HRB 204784
Athalevo Foods GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Barterode
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Registerdaten
- Sitz
- Barterode
- Datenstand
- 2024-03-20
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 74 IN 86/18 GÖ · Athalevo Foods GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 86/18 GÖ
- Wirksam am
- 05.07.2022
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204784
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.08.2022 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 05.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 86/18 GÖ · Athalevo Foods GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 86/18 GÖ
- Wirksam am
- 09.04.2019
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204784
GmbH, In Der Auschnippe 1, 37139 Barterode (AG Göttingen, HRB 204784), vertr.
d.: Thomas-Detlef Loibl, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem.
§ 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw.
der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Göttingen, 08.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204784 HRB 204784: Athalevo Foods GmbH, Barterode, In der Auschnippe 1, 37139 Barterode. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göttingen (74 IN 86/18 GÖ) vom 01.07.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
Forderungsprüfung 74 IN 86/18 GÖ · Athalevo Foods GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 86/18 GÖ
- Wirksam am
- 05.07.2018
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204784
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Athalevo Foods GmbH,
In Der Auschnippe 1, 37139 Barterode (AG Göttingen, HRB 204784),
vertreten durch:
Thomas-Detlef Loibl, (Geschäftsführer),
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Köke, Güterbahnhofstraße 10, 37073
Göttingen, Tel.: 0551/9003660, Fax: 0551/90036629.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.08.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Gläubigerversammlungen:
Am Freitag, 28.09.2018, 09:00 Uhr, Saal B 11, Amtsgericht, Maschmühlenweg 11,
37073 Göttingen, eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die
eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die evtl. Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§
68 InsO), Bestimmung der Rechnungslegungsfrist (§ 66InsO), Entscheidung über
Unterhaltsgewährung aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Entscheidung über die
Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO),Entscheidungen über den Fortgang des
Verfahrens (§ 157 InsO), Entscheidungen über besonders bedeutsame
Rechtshandlungen (§ 160 InsO), Entscheidung über Betriebsveräußerung an
besonders Interessierte (§ 162 InsO) sowie zur Anhörung zur evtl. Einstellung
des Verfahren mangels Masse (§ 207 InsO); sowie die Prüfung der angemeldeten
Forderungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO bei
Beschlussunfähigkeit der Gläubigerversammlung die Zustimmung zu besonders
bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt gilt.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (24.08.2018)
und dem Prüfungstermin (28.09.2018) liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde bzw.der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer
durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-,
Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143,
37070 Göttingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-,
Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
74 IN 86/18 GÖ Amtsgericht Göttingen, 01.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 74 IN 86/18 GÖ · Athalevo Foods GmbH · Insolvenzgericht Göttingen
- Insolvenzgericht
- Göttingen
- Aktenzeichen
- 74 IN 86/18 GÖ
- Wirksam am
- 25.05.2018
- Registerbezug
- Göttingen, HRB 204784
Foods GmbH, In Der Auschnippe 1, 37139 Barterode, vertr. d.: Thomas-Detlef
Loibl, (Geschäftsführer), ist am 25.05.2018 um 11:40 Uhr folgendes angeordnet
worden:
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Köke,
Güterbahnhofstraße 10, 37073 Göttingen, Tel.: 0551/9003660, Fax: 0551/90036629
bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2, 2. Halbsatz InsO wird angeordnet, daß Verfügungen
der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind.
Es wird der Antragstellerin insbesondere untersagt, ohne Zustimmung des
vorläufigen Verwalters Gegenstände seines Vermögens zu veräußern und/oder zu
belasten, Ansprüche abzutreten sowie Forderungen einzuziehen. Die Schuldner der
Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung
zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Kreditinstitute dürfen Zahlungseingänge für die Antragstellerin nicht mehr
verrechnen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO untersagt,
bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt. Dies gilt nicht für
unbewegliche Gegenstände und für vor Erlaß dieses Beschlusses erfolgte
Pfändungen von Arbeitseinkommen der Antragstellerin.
Amtsgericht Göttingen, 25.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 204784 HRB 204784: Athalevo Foods GmbH, Barterode, In der Auschnippe 1, 37139 Barterode. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2016 hat d…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.