Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Krankenhäusern zur Erfüllung des diesen mit dem Krankenhausplan der Freien und Hansestadt Hamburg ("FHH") und seinen Nachfolgeinstituten übertragenen bedarfsorientierten Auftrags der Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen hoher Qualität, unter Beachtung der Zielsetzung eines patientenorientierten und differenzierten Leistungsangebots kooperativ zusammenwirkender, leistungsfähiger Krankenhäuser. Gegenstand des Unternehmens ist ferner der Erwerb und Betrieb sowie das Management von Krankenhäusern in Großstädten ("urban Hospitals") und damit in Zusammenhang stehende Tätigkeiten wie z. B. die Errichtung und der Betrieb telemedizinischer oder medizinischer Versorgungszentren.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 15 ff. Sonderband
Fall 40
Eintragung Nr. 15 Spalte 4a) vom 03.07.2020 von Amts wegen berichtigt.
Fall 1
Fall 64
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 04.01.2005
Die Gesellschafterversammlung vom 29.03.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziffer 1.1 (Firma), 5 (Bekanntmachungen) und 9.7 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 8 und 9 sowie die ersatzlose Streichung von § 18 beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2026 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens).
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden im Wege der formwechselnden Umwandlung der LBK Hamburg - Anstalt öffentlichen Rechts (LBK Hamburg) mit Sitz in Hamburg durch Verordnung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg vom 04.01.2005 (Hamburgisches Gesetz-und Verordnungsblatt, Teil I, vom 04.01.2005, Seiten 4 bis 9) auf der Grundlage von Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse des Landesbetriebs Krankenhäuser Hamburg - Anstalt öffentlichen Rechts vom 17.12.2004 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Teil I, vom 20.12.2004, Seiten 487 bis 494).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.