HRB 217390
ATF GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Bad Münder
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Registerdaten
- Sitz
- Bad Münder
- Datenstand
- 2024-03-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 23.09.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 22.09.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 11.06.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 222,59 % erhöht zuzüglich
-
EUR
bewilligter und gezahlter Vorschuss
EUR
Gesamtsumme netto Rest
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 1.018.746,59 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der Insolvenzverwalter beantragte die Festsetzung folgender Zuschläge:
* 5 % für die Verfahrensdauer
* 72,59 % für die Betriebsfortführung
* 120 % für die Verwertungsmaßnahmen
* 5 % Pfändungsmaßnahmen
* 15 % obstruierender Geschäftsführer
* 5 % unvollständige Buchhaltung
Aufgrund der Ausführungen im Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sind die beantragten Zuschläge auch im Rahmen der Gesamtschau angemessen.
IV.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 11.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 20.05.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
IN 22/19-l-, aus.
Amtsgericht Hameln
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 20.05.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 29.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 20.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 20.05.2026
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 20.05.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 27.05.2022
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
Amtsgericht Hameln
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 24.02.2022
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und Frau Heide-Lore Ludwig vom 02.02.2022).
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Weiterhin dient der Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hameln, 23.02.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 15.12.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390),
vertr. d.: Thomas Fiebig, Wippergrund 3, 99735 Wolkramshausen,
(Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters Jan-Christoph Krüger festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2
S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der
vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts -
Insolvenzgericht - Hameln eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt
bekannt gemacht:
EUR Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Auslagen zuzüglich
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.10.2020 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die
Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von
EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung
für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen
Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf
% festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
In Anwendung des § 11 Abs. 3 InsVV hat das Gericht es vergütungserhöhend
berücksichtigt, dass das Unternehmen der Insolvenzschuldnerin über die
siebenwöchige Dauer des vorläufigen Insolvenzverfahrens fortgeführt wurde.
Dieser - im Vergütungsantrag näher beschriebene - Aufwand der
Betriebsfortführung rechtfertigt den vom vorläufigen Insolvenzverwalter geltend
gemachten Zuschlag in Höhe von %. Da jedoch im Zuge der Betriebsfortführung
im Antragsverfahren ein Überschuss von EUR erwirtschaftet wurde, muss ein
Vergleich zwischen der dadurch bedingten Zunahme der Regelvergütung mit der
Vergütung erfolgen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden
Zuschlag erreicht worden wäre. Dies ergibt vorliegend eine Reduzierung des
Zuschlages von % auf %.
Für die Ermittlungen in Bezug auf potentielle Anfechtungsansprüche erscheint
dem Gericht ein weiterer Zuschlag in Höhe von insgesamt % als geboten, aber
auch als ausreichend.
Umstände, die ein Zurückbleiben der Vergütung hinter dem Regelsatz gemäß § 3
Abs. 2 InsVV rechtfertigen könnten, sind nicht zu erkennen.
Zur näheren Erläuterung wird auf die zutreffenden Ausführungen in dem Antrag
des Insolvenzverwalters vom 01.10.2020 Bezug genommen.
Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vergütungsantrag zu
äußern. Es sind keine Einwendungen erhoben worden.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m.
§ 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§ 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785
Hameln einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 14.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 19.11.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390),
vertr. d.: Thomas Fiebig, Wippergrund 3, 99735 Wolkramshausen,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der
Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters
entspricht, wird auf den 10.12.2020 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen
eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hameln, 19.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 08.07.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390),
vertr. d.: Thomas Fiebig, Wippergrund 3, 99735 Wolkramshausen,
(Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5
Abs. 2 S. 1 InsO) wird bestimmt auf den
17.08.2020.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes, und zwar:
des im Grundbuch von Bothfeld, Bl. 2856 Lfd. Nr. 1 des Bestandsverzeichnisses
verzeichneten Grundbesitzes, belegen Eckenerstraße 9, 30179 Hannover, sowie
- die freihändige Veräußerung zweier Beteiligungen der Schuldnerin an
anderen Unternehmen, und zwar
der Beteiligung von 25% an der MedGravity GmbH sowie
der Beteiligung von 100% an der CDL Krankenbeförderung GmbH.
Hinweis:
Zustimmungen und Ablehnungen müssen schriftlich bis zu dem Termin erhoben
werden. Die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
gilt nach § 160 Abs. 1 S. 3 InsO als erteilt, sofern keine Zustimmungen und
Ablehnungen vorliegen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der
Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785
Hameln einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder
auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden,
wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen
Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten
zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll
begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 08.07.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 27.02.2020
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
In dem Insolvenzverfahren ATF GmbH, Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am
Deister (AG Hannover, HRB 217390), vertr. d.: Thomas Fiebig,
Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), wird
besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und der
nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen bestimmt auf
27.04.2020.
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Widersprüche sind schriftlich bis
zum 27.04.2020 zu erheben. Die ergänzte Insolvenztabelle und die dazugehörigen
Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Hameln, 27.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 217390 HRB 217390: ATF GmbH, Bad Münder, Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Forderungsprüfung 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 27.05.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
Bad Münder am Deister (AG Hannover, HRB 217390), vertr. d.: Thomas Fiebig,
Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister, (Geschäftsführer), ist am
23.05.2019 um 17:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Jan-Christoph Krüger, Hildesheimer Str. 25, 30169
Hannover, Tel.: 0511-6007787, Fax: 0511-6007788, E-Mail: hannover@shnf.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.07.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.08.2019.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
Ø Anträge über:
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (29.07.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (16.08.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht,
keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hameln, 24.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 37 IN 22/19 -1 · ATF GmbH · Insolvenzgericht Hameln
- Insolvenzgericht
- Hameln
- Aktenzeichen
- 37 IN 22/19 -1
- Wirksam am
- 04.04.2019
- Registerbezug
- Hannover, HRB 217390
(Antragstellerin), Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister (AG
Hannover, HRB 217390), vertr. durch ihren Geschäftsführer Thomas Fiebig,
Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder am Deister ist am 04. April 2019 um
10.50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Jan-Christoph Krüger, Hildesheimer Str. 25, 30169 Hannover, Tel.: 0511 /
6007787, Fax: 0511 / 6007788, E-Mail: hannover@shnf.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hameln,
Zehnthof 1, 31785 Hameln einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hameln, 04. April 2019
Datenschutzhinweis:
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Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte entweder der
Homepage des Amtsgerichts Hameln unter www.amtsgericht-hameln.niedersachsen.de
oder Sie wenden sich direkt an das Amtsgericht Hameln - Der Direktor -.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 217390 HRB 217390: ATF GmbH, Bad Münder, Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad Münder. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.10.2018. Geschäftsanschrift: Heinrich-Niklas-Weg 7a, 31848 Bad M…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.