HRB 92017

AS-KOM BAU GmbH

Amtsgericht Hanau · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bruchköbel

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Registerdaten

Sitz
Bruchköbel
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70 IN 57/20 · AS-KOM BAU GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 57/20
Wirksam am
14.08.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 92017
70 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.: Salko Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer),
werden die Vergütung und Auslagen des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss festgesetzt auf:
€ Nettovergütung nach InsVV
€ um 10 % erhöht zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Auslagen zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
€ Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsVV zuzüglich
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
-.€ bereits erhaltener Vorschuss
€ Gesamtbetrag
Die Veröffentlichung der Beträge unterbleibt gemäß § 64 II S. 2 InsO

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag an die Rechtsnachfolgerin des verstorbenen Verwalters, die Peter Gangfuß Unternehmensberatung GmbH, Hainstr. 3a, 63486 Bruchköbel, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Helmut Irmen, auszuzahlen.

Berechnungsmasse: 274.310,90 €
Zuschläge: 15% Verfahrensdauer bzw. Ansprüche gegen Gesellschafter und dessen Sohn, 10% unkooperativer Geschäftsführer, 10% erschwerte Informationsbeschaffung, da Akten teilweise von Staatsanwaltschaft sichergestellt
Abschläge: 25% vorzeitige Beendigung
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hanau, Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 07.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 70 IN 57/20 · AS-KOM BAU GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 57/20
Wirksam am
20.02.2025
Registerbezug
Hanau, HRB 92017
70 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.: Salko Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des verstorbenen Insolvenzverwalters Peter Gangfuss Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben. Es sind Erhöhungen in Höhe von 35% beantragt.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Hanau, 30.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 57/20 · AS-KOM BAU GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 57/20
Wirksam am
11.04.2024
Registerbezug
Hanau, HRB 92017
70 IN 57/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.: Salko Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer),
ist der bisherige Insolvenzverwalter Peter Gangfuß, Haintr. 3a, 63486 Bruchköbel, verstorben. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Tel.: 06021 3868330, Fax: 06021 3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de ernannt worden. Nach § 57 InsO hat die Gläubigerversammlung das Recht, an Stelle des neu bestimmten Insolvenzverwalters eine andere Person zu wählen. Den Gläubigern wird hiermit Gelegenheit gegeben, bis zum 10.05.2024 (Eingang bei Gericht) entsprechende Anträge zu stellen.
Amtsgericht Hanau, 08.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 57/20 · AS-KOM BAU GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 57/20
Wirksam am
10.08.2022
Registerbezug
Hanau, HRB 92017
70 IN 57/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.: Salko Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.09.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Hanau, 09.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 92017 HRB 92017: AS-KOM BAU GmbH, Bruchköbel, Hanauer Str. 38, 63486 Bruchköbel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 92017: AS-KOM BAU GmbH, Bruchköbel, Hanauer Str. 38, 63486 Bruchköbel. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 70 IN 57/20 · AS-KOM BAU GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 57/20
Wirksam am
04.01.2021
Registerbezug
Hanau, HRB 92017
Geschäfts-Nr.: 70 IN 57/20 Am 28.12.2020 um 15:00 Uhr ist das
Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der AS-KOM BAU GmbH,
Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.: Salko
Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer),.
Insolvenzverwalter ist: Peter Gangfuß, Hainstraße 3a, D 63486 Bruchköbel, Tel.:
06181/579900, Fax: 06181/5799020, E-Mail: info@pega-beratung.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich, in
EURO und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis:
22.01.2021.

b) unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen
oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160
InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

müssen schriftlich bis zum 15.02.2021 (Frist, die dem Prüfungstermin im
schriftlichen Verfahren entspricht) eingereicht werden. Verspätete Eingaben
können nicht berücksichtigt werden.

Hinweis:

· Für den Fall dass die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist,
gelten Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hanau,
Nussallee 17, 63450 Hanau einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hanau, 28.12.2020.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 92017 HRB 92017: AS-KOM BAU GmbH, Bruchköbel, Hanauer Str. 38, 63486 Bruchköbel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 57/20) vom 27.08.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzli…
HRB 92017: AS-KOM BAU GmbH, Bruchköbel, Hanauer Str. 38, 63486 Bruchköbel. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hanau (Az. 70 IN 57/20) vom 27.08.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 70 IN 57/20 · AS-KOM BAU GmbH · Insolvenzgericht Hanau
Insolvenzgericht
Hanau
Aktenzeichen
70 IN 57/20
Wirksam am
28.08.2020
Registerbezug
Hanau, HRB 92017
Az.: 70 IN 57/20 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der AS-KOM
BAU GmbH, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel (AG Hanau, HRB 92017), vertr. d.:
Salko Suljkovic, Hanauer Straße 38, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), ist am
27.08.2020 um 15:00 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet
worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die
Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den
Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf
ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 I S. 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Peter Gangfuß, Hainstraße 3a, D 63486
Bruchköbel, Tel.: 06181/579900, Fax: 06181/5799020, E-Mail:
info@pega-beratung.de bestellt worden.

Amtsgericht Hanau, 27.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 92017 AS-KOM BAU GmbH, Bruchköbel, Hanauer Str. 38, 63486 Bruchköbel. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Hanauer Str. 38, 63486 Bruchköbel. Personenbezogene Daten von Amts wegen b…
AS-KOM BAU GmbH, Bruchköbel, Hanauer Str. 38, 63486 Bruchköbel. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Hanauer Str. 38, 63486 Bruchköbel. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Suljkovic, Salko, Bruchköbel, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 92017 AS-KOM BAU GmbH, Bruchköbel (Hanauer Str. 38, 63486 Bruchköbel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2002 Die Gesellschafterversammlung vom 6.12.2006 hat die Änderung des Ge…
AS-KOM BAU GmbH, Bruchköbel (Hanauer Str. 38, 63486 Bruchköbel). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.12.2002 Die Gesellschafterversammlung vom 6.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt HRB 56312) nach Bruchköbel beschlossen. Gegenstand: Die Ausführung von Hoch- und Tiefbauarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Suljkovic, Salko, Eckersweiler, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.