HRA 2990

Asan Hodzic e.K.

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen OT Zschornewitz

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Gräfenhainichen
Rechtsform
Eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau
Letzte Eintragung
22.11.2022
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Asan Hodzic

Zschornewitz

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-24 Chronologischen Auszug ansehen
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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-02-02 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Asan Hodzic e.K. Zschornewitz

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 2 IN 137/22 · Hodzic e.K., Asan · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 137/22
Wirksam am
06.02.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 2990
2 IN 137/22: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Asan Hodzic e.K., geb. am XX.XX.XXXX, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), ist dem Schuldner Restschuldbefreiung am 05.02.2026 erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt. Der Insolvenzbeschlag hinsichtlich des bis zum Ende der Laufzeit der Abtretungserklärung am 11.11.2025 erworbenen Vermögens, das Amt des Insolvenzverwalters und die Beschränkungen der Rechte der Gläubiger bleiben bestehen. Mit der Rechtskraft dieser Entscheidung endet der Insolvenzbeschlag rückwirkend ab dem für den pfändbaren Neuerwerb, einschließlich des pfändbaren Teils der Bezüge des Schuldners aus einem Dienstverhältnis oder einem nach § 287 abs. 2 InsO gleichgestellten Einkommen. Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung nur diejenige Insolvenzgläubiger betrifft, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 11.11.2022 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren; diese aber auch dann, wenn sie nicht am Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 05.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 2 IN 137/22 · Hodzic e.K., Asan · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 137/22
Wirksam am
21.11.2025
Registerbezug
Stendal, HRA 2990
2 IN 137/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K., geb. am XX.XX.XXXX, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), findet die Anhörung der Beteiligten über die Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode im schriftlichen Verfahren statt. Die Beteiligten erhalten die Gelegenheit, bis zum 19.12.2025 zu der anstehenden gerichtlichen Entscheidung Stellung zu nehmen. Das Insolvenzverfahren wurde bisher nicht beendet. Für den Fall eines Versagungsantrages wird ausdrücklich auf die §§ 290; 300 InsO hingewiesen.
Die Wohlverhaltensperiode des Schuldners endete am 11.11.2025. Die Unterlagen sind in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle, Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, ausgelegt.
Dessau-Roßlau, 20.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 2 IN 137/22 · Hodzic e.K., Asan · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 137/22
Wirksam am
06.03.2025
Registerbezug
Stendal, HRA 2990
Geschäfts-Nr.: 2 IN 137/22. In dem Insolvenzverfahren Asan Hodzic e.K., geb. am XX.XX.XXXX, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

xxx EUR Nettovergütung nach VO
(Bruchteil nach § 11 InsVV in %: 130)
xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie

xxx EUR Auslagen zuzüglich

xxx EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.

xxx EUR Gesamtbetrag.

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Tel.: 0341/303850, Fax: 0341/3038511, E-Mail: leipzig@brinkmann-partner.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau bestellte Rechtsanwalt Thomas Jacobs am 17.08.2022 zum Sachverständigen und am 29.08.2022 zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Mit Schriftsatz vom 08.01.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und seiner Auslagen.

Der Schuldner wurde zu dem Antrag gehört. Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht gemäß § 63 Abs.3 InsO grundsätzlich eine gesonderte Vergütung zu. Er erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 4.404.379,93 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1,2 InsVV ergibt sich daraus eine fiktive Verwaltervergütung in Höhe von xxx EUR. Da dem vorläufigen Insolvenzverwalter nach § 63 Abs.3 InsO daraus regulär ein Bruchteil von 25% zusteht, beträgt die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters demnach xxx EUR.

Aufgrund der durch die Verfahrensbesonderheiten bedingten zusätzlichen Aufwendungen reicht die Regelvergütung nicht aus, den vorläufigen Verwalter für seine Tätigkeit in dem Verfahren ausreichend zu entschädigen.
Der Schuldner war im Baugewerbe tätig, mit zeitweise bis zu 123 Mitarbeitern und mehreren Großbaustellen in Frankfurt und München. Der Mehraufwand und damit der überdurchschnittliche Mehraufwand wird u.a. damit begründet, dass der Schuldner während des vorläufigen Insolvenzverfahrens inhaftiert und keine Möglichkeit der Auskunftserlangung bei ihm bestand. Fast die kompletten Geschäftsunterlagen der letzten Jahre wurde durch die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt welche sich in Augsburg befand.
Es war unklar, wie viele Arbeitnehmer tatsächlich noch beschäftigt waren. Ebenso kam erschwerend hinzu, dass ein Großteil der Arbeitnehmer, welche aus dem ehemaligen Jugoslawien kamen, ihre Geschäftstätigkeit eingestellt und in ihre Herkunftsländer zurückgekehrt waren.
Zudem war bei Antragstellung nicht bekannt, welche Mietverhältnisse mit dem Schuldner als Mieter oder Vermieter bestehen könnten. Die Ermittlung war mit erheblichem Aufwand verbunden.
Erschwerend kam hinzu, dass aufgrund fehlender Buchhaltung und fehlender Ansprechpartner bei Antragstellung unbekannt war, welches Anlagevermögen überhaupt vorhanden war. Es wurde Korrespondenz ausgewertet und insbesondere auch Hinweisen von Aufsichtsbehörden nachgegangen, um durch Strafzettel u.ä. Standorte von Kraftfahrzeugen zu erhalten. Unterlagen wurden nach Fahrzeugfinanzierung durchforstet und Versicherungsscheine ausgewertet. Kfz-Steuerbescheide wurden ausgewertet, wobei allein durch das Kraftfahrzeugbundesamt mehr als 191 Seiten mit Zulassungen für Kraftfahrzeuge übersandt wurden.
Ebenso wurden umfangreiche Vermögensgegenstände im Ausland ermittelt und es mussten umfangreiche Fragen des früheren jugoslawischen Familienrechts des Kosovos und Fragen des IPRG geklärt werden, insbesondere zusätzliche Rechtsgutachten ausgewertet und Abstimmungen mit serbischen und kosovarischen Rechtsanwältenn vorgenommen werden.
Aufgrund fehlender Buchhaltung war unklar, in welcher Form Gewährleistungseinbehalte durch Bürgschaften abgelöst wurden. Auch hier wurden umfangreiche Recherchen durchgeführt.
Deshalb sind die geltend gemachten Zuschläge gem. § 3 Abs. 1 InsVV, und zwar:
- 15 % für die umfangreiche Arbeitnehmerbearbeitung,
- 20 % für ungeklärte Mietverhältnisse,
- 20 % für umfangreiche Ermittlungen von Anlagevermögen,
- 25 % für Auslandsbezug und
- 25 % für unübersichtliche Debitorenbuchhaltung und Bürgschaftsverwaltung
unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeiten des Verfahrens erforderlich und der Höhe nach angemessen.

Die geltend gemachte Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer war gemäß §§ 10, 7 und 8 Abs. 3 InsVV festsetzungsfähig.

Dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters war deshalb vollumfänglich stattzugeben.
Der Masse darf somit insgesamt ein Betrag in Höhe von xxx EUR entnommen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind bei dem Amtsgericht Dessau-Roßlau, Willy-Lohmann-Straße 33, 06844 Dessau-Roßlau, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung können auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt und begründet werden. Hierzu müssen das Rechtsmittel bzw. der Rechtsbehelf und die Begründung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau, Außenstelle, Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau zur Einsicht der Verfahrensbeteiligten aus.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 03.03.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 137/22 · Hodzic e.K., Asan · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 137/22
Wirksam am
27.08.2024
Registerbezug
Stendal, HRA 2990
2 IN 137/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K., geb. am XX.XX.XXXX, OT Walldorf, Otto-Hahn-Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), vertr. d.: Merima Redzepovic, Karlstraße 11, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Generalbevollmaechtigte), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt auf Dienstag, 22.10.2024 um 10:10 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau, Außenstelle Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Saal 012 zur Genehmigung folgender Rechtsgeschäfte: Abstimmung der Gläubigerversammlung über den Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter, Frau Resida Hodzich und der Hodzic & Sohn GmbH zur Abgeltung von Gewährleistungsansprüchen und Forderungen aus früheren Bauvorhaben des Insolvenzschuldners und mögliche Ansprüchen von Frau Resida Hodzic gegen Zahlung von 20 % der eingehenden Erlöse aus streitigen Forderungen, vorzeitigen Rückführung von Siecherheitseinbehalten und Gewährleistungsbürgschaften..
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 23.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 137/22 · Hodzic e.K., Asan · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 137/22
Wirksam am
20.10.2023
Registerbezug
Stendal, HRA 2990
2 IN 137/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K., geb. am XX.XX.XXXX, z. Z. JVA Augsburg-Gablingen, Am Fliegerhorst 1, 86456 Gablingen, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), vertr. d.: Merima Redzepovic, Karlstraße 11, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Generalbevollmaechtigte), ist Termin für die Gläubigerversammlung bestimmt auf Montag, 11.12.2023 um 08:50 Uhr im Amtsgericht Dessau-Roßlau, - Außenstelle -, Akazienwäldchen 2, 06844 Dessau-Roßlau, Saal 012, zur Genehmigung folgender Rechtsgeschäfte: Abstimmung der Gläubigerversammlung zur Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner Herr Asan Hodzic und seiner Ehefrau Resida Hodzic zur Verwertung von Grundbesitz von Walldorf, Blatt 8545, Blatt 8544, Blatt 8543, der Eigentumswohnung Nr. 5 in der Niska Straße 2G in Belgrad, 2. OG und dem Grundbesitz in der Katasterzone Vitomirice..
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 19.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 2 IN 137/22 · Hodzic e.K., Asan · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 137/22
Wirksam am
11.11.2022
Registerbezug
Stendal, HRA 2990
2 IN 137/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K., geb. am XX.XX.XXXX, z. Z. JVA Augsburg-Gablingen, Am Fliegerhorst 1, 86456 Gablingen, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), vertr. d.: Merima Redzepovic, Karlstraße 11, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Generalbevollmaechtigte), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 11.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 137/22 · Hodzic e.K., Asan · Insolvenzgericht Dessau-Roßlau
Insolvenzgericht
Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 137/22
Wirksam am
29.08.2022
Registerbezug
Stendal, HRA 2990
Az.: 2 IN 137/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Asan Hodzic e.K., geb. am XX.XX.XXXX, z. Z. JVA Augsburg-Gablingen, Am Fliegerhorst 1, 86456 Gablingen, Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06772 Gräfenhainichen (AG Stendal, HRA 2990), vertr. d.: Merima Redzepovic, Karlstraße 11, 64546 Mörfelden-Walldorf, (Generalbevollmaechtigte), ist am 29.08.2022 gegen den Schuldner die vorläufige Verwaltung seines Vermögens angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Jacobs, Brinkmann & Partner, Tschaikowskistraße 2, 04105 Leipzig, Tel.: 0341/303850, Fax: 0341/3038511, E-Mail: leipzig@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Dessau-Roßlau, 29.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 2990 Asan Hodzic e.K., Zschornewitz, Golpaer Straße 3, 06791 Zschornewitz. (Kabelverlegung im Hochbau). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06791 Zschornewitz. Der Inhaber / die Inhaberin handel…
Asan Hodzic e.K., Zschornewitz, Golpaer Straße 3, 06791 Zschornewitz. (Kabelverlegung im Hochbau). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Golpaer Straße 3, 06791 Zschornewitz. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Hodzic, Asan, Zschornewitz, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.