HRB 35738 HB

ASK Holding GmbH

Amtsgericht Bremen · Bremen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Bremen
Rechtsform
221110
Letzte Eintragung
15.10.2020
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
107

Sven Lundehn

Bremen

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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Handelsregister

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Stand 2025-09-27

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Die Produktion von audiovisuellen Beiträgen und Werbemitteln insbesondere Industriefilmen und Firmendarstellungen sowie Audiovisions- und Kommunikations-Beratung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 500 IN 13/20 · ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Wirksam am
15.07.2026
Registerbezug
Bremen, HRB 35738
500 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: 1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 02.10.2026.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis sowie gegen die eventuelle Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen, 08.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 500 IN 13/20 · ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Wirksam am
15.07.2026
Registerbezug
Bremen, HRB 35738
500 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: 1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremen zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 8.729,80 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 159.017,57 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Bremen, 15.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 500 IN 13/20 · ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Wirksam am
15.07.2026
Registerbezug
Bremen, HRB 35738
Amtsgericht Bremen 08.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 13/20
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738),
vertreten durch:
1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Berend Böhme festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

G r ü n d e:

Mit Antrag vom (s. Bl. ff. d.A.) beantragt der nach dem Ausscheiden des vorherigen Insolvenzverwalters bestellte neue Insolvenzverwalter die Vergütung für seine Tätigkeiten im eröffneten Insolvenzverfahren.
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 6.104,57 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Die Tätigkeiten des das Amt übernehmenden Insolvenzverwalters umfassen lediglich die Prüfung und Übernahme des Geldbestandes vom vorherigen Insolvenzverwalter, die Durchsetzung eines Vergleiches, die Verteilung der Masse und Erstellung einer Endabrechnung. Bei der Festsetzung der Vergütung ist somit ein Abschlag von der Regelvergütung vorzunehmen, der vorliegend bei der Beantragung der Vergütung seitens des neuen Insolvenzverwalters i.H.v. 80,00 % berücksichtigt wurde.

Die beantragte Vergütung i.H.v. € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), entspricht damit der Höhe nach der Vergütung, die der vorherige Insolvenzverwalter aufgrund der vorzeitigen Beendigung seines Amtes nicht mehr geltend gemacht hat. Zudem ist die beantragte Vergütung im Hinblick auf die vorzunehmenden Tätigkeiten und den Mehraufwand wegen der Beendigung eines bisher unbekannten Insolvenzverfahrens für angemessen zu erachten und daher antragsgemäß festzusetzen.

Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV. Es kam dort zu einem Additionsfehler, welcher angepasst worden ist.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 500 IN 13/20 · ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Wirksam am
15.07.2026
Registerbezug
Bremen, HRB 35738
Amtsgericht Bremen 02.07.2026
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 13/20
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738),
vertreten durch:
1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des ehemaligen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Haslinger festgesetzt auf:

€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

G r ü n d e:

Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 6.104,57 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.

Die Regelvergütung wurde gemäß § 3 Abs. 2 InsVV um Abschläge von insgesamt 20,00 % gekürzt, und zwar für die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverwalteramtes.

Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 300,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 500 IN 13/20 · ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Wirksam am
03.06.2025
Registerbezug
Bremen, HRB 35738
500 IN 13/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: 1. ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Jens Spudy, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen, (Geschäftsführer), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 02.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 13/20 · ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Wirksam am
08.11.2024
Registerbezug
Bremen, HRB 35738
500 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), ALLSERV GmbH, Böttcherstraße 4, 28195 Bremen (Gesellschafterin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 12.12.2024, 10:30 Uhr, Saal 115 (AG), Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen.
Tagesordnung: Anhörung und ggfs. Zustimmung der Gläubiger
zum Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung/Vermeidung
eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert wegen sämtlicher Haftungsansprüche
gem. §15b Abs.4 InsO.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich.

Amtsgericht Bremen, 06.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 500 IN 13/20 · ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Wirksam am
05.09.2024
Registerbezug
Bremen, HRB 35738
500 IN 13/20: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: Sven Lundehn, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Liquidator), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.

Amtsgericht Bremen, 04.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 13/20 · ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Wirksam am
21.02.2024
Registerbezug
Bremen, HRB 35738
Amtsgericht Bremen
16.02.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 500 IN 13/20
(Bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738),

wird der bisherige Insolvenzverwalter, Bora Alexander Haslinger, Emil-von-Behring-Str. 6, 28207 Bremen, auf seinen eigenen Antrag hin aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt entlassen.

Für das Insolvenzverfahren wird

Rechtsanwalt Berend Böhme, Otto-Lilienthal-Straße 16, 28199 Bremen, Tel.: 0421 - 51 57 56-0, Fax: 0421 - 51 57 56-10, Internet: www.bo-oelb.de

zum neuen Insolvenzverwalter bestellt.

Gleichzeitig wird Termin zu einer besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren mit dem Tagesordnungspunkt Anträge zur eventuellen Wahl einer/s anderen Insolvenzverwalterin/s (§ 57 InsO) bestimmt auf den 15.03.2024.
Entsprechende Anträge zu dem obigen Tagesordnungspunkt müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin, folglich bis zum 14.03.2024, vorliegen.

G r ü n d e:

Der bisherige Insolvenzverwalter hat mit Antrag vom 31.01.2024 das Gericht darum gebeten, ihn aus wichtigem Grund gemäß § 59 Abs. 1 InsO aus dem Amt zu entlassen.
Nachdem das Gericht diesem Antrag entsprochen hat, war ein neuer Insolvenzverwalter zu bestellen.
Der neue Insolvenzverwalter hat dem Gericht gegenüber die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt.
In entsprechender Anwendung des § 57 InsO besteht für die Gläubigerschaft nur in einer der (Neu-)Bestellung des Insolvenzverwalters nachfolgenden Gläubigerversammlung die Möglichkeit, eine(n) andere(n) Insolvenzverwalter/in zu wählen. Es war daher im schriftlichen Verfahren ein Stichtag für die evtl. Stellung entsprechender Anträge zu bestimmen.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 13/20 · ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Wirksam am
13.10.2023
Registerbezug
Bremen, HRB 35738
500 IN 13/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Bremen, HRB 35738), vertr. d.: Sven Lundehn, Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Liquidator), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 06.11.2023. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.

Amtsgericht Bremen, 12.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35738 HB HRB 35738 HB: ASK Holding GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
HRB 35738 HB: ASK Holding GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 500 IN 13/20 · ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Wirksam am
12.10.2020
Registerbezug
Bremen, HRB 35738
500 IN 13/20: Am 12.10.2020 um 09:15 Uhr ist über das Vermögen der ASK Holding
GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH, Bahnhofstraße
8, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 3183), vertr. d.: Sven Lundehn,
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Liquidator), das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger,
Lloydstr. 4-6, 28217 Bremen, Tel.: 0421 / 89 89 98 - 0, Fax: 0421 / 89 89 98 -
11, E-Mail: info@hasko.de, Internet: www.hasko.de. Insolvenzforderungen sind
bis zum 24.11.2020 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen.

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt. Stichtag, der dem Berichts- und
Prüfungstermin entspricht, ist der 07.01.2021. Anträge zur eventuellen Wahl
eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) sowie über folgende
Angelegenheiten

- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO)

- Zwischenrechnungslegungen (§ 66 Abs. 3 InsO)

- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme
eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme,
Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert
(§§ 162, 163 InsO)

- eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272 InsO)

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO),

- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung oder Bestimmung eines
besonderen schriftlichen Termins

sowie Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem
Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin
vorliegen.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 4 Wochen vor dem
Prüfungstag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin
keine Widersprüche erhoben werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von
2 Wochen bei Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen einzulegen.
Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das
Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von
jedem Gläubiger eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bremen

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 35738 HB HRB 35738 HB: ASK Holding GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. Firma:ASK Holding GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen; Gegenstand: Die Produktion von audiovisue…
HRB 35738 HB: ASK Holding GmbH, Bremen, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen. Firma:ASK Holding GmbH; Bremen; Geschäftsanschrift: Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen; Gegenstand: Die Produktion von audiovisuellen Beiträgen und Werbemitteln insbesondere Industriefilmen und Firmendarstellungen sowie Audiovisions- und Kommunikations-Beratung. Stammkapital: 26.076 EUR; Vertretungsregelung:Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. War Geschäftsführer: 1.
Preis, Herwig, Koblenz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Liquidator: 2.
Lundehn, Sven, *XX.XX.XXXX, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.12.1987
zuletzt geändert durch Beschluss vom 25.09.2014
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.05.2020 ist der Sitz der Gesellschaft von Koblenz (Amtsgericht Koblenz, HRB 3183) nach Bremen verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 1 (Firma, Sitz) und 5 (Geschäftsführung, Vertretung). Insbesondere die Firma (vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation GmbH) ist geändert. Die Gesellschaft ist durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 20.09.1998
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 500 IN 13/20 · ASK Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH · Insolvenzgericht Bremen
Insolvenzgericht
Bremen
Aktenzeichen
500 IN 13/20
Wirksam am
22.06.2020
Registerbezug
Bremen, HRB 35738
500 IN 13/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ASK
Holding GmbH i.L., vormals: Shortcut Gesellschaft für Kommunikation mbH,
Bahnhofstraße 8, 56068 Koblenz (AG Koblenz, HRB 3183), vertr. d.: Sven Lundehn,
Herdentorswallstraße 93, 28195 Bremen, (Liquidator), ist am 22.06.2020 um 12:15
Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Bora Alexander Haslinger, Lloydstr. 4-6, 28217 Bremen, Tel.: 0421
/ 89 89 98 - 0, Fax: 0421 / 89 89 98 - 11, E-Mail: info@hasko.de, Internet:
www.hasko.de bestellt worden.

Amtsgericht Bremen, 22.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.