.2019
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203307
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATLANT-TEC Automation
GmbH, Salzdahlumer Straße 196, 38126 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB
203307), vertr. d.: Viktor Grabo, (Geschäftsführer), vorläufige Sachwalter
Rechtsanwalt Torsten Gutmann, wird die Antragsstellerin wie folgt geändert:
ATLANT-TEC Automation GmbH, Salzdahlumer Straße 196, 38126 Braunschweig (AG
Braunschweig, HRB 203307),
vertreten durch: Viktor Grabo, (Geschäftsführer).
G r ü n d e
Die Änderung war vorzunehmen, weil die Antragsstellerin unzutreffend mit
"Automaten" anstelle von "Automation" erfasst war.
Dr. Schaumann
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Braunschweig, 15.08.2019
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Insolvenzbekanntmachung 274 IN 168/19 a · ATLANT-TEC Automation GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 168/19 a
- Wirksam am
- 15.08.2019
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203307
Braunschweig
Beschluss
274 IN 168/19 b 15.08.2019
In dem Insolvenzantragsverfahren
über das Vermögen der
ATLANT-TEC Automation GmbH, Salzdahlumer Straße 196, 38126 Braunschweig (AG
Braunschweig, HRB 203307),
vertreten durch: Viktor Grabo, (Geschäftsführer),
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ecovis Grieger Mallison & Partner, Berliner Allee 19, 30175
Hannover,
vorläufiger Sachwalter:
Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH Braunschweig,
Güldenstraße 26, D 38100 Braunschweig,
Tel.: (0 531) 1805261-0, Fax: (0 531) 1805261-9, E-Mail:
braunschweig@pluta.net.
wird in Ergänzung des Beschlusses vom 01.08.2019 am 15.08.2019 um 12:25 Uhr zur
Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und Aufklärung des Sachverhalts
angeordnet:
Zahlungen auf Forderungen aus dem Steuerverhältnis im Sinne des § 37 AO
(insbesondere Lohnsteuer und Umsatzsteuer) sowie Zahlungen auf Beiträge zur
Sozialversicherung (Arbeitnehmer/innenbeiträge) dürfen nur mit Zustimmung des
vorläufigen Sachwalters geleistet werden.
Dr. Schaumann
Richterin am Amtsgericht
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Insolvenzbekanntmachung 274 IN 168/19 a · ATLANT-TEC Automation GmbH · Insolvenzgericht Braunschweig
- Insolvenzgericht
- Braunschweig
- Aktenzeichen
- 274 IN 168/19 a
- Wirksam am
- 01.08.2019
- Registerbezug
- Braunschweig, HRB 203307
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ATLANT-TEC Automaten
GmbH, Salzdahlumer Straße 196, 38126 Braunschweig (AG Braunschweig, HRB
203307), vertr. d.: Viktor Grabo, (Geschäftsführer), vorläufige Sachwalter
Rechtsanwalt Torsten Gutmann hat die Antragstellerin einen Antrag auf Anordnung
der Eigenverwaltung gestellt. Gemäß § 270a InsO wird die vorläufige
Eigenverwaltung angeordnet: Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen
Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, PLUTA Rechtsanwalts GmbH
Braunschweig, Güldenstraße 26, D 38100 Braunschweig, Tel.: (0 531) 1805261-0,
Fax: (0 531) 1805261 -9, E-Mail: braunschweig@pluta.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen
Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
2. Der vorläufige Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen
gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
3. Zusätzlich wird der vorläufige Sachwalter beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, ob das Vermögen
zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht und welche Aussichten
für eine Fortführung des Unternehmens der Antragstellerin bestehen (§ 22 Abs. 1
Ziffer 3. 2. HS InsO) sowie ob die von der Antragstellerin angestrebte
Sanierung Aussicht auf Erfolg hat. Dabei soll der Sachverständige auch Angaben
dazu machen, in welchem Zeitraum die materiell-rechtliche Insolvenzreife
eingetreten ist und es sollen insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt
werden. Weiterhin soll der Sachverständige auch Angaben dazu machen, ob die
Voraussetzungen für die Bestellung eines vorläufigen Gläubigerausschusses durch
das Insolvenzgericht vorliegen (§ 22 Abs. 1 InsO).
4. Der vorläufige Sachwalter soll gemäß §§ 270a Abs. 1 S. 2, 274 InsO die
wirtschaftliche Lage der Antragstellerin prüfen und die Geschäftsführung sowie
die Ausgaben für die Lebensführung überwachen;
der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäfträume der Antragstellerin
zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen Sachwalter Einsicht in
ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten (§§ 274 Abs. 2, 22 Abs. 3 InsO).
5. Stellt der vorläufige Sachwalter Umstände fest, die erwarten lassen, dass
die Fortsetzung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen
wird, so hat er dies unverzüglich dem Insolvenzgericht anzuzeigen.
Dr. Schaumann
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Braunschweig, 01.08.2019
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
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HRB 203307 ATLANT-TEC Automation GmbH, Braunschweig, Salzdahlumer Str. 196, 38126 Braunschweig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2007, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlu…
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