HRB 192873

ASB Limitless Services GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

An der Alster 6, 20099 Hamburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hamburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
04.06.2025
Datenstand
2025-09-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Tuncay Kaya

Stadland OT Rodenkirchen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Geschäftsanschrift

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TGBC GmbH

HRB 172230 · Amtsgericht Hamburg

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-29

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind Schlüsselfertiges Bauen, Maurer- und Betonarbeiten, Putzarbeite, Dämmungsarbeiten, Bautrocknung, Bodenlegerarbeiten, Fugenarbeiten, Einbau von genormten Baufertigteilen, Gerüstbau, Weiterleitung von Handwerksarbeiten, Lagerarbeiten, Containerbe- und Entladung, Personalvermittlung, Kfz-Transporte bis 3,5 t Gesamtgewicht, Glas- und Gebäudereinigung, Verteilung von Prospekten, Garten- und Landschaftsbau, Winterdienste, Maler- und Tapezierarbeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 67a IN 78/26 · ASB Limitless Services GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 78/26
Wirksam am
12.06.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 192873
67a IN 78/26 :

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

ASB Limitless Services GmbH, Schlüsselfertiges Bauen, Maurer- und Betonarbeiten, etc., Steindamm 30 a, 19300 Grabow (AG Hamburg, HRB 192873), vertr. d.: Tuncay Kaya, (Geschäftsführer),

wurde der Beschluss vom 03.06.2026 über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen am 11.06.2026 aufgehoben.

Die Verfügungsbefugnis des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Finn Peters,
Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, Tel.: 040 - 30 60 590 über das von ihm verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 25 Abs. 2 InsO erforderlich ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hamburg, 11.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 78/26 · ASB Limitless Services GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 78/26
Wirksam am
03.06.2026
Registerbezug
Hamburg, HRB 192873
Amtsgericht Hamburg,
Aktenzeichen: 67a IN 78/26

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen

der ASB Limitless Services GmbH, Schlüsselfertiges Bauen, Maurer- und Betonarbeiten, etc., Steindamm 30 a, 19300 Grabow (AG Hamburg, HRB 192873), vertr. d.: Tuncay Kaya, (Geschäftsführer),

ist am 03.06.2026 um 12:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.

Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Finn Peters, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg, Tel.: 040 - 30 60 590 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

67a IN 78/26
Amtsgericht Hamburg, 03.06.2026

Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.