HRB 722606
ASCon Systems Holding GmbH
aktuell 22 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Stuttgart
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Registerdaten
- Sitz
- Stuttgart
- Datenstand
- 2024-03-31
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- DELTA Management Beratung GmbH Stuttgart
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 7 IN 544/25 · ASCon Systems Holding GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 7 IN 544/25
- Wirksam am
- 30.07.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 722606
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASCon Systems Holding GmbH, Curiestr. 5, 70563 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Jens Müller und Uwe Reumuth
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 722606
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Sebastian Mielke, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Sonderinsolvenzverwalters vom 30.04.2026 mit Ergänzung vom 21.05.2026.
Der Berechnung der Vergütung liegt eine 1,3-Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300, 1008 RVG, zuzüglich der Auslagenpauschale zugrunde. Der Gegenstandswert beträgt 2.330.199,00 EUR. Dieser entspricht der voraussichtlichen Befriedigungsquote in Höhe von 45 % der durch den Sonderinsolvenzverwalter zu prüfenden Forderungen in Höhe von insgesamt 5.178.220,00 EUR.
Dem Sonderinsolvenzverwalter war daher eine Vergütung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die entstandenen Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 29.07.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 544/25 · ASCon Systems Holding GmbH · Insolvenzgericht Stuttgart
- Insolvenzgericht
- Stuttgart
- Aktenzeichen
- 7 IN 544/25
- Wirksam am
- 11.03.2026
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 722606
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ASCon Systems Holding GmbH, Curiestr. 5, 70563 Stuttgart,
vertreten durch die Geschäftsführer Jens Müller und Uwe Reumuth
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 722606
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Holger Leichtle, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 09.12.2025.
Die Regelvergütung errechnet sich gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) und beträgt BETRAG EUR.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um insgesamt BETRAG %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 09.12.2025 wird Bezug genommen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um insgesamt BETRAG % gerechtfertigt. Es wurden berücksichigt: Betriebsfortführung, Verhandlungen mit Kunden/Projektträgern, Arbeitnehmerangelegenheiten (allgemeine Arbeitnehmerangelegenheiten sowie Erstellung Aufhebungs- und Überleitungsverträge), Sanierungsbemühungen/M & A Prozess (Übertragende Sanierung sowie Erhalt der Arbeitsplätze), hohe Gläubigeranzahl und für die Einsetzung des vorläufigen Gläubigerausschusses.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 06.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 722606 HRB 722606: ASCon Systems Holding GmbH, Stuttgart, Curiestraße 5, 70563 Stuttgart. Die Geschäftsführer haben am 27.06.2022 die Änderung des Gesellschaftsvertrages in 4. (Stammkapital, Geschäftsanteile) und 5…
HRB 722606 HRB 722606: ASCon Systems Holding GmbH, Stuttgart, Curiestraße 5, 70563 Stuttgart. Die Eintragung laufende Nummer 16, Spalte 6a) wird von Amts wegen wie folgt ergänzt: Die Geschäftsführer sind kraft Gesellsc…
HRB 722606 HRB 722606: ASCon Systems Holding GmbH, Stuttgart, Curiestraße 5, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchs, Harald Uli, Plüderhausen, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer …
HRB 722606 HRB 722606: ASCon Systems Holding GmbH, Stuttgart, Curiestraße 5, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Reumuth, Uwe, Wolfratshausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 722606 HRB 722606: ASCon Systems Holding GmbH, Stuttgart, Curiestraße 5, 70563 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 12.08.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist…
HRB 722606 HRB 722606: ASCon Systems Holding GmbH, Stuttgart, Curiestraße 5, 70563 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer I 4 (Stammkapital) beschl…
HRB 722606 HRB 722606: ASCon Systems Holding GmbH, Stuttgart, Curiestraße 5, 70563 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. I. 4.4.1 beschlossen. Das …
HRB 722606 HRB 722606: ASCon Systems Holding GmbH, Stuttgart, Curiestraße 5, 70563 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 4 (Stammkapital, Geschäft…
HRB 722606 HRB 722606: DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart, Curiestraße 5, 70563 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 (Firma und Sitz), Z…
HRB 722606 HRB 722606: DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart, Curiestraße 5, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: von Klein, Alexander, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; Stach, Mathias, Böblingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 722606 HRB 722606: DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart, Kornbergstraße 29, 70176 Stuttgart. Änderung der Geschäftsanschrift: Curiestraße 5, 70563 Stuttgart.
HRB 722606 HRB 722606: DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart, Kornbergstraße 29, 70176 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkap…
HRB 722606 HRB 722606: DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart, Kornbergstraße 29, 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: von Klein, Alexander, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befu…
HRB 722606 HRB 722606: DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart, Kornbergstraße 29, 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Stach, Mathias, Böblingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, …
HRB 722606 HRB 722606: DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart, Kornbergstraße 29, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Lay, Klaus, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.
HRB 722606 DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart, Kornbergstraße 29, 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Grefen, Kilian, Schwieberdingen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich…
HRB 722606 DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart, Kornbergstraße 29, 70176 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt V Ziff. 2 (Gesellschafterv…
HRB 722606 DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart, Kornbergstraße 29, 70176 Stuttgart.Geschäftsanschrift: Kornbergstraße 29, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Maas, Robert, Bietigheim-Bissingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 722606 DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart (Kornbergstraße 29, 70176 Stuttgart). Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Menges, Raimund, Stuttgart, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Nam…
HRB 722606 DELTA Management Beratung GmbH, Stuttgart (Traubergstraße 25, 70186 Stuttgart). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.03.2007. Gegenstand: Die Beratung anderer Unternehmungen, in…
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