HRB 9942

ASPEDIA GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Heidelberg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
23.05.2018
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Christoph Goldschmitt

München

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ASPEDIA GmbH Mannheim

Gegenstand des Unternehmens

Die Beschaffung, Duplikation, Speicherung, Erfassung, Aufbereitung, Pflege, Bereitstellung und die Vermarktung von Daten und Informationen aller Art, sowie die Erledigung von Dienstleistungstätigkeiten im Zusammenhang elektronischer Datenverarbeitung, wie z.B. die Entwicklung von Datenverarbeitungs- und Informationssystemen, die Verkaufs- und Vermittlungstätigkeit von Daten und Informationen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 84 IN 562/17 · ASPEDIA GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 562/17
Wirksam am
14.02.2024
Registerbezug
Mannheim, HRB 9942
84 IN 562/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ASPEDIA GmbH, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Goldschmitt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 9942
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim, Gz.: 230/17WI11 - WI/Wi

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 07.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 84 IN 562/17 · ASPEDIA GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 562/17
Wirksam am
26.07.2023
Registerbezug
Mannheim, HRB 9942
84 IN 562/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ASPEDIA GmbH, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Goldschmitt
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 9942
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim, Gz.: 230/17WI11 - WI/Wi

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.08.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.

Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.

Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 20.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 84 IN 562/17 · ASPEDIA GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 562/17
Wirksam am
08.05.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 9942
84 IN 562/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ASPEDIA GmbH, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg, vertreten durch den
Geschäftsführer Christoph Goldschmitt, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 9942
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim, Gz.: 230/17WI11 - WI/Wi

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 07.05.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 84 IN 562/17 · ASPEDIA GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 562/17
Wirksam am
18.01.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 9942
84 IN 562/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ASPEDIA GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Goldschmitt,
geboren am XX.XX.XXXX, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 9942
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim, Gz.: 230/17WI11 - WI/Wi

Die Vergütung und die Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters Rechtsanwalt
Henrik Schmoll, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg wurden festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Vergütung insgesamt
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Auslagen insgesamt
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag von XXXXXX EUR der
Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 15.11.2018.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 365.630,38 EUR
auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von XXXXX EUR
festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen
Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 7
%.
Als Erhöhungsgrund war in diesem Verfahren zu berücksichtigen, dass der
vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen fünf Monate fortgeführt hat.
Hierbei war im Rahmen der Fortführung insbesondere zu prüfen, ob weiterhin
vertragliche Leistungen von Dienstleistungsunternehmen, deren Leistung die
Schuldnerin bereits bezog, in Anspruch zu nehmen sind. Darüber hinaus waren
bereits bestehende vertragliche Verpflichtungen gegenüber Kunden zu prüfen.
Dem vorl. Insolvenzverwalter war daher antragemäß ein Vergütungszuschlag in
Höhe von XXXXX EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der
derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von XXXXX EUR zugrunde gelegt. Die Auslagenpauschale von
15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für
jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen
Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz
2 InsVV - festgesetzt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit
gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem vorl. Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten
waren in Höhe von XXXXX EUR festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV
in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 10.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9942 HRB 9942: ASPEDIA GmbH, Heidelberg, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, O 51 IN 562/17) aufgelöst. Gemä…
HRB 9942: ASPEDIA GmbH, Heidelberg, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heidelberg, O 51 IN 562/17) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V.m. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 84 IN 562/17 · ASPEDIA GmbH · Insolvenzgericht Heidelberg
Insolvenzgericht
Heidelberg
Aktenzeichen
84 IN 562/17
Wirksam am
02.05.2018
Registerbezug
Mannheim, HRB 9942
O 51 IN 562/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ASPEDIA GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Goldschmitt,
geboren am XX.XX.XXXX, Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 9942
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte bjw, Am Ullrichsberg 26, 68309 Mannheim, Gz.: 230/17WI11 - WI/Wi

1. Das bei Gericht eingegangene Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2018 um
08.30 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Henrik Schmoll
Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 22.06.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
03.07.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4. Auf einen Berichtstermin wird gem. § 29 Abs. 2 InsO verzichtet.
5. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 Abs. 2 InsO im
schriftlichen Verfahren.

Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
26.07.2018. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
03.07.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner, die Gläubiger des Schuldners oder
der Verwalter eines ausländischen Hauptinsolvenzverfahrens (im Folgenden:
Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die
Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Heidelberg
Kurfürsten-Anlage 15
69115 Heidelberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 01.05.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9942 HRB 9942:ASPEDIA GmbH, Mannheim, Roßlauer Weg 5, 68309 Mannheim.Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun…
HRB 9942:ASPEDIA GmbH, Mannheim, Roßlauer Weg 5, 68309 Mannheim.Die Gesellschafterversammlung vom 23.06.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Heidelberg. Neue Geschäftsanschrift: Theaterstraße 18, 69117 Heidelberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Künster, Steffen, Wiesloch, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9942 ASPEDIA GmbH, Mannheim, Roßlauer Weg 5, 68309 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse…
ASPEDIA GmbH, Mannheim, Roßlauer Weg 5, 68309 Mannheim. Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse) und § 11 (Erbfolge) beschlossen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.