HRB 1871

ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Zossen

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Registerdaten

Sitz
Zossen
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-05

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH Nunsdorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 563/19 · ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 563/19
Wirksam am
14.07.2026
Registerbezug
Potsdam, HRB 1871
6 IN 563/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 1871 P), Kreuzweg 1, 15806 Zossen Ortsteil Nunsdorf, eingetragener Sitz: Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Schröder, Späthsfelder Weg 24 a, 12437 Berlin

liegt das Verzeichnis für die Abschlagsverteilung der zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 563/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 260.915,01 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 196.400,99 EUR zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis kann auf der Geschäftsstelle Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 9. Juli 2026, 6 IN 563/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 563/19 · ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 563/19
Wirksam am
12.03.2021
Registerbezug
Potsdam, HRB 1871
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam
HRB 1871 P), Kreuzweg 1, 15806 Zossen Ortsteil Nunsdorf, eingetragener Sitz:
Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Schröder, wurde der
Vergütungsbeschluss des Amtsgerichts Potsdam vom 18.01.2021 für die vorläufige
Verwaltervergütung von Amts wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigt. Es
wurde eine weitere Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Herr Torben
Ottmar Herbold, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam festgesetzt, der Zuschlag für
die Betriebsfortführung wurde in Höhe von 46,04 % festgesetzt statt
ursprünglich 42,01 %.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die
sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist
beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet
wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung
gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche
Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch
wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das
zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen
(auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des
genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu
Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll
rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung
ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe
können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache
E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument
muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem
sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den
Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren
Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 563/19, Amtsgericht Potsdam, 11. März 2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 6 IN 563/19 · ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 563/19
Wirksam am
20.01.2021
Registerbezug
Potsdam, HRB 1871
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam
HRB 1871 P), Kreuzweg 1, 15806 Zossen Ortsteil Nunsdorf, eingetragener Sitz:
Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Schröder,
Späthsfelder Weg 24 a, 12437 Berlin
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Torsten Reinsch, Weitlingstraße 9,
10317 Berlin - wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Herr
Torben Ottmar Herbold, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 10. Dezember 2019 bis zum
31.Januar 2020 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. §
11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener
Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender
Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter
erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das
Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt
hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
betrug 572.914,86 €. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von
42,1% für Betriebsfortführung und 30% für Sanierungsbe-mühungen festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die
sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist
beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet
wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung
gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche
Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch
wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO.
Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das
zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche
Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen
(auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des
genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu
Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll
rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung
ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe
können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache
E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument
muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem
sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den
Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und
Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren
Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit
den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen
des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische
Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der
jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 563/19, Amtsgericht Potsdam, 18. Januar 2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 563/19 · ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 563/19
Wirksam am
02.11.2020
Registerbezug
Potsdam, HRB 1871
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam
HRB 1871 P), Kreuzweg 1, 15806 Zossen Ortsteil Nunsdorf, eingetragener Sitz:
Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Schröder,
Späthsfelder Weg 24 a, 12437 Berlin
- Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Torsten Reinsch, Weitlingstraße 9,
10317 Berlin - hat der Verwalter am 27. Oktober 2020 einen Antrag auf
Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag
kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die
Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab
Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 29. Oktober 2020, 6 IN 563/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 563/19 · ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 563/19
Wirksam am
13.05.2020
Registerbezug
Potsdam, HRB 1871
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam
HRB 1871 P), Kreuzweg 1, 15806 Zossen Ortsteil Nunsdorf, eingetragener Sitz:
Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Schröder,
Späthsfelder Weg 24 a, 12437 Berlin
wird der Ort der Gläubigerversammlung vom 3. Juni 2020, 11:00 Uhr vor dem
Amtsgericht Potsdam verlegt in die Hegelallee 8, 14467 Potsdam, Saal 215.
Im Übrigen verbleibt es bei dem Beschluss vom 1.Februar 2020
6 IN 563/19, Amtsgericht Potsdam, 13. Mai 2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 563/19 · ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 563/19
Wirksam am
21.04.2020
Registerbezug
Potsdam, HRB 1871
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam
HRB 1871 P), Kreuzweg 1, 15806 Zossen Ortsteil Nunsdorf, eingetragener Sitz:
Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Schröder wird die
Gläubigerversammlung vom 29. April 2020, 10:45 Uhr im Gebäude des
Justizzentrums, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25
aufgehoben.
Die Gläubigerversammlung findet nunmehr statt am 3. Juni 2020, 11:00 Uhr im
Gebäude des Justizzentrums, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, Saal 25
Im Übrigen verbleibt es bei dem Beschluss vom 1. Februar 2020.
Amtsgericht Potsdam, 20. April 2020, 6 IN 563/19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1871 P HRB 1871 P: ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH, Zossen, Kreuzweg 1, 15806 Zossen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG auf…
HRB 1871 P: ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH, Zossen, Kreuzweg 1, 15806 Zossen. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 6 IN 563/19 · ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 563/19
Wirksam am
04.02.2020
Registerbezug
Potsdam, HRB 1871
6 IN 563/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH, Kreuzweg 1, 15806 Zossen Ortsteil
Nunsdorf, eingetragener Sitz: Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn
Bernhard Schröder, Späthsfelder Weg 24 a, 12437 Berlin

HRB 1871 P

wird auf den Eröffnungsantrag vom 10.12.2019
wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.02.2020
um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Herr Torben Ottmar Herbold, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.03.2020 unter Beachtung des
§ 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Dem Insolvenzverwalter werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen
übertragen.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des
Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und
Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am

29.04.2020, 10:45 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum,
Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, Saal 25.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts -
Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der
hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über
Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen
Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im
hiesigen Bezirk liegen.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem
Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/
848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU)
2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467
Potsdam schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der
Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Potsdam eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Potsdam, 01.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6 IN 563/19 · ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 563/19
Wirksam am
10.12.2019
Registerbezug
Potsdam, HRB 1871
6 IN 563/19
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam
HRB 1871 P), Kreuzweg 1, 15806 Zossen Ortsteil Nunsdorf, eingetragener Sitz:
Zossen, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Schröder

wird heute, am 10. Dezember 2019, um 12 Uhr, zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Herr Torben O. Herbold, Haeckelstraße 10, 39104 Magdeburg

bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, mit Wirkung für die
Schuldnerin und die zukünftige Insolvenzmasse Verbindlichkeiten zu begründen
oder Zahlungszusagen zu erteilen. Hierzu gehört es insbesondere Zahlungszusagen
im Rahmen einer Insolvenzgeldvorfinanzierung im Range einer
Masseverbindlichkeit zu erteilen und dies zu organisieren bzw. organisieren zu
lassen.

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2
InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht allgemeiner Vertreter des
Schuldners. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen
Vermögen zu sichern und zu erhalten.

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner
zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und
sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen
zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.

Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen
beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Ihnen wird auch
untersagt, an sie abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte
einzuziehen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit
nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen
werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht
in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlangen bis
zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm
alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei
Missachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine
organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden,
zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101
InsO).

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird bevollmächtigt, zum Zwecke der Sicherung
des Vermögens des Schuldners und der zukünftigen Insolvenzmasse ein
Insolvenz-Sonderkonto zu eröffnen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als
Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners
maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung
des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das
schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr.
3, Abs. 2 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter / Sachverständige ist nicht
berechtigt, Aufträge zur Begutachtung oder Bewertung an andere Personen zu
erteilen oder zu genehmigen.
Potsdam, den 10. Dezember 2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1871 P HRB 1871 P: ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH, Zossen, Kreuzweg 1, 15806 Zossen. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Knoll, Rudi; Geschäftsführer: 5. Schröder, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit de…
HRB 1871 P: ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH, Zossen, Kreuzweg 1, 15806 Zossen. Vorstand: Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Knoll, Rudi; Geschäftsführer: 5.
Schröder, Bernhard, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 1871 P HRB 1871 P: ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH, Zossen, Kreuzweg 1, 15806 Zossen. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Block, Thilo; Geschäftsführer: 4. Knoll, Rudi, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die G…
HRB 1871 P: ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH, Zossen, Kreuzweg 1, 15806 Zossen. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Block, Thilo; Geschäftsführer: 4.
Knoll, Rudi, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 1871 P HRB 1871 P: ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH, Zossen, Kreuzweg 1, 15806 Zossen. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dietzmann, Sven; Geschäftsführer: 3. Block, Thilo, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis d…
HRB 1871 P: ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH, Zossen, Kreuzweg 1, 15806 Zossen. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dietzmann, Sven; Geschäftsführer: 3.
Block, Thilo, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Veränderungen
HRB 1871 P ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH, Nunsdorf(Gewerbegebiet (an der B 246), 15806 Nunsdorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Schüler, Erich. Geschäftsführer: Dietzmann, Uwe, *XX.XX.XXXX, Heidesee.
ASB Autoservice und Bremsendienst GmbH, Nunsdorf(Gewerbegebiet (an der B 246), 15806 Nunsdorf). Nicht mehr Geschäftsführer: Schüler, Erich. Geschäftsführer: Dietzmann, Uwe, *XX.XX.XXXX, Heidesee.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.