HRB 25747

ASKO Systems GmbH

Amtsgericht Essen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bredeneyer Str. 2 b, 45133 Essen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Essen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
28.01.2021
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Veli Duzgun Ozcanli

Hamburg

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

Weitere Unternehmen an dieser Anschrift

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Handelsregister

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ASKO Industries GmbH Essen

Gegenstand des Unternehmens

Die Herstellung und Konfektionierung von Industriekomponenten, CNC- und konventionelle Bearbeitung von Materialien aller Art sowie der Handel mit und der Vertrieb von Industriekomponenten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 162 IN 61/20 · ASKO Systems GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 61/20
Wirksam am
27.05.2026
Registerbezug
Essen, HRB 25747
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 61/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25747 eingetragenen ASKO Systems GmbH, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Veli Duzgun Ozcanli, Legienstr. 125, 22111 Hamburg

wird heute, am 26.05.2026, um 7:47 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.

162 IN 61/20
Amtsgericht Essen, 26.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 162 IN 61/20 · ASKO Systems GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 61/20
Wirksam am
13.11.2025
Registerbezug
Essen, HRB 25747
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 61/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 25747 eingetragenen ASKO Systems GmbH, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Veli Duzgun Ozcanli, Legienstr. 125, 22111 Hamburg

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 52.183,01 € zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf 130 % des Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 03.11.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 eingesehen werden.

162 IN 61/20
Amtsgericht Essen, 10.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 162 IN 61/20 · ASKO Systems GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
162 IN 61/20
Wirksam am
15.09.2025
Registerbezug
Essen, HRB 25747
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 61/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 25747 eingetragenen ASKO Systems GmbH, Bredeneyer Str. 2b, 45133 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Veli Duzgun Ozcanli, Legienstr. 125, 22111 Hamburg

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 188 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

162 IN 61/20
Amtsgericht Essen, 12.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 25747 HRB 25747: ASKO Systems GmbH, Essen, Bredeneyer Str. 2 b, 45133 Essen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (162 IN 61/20) vom 22.01.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröff…
HRB 25747: ASKO Systems GmbH, Essen, Bredeneyer Str. 2 b, 45133 Essen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Essen (162 IN 61/20) vom 22.01.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 25747 HRB 25747: ASKO Systems GmbH, Essen, Bredeneyer Str. 2 b, 45133 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aslan, Ahmet, Velbert, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Ozcanli, Veli Duzgun, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 25747: ASKO Systems GmbH, Essen, Bredeneyer Str. 2 b, 45133 Essen. Nicht mehr Geschäftsführer: Aslan, Ahmet, Velbert, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Ozcanli, Veli Duzgun, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 25747 HRB 25747: ASKO Industries GmbH, Essen, Bredeneyer Str. 2 b, 45133 Essen. Die Gesellschaftsversammlung hat am 25.09.2015 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz) …
HRB 25747: ASKO Industries GmbH, Essen, Bredeneyer Str. 2 b, 45133 Essen. Die Gesellschaftsversammlung hat am 25.09.2015 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz) zu ändern. Neue Firma: ASKO Systems GmbH.
Neueintragungen
HRB 25747 HRB 25747:ASKO Industries GmbH, Essen, Bredeneyer Str. 2 b, 45133 Essen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2009. Die Gesellschafterversammlung hat am 30.07.2014 beschlossen…
HRB 25747:ASKO Industries GmbH, Essen, Bredeneyer Str. 2 b, 45133 Essen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.11.2009. Die Gesellschafterversammlung hat am 30.07.2014 beschlossen, den Sitz der Gesellschaft von Velbert (bisher Amtsgericht Wuppertal HRB 22367) nach Essen zu verlegen und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 2 zu ändern. Geschäftsanschrift: Bredeneyer Str. 2 b, 45133 Essen. Gegenstand: Die Herstellung und Konfektionierung von Industriekomponenten, CNC- und konventionelle Bearbeitung von Materialien aller Art sowie der Handel mit und der Vertrieb von Industriekomponenten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Wilmers, Josef, Velbert, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Aslan, Ahmet, Velbert, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.