HRB 23919
ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Prager Straße 61, 04317 LeipzigGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 24.06.2025
- Datenstand
- 2025-10-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ghazwan Al Khalof
Halle (Saale)
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließeneinzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Die Erbringung umfassender Dienstleistungen im Bereich des persönlichen Assistenz- und Betreuungsservices sowie Facility-Managements. Dazu gehören insbesondere Hauswirtschaftshilfen, Hausmeisterdienste,Kinderbetreuung,Seniorenbetreuung,Tierbetreuung, Handwerker- und Gartenhilfen sowie Haushütung. Darüber hinaus umfasst das Tätigkeitsfeld die Personalvermittlung und das Angebot von Franchise-Konzepten in diesen Bereichen. Ergänzend bietet das Unternehmen ambulante Pflegedienstleistungen für hilfsbedürftige Personen jeglichen Alters in ihrem häuslichen Umfeld an. Dies schließt die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) ebenso ein wie behandlungspflegerische Leistungen nach ärztlicher Verordnung. Spezialisierte Pflegezusatzleistungen, wie Wundmanagement, palliative Betreuung, Betreuungsleistungen für demenziell veränderte Menschen, hauswirtschaftliche Unterstützung und Beratungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, werden ebenfalls angeboten. Das Ziel des Unternehmens ist es, durch ein breites Spektrum an Dienstleistungen die Selbstständigkeit, Lebensqualität und Würde der Klienten zu fördern und zu bewahren. Das Unternehmen verpflichtet sich zur kontinuierlichen Weiterbildung seines Personals, um eine hohe Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten, und strebt eine enge Kooperation mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen sozialen Diensten an, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen. Weiterhin umfasst der Unternehmensgegenstand die Erbringung von Facility-Managementleistungen, einschließlich Beratung, Bewirtschaftung sowie Durchführung von Dienstleistungen wie Errichtung, Unterhaltung, Installation, Renovierung und Reparatur für natürliche und juristische Personen, die Besitzer, Eigentümer, Mieter oder Nutzer von Grundstücken sind. Die Gesellschaft ist außerdem tätig im Bereich der Gebäudereinigung, Facility Management und Sicherheitsdienstleistungen. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Beratungsdienstleistungen im Bereich der Unternehmensorganisation und -verwaltung an.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 403 IN 518/25 · ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 518/25
- Wirksam am
- 11.06.2025
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 23919
Aktenzeichen: 403 IN 518/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH, Prager Straße 61, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 23919
vertreten durch den Geschäftsführer Keysar Burhan Salmanian
ergeht am 11.06.2025 folgender Beschluss:
Der auf den 11.06.2025 anberaumte Prüfungstermin wird aufgehoben.
Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.06.2025 beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzureichen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 518/25 · ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 518/25
- Wirksam am
- 09.05.2025
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 23919
Aktenzeichen: 403 IN 518/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH, Prager Straße 61, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 23919
vertreten durch den Geschäftsführer Keysar Burhan Salmanian
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 07.05.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Tobias Hohmann, Jacobstraße 25, 04105 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@feigl.biz, Telefon geschäftlich: 0341 3928555 0, Telefax: 0341 3928555 9
schriftlich geltend zu machen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 403 IN 518/25 · ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 518/25
- Wirksam am
- 07.05.2025
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 23919
Aktenzeichen: 403 IN 518/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH, Prager Straße 61, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 23919
vertreten durch den Geschäftsführer Keysar Burhan Salmanian
- wurde am 06.05.2025 um 16:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Tobias Hohmann, Jacobstraße 25, 04105 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@feigl.biz Telefon geschäftlich: 0341 3928555 0 Telefax: 0341 3928555 9
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 11.06.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Mittwoch, 11.06.2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 056, EG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 518/25 · ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 518/25
- Wirksam am
- 15.04.2025
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 23919
Aktenzeichen: 403 IN 518/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH, Prager Straße 61, 04317 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 23919
vertreten durch den Geschäftsführer Keysar Burhan Salmanian
ergeht am 14.04.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 14.04.2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Tobias Hohmann
Feigl & Rothamel Rechtsanwälte & Steuerberater
Jacobstraße 25
04105 Leipzig
Telefon geschäftlich: 0341 3928555 0
Telefax: 0341 3928555 9
Email geschäftlich: leipzig@feigl.biz
bestellt.
3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.
5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.
6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
9. Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal
https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php
aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23919 HRB 23919: ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH, Leipzig, Inselstraße 26, 04103 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: nunmehr Prager Straße 61, 04317 Leipzig.
HRB 23919 HRB 23919: ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH, Leipzig, Inselstraße 26, 04103 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Z…
HRB 23919 ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH, Leipzig, Mauersberger Straße 1 c, 04299 Leipzig. Geschäftsanschrift: Inselstraße 26, 04103 Leipzig.
HRB 23919 ASL - Alles Saubere Leistung - GmbH, Leipzig (Mauersberger Str. 1 c, 04299 Leipzig). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.01.2008. Gegenstand des Unternehmens: die Gewährung von…
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