HRB 201380

ASA Vape GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-18

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 36a IN 1203/23 · ASA Vape GmbH · Insolvenzgericht Charlottenburg (Berlin)
Insolvenzgericht
Charlottenburg (Berlin)
Aktenzeichen
36a IN 1203/23
Wirksam am
28.09.2026
Registerbezug
Berlin, HRB 201380
36a IN 1203/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ASA Vape GmbH, Lindenstraße 2, 56357 Niederwallmenach, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Zorsöker
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 201380
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.

2. Der Insolvenzbeschlag bleibt hinsichtlich der Geltendmachung und Vereinnahmung der Forderung in Höhe von 12.500,00 EUR gegenüber Frau Jennifer Stumm aus dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Wedding, Az. 23-1231161-0-6 vom 26.01.2024, aufrechterhalten.
Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO).
Mit der Nachtragsverteilung wird der Insolvenzverwalter Christian Otto beauftragt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung über die Anordnung der Nachtragsverteilung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung der Verfahrenseinstellung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 25.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 201380 B HRB 201380 B: ASA Vape GmbH, Berlin, Lindenstraße 2, 56357 Niederwallmenach. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Lindenstraße 2, 56357 Niederwallmenach; Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Zorsöke…
HRB 201380 B: ASA Vape GmbH, Berlin, Lindenstraße 2, 56357 Niederwallmenach. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Lindenstraße 2, 56357 Niederwallmenach; Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Zorsöker, Erdal, *XX.XX.XXXX, Niederwallmenach; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Veränderungen
HRB 201380 B HRB 201380 B: ASA Vape GmbH, Berlin, Jeanne-Mammen-Bogen 583, 10623 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Bartscherer, Dirk; Geschäftsführer: 3. Zorsöker, Erdal, *XX.XX.XXXX, Wiesbaden; mit der Befugnis die…
HRB 201380 B: ASA Vape GmbH, Berlin, Jeanne-Mammen-Bogen 583, 10623 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Bartscherer, Dirk; Geschäftsführer: 3.
Zorsöker, Erdal, *XX.XX.XXXX, Wiesbaden; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Neueintragungen
HRB 201380 B HRB 201380 B: ASA Vape GmbH, Berlin, Jeanne-Mammen-Bogen 583, 10623 Berlin. Firma: ASA Vape GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Jeanne-Mammen-Bogen 583, 10623 Berlin; Gegenstand: Der…
HRB 201380 B: ASA Vape GmbH, Berlin, Jeanne-Mammen-Bogen 583, 10623 Berlin. Firma: ASA Vape GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Jeanne-Mammen-Bogen 583, 10623 Berlin; Gegenstand: Der Handel mit e-Liquids für e-Zigaretten und Accessoires dazu, der Handel mit Wasserpfeifentabak und Accessoires dazu sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1.
Bartscherer, Dirk, *XX.XX.XXXX, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; War Geschäftsführer: 2.
Zorsöker, Erdal, *XX.XX.XXXX, Wiesbaden; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.01.2015
zuletzt geändert durch Beschluss vom 27.11.2017
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.10.2018 ist der Sitz der Gesellschaft von Wiesbaden (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 30085) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 09.02.2015

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.