HRB 48584
AS Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt)
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Offfenbach am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Offfenbach am Main
- Datenstand
- 2024-04-08
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 48584 HRB 48584: AS Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Offfenbach am Main, Gottfried-Schaider-Straße 28, 63075 Offenbach am Main. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Ist nur ein Liq…
Vergütungsfestsetzung 8 IN 446/17 · AS Gebäudeservice UG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/17
- Wirksam am
- 20.08.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48584
In dem Insolvenzverfahren AS Gebäudeservice UG, Schreberstraße 28, 63069
Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48584), vertr. d.: Emil Stefanov,
Anhalter Straße 2, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
sind die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin bzw. des
Insolvenzverwalters sowie die Umsatzsteuer hieraus durch Beschluss des
Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Die festgesetzten Beträge sind nicht zu veröffentlichen (§ 64 Abs. 2 S. 2
InsO).
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main,
Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Es folgen der Tenor der Entscheidung (ohne die festgesetzten Beträge, welche
durch ein dreimaliges "x" (xxx) ersetzt werden), die Gründe der Entscheidung
sowie die Rechtsbehelfsbelehrung:
werden die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. xxx Euro Nettovergütung nach InsVV
2. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in
Höhe von 16 %
3. xxx Euro Auslagen zuzüglich
5. xxx Euro Umsatzsteuer darauf in
Höhe von 16 %
6. xxx Euro Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Dipl.-Wi.Jur. (FH) Michael Stiller, c/o Kanzlei Schulze
und Braun, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt, Tel.: 069509860, Fax:
06950986110, Internet: www.schubra.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag
der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm/ihr
ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Als Berechnungsgrundlage für die Vergütung wird die im Zeitpunkt der Beendigung
des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse gem. § 1 Abs. 1 InsVV zugrunde gelegt.
Im vorliegenden Verfahren konnte ein Massebestand in Höhe von 983,42 Euro
ermittelt werden. Soweit keine bzw. keine hinreichende Masse vorhanden ist,
erhält sie/er grundsätzlich eine Mindestvergütung von 1.000,- Euro gemäß § 2
Abs. 2 InsVV.
Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderung angemeldet,
so soll die Vergütung in der Regel mindestens 1.000,- Euro betragen. Von 11 bis
zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 150,-
Euro. Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um
100,- Euro. In vorliegendem Verfahren haben nicht mehr als 10 Gläubiger ihre
Forderungen zum Verfahren angemeldet.
Die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter hat weiterhin Anspruch auf
Auslagenersatz nach § 8 InsVV. Die Insolvenzverwalterin bzw. der
Insolvenzverwalter kann anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen
Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 %, danach 10 % der Regelvergütung,
höchstens jedoch 250,- Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des
Verwalters beträgt. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht
übersteigen (§ 8 Abs. 3 InsVV). In vorliegendem Fall sind zwei angefangene
Tätigkeitsjahre zu berücksichtigen.
Weiterhin hat die Insolvenzverwalterin bzw. der Insolvenzverwalter einen
Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und die Auslagen zu zahlenden
Umsatzsteuer nach § 7 InsVV. Maßgeblich ist jeweils der Umsatzsteuersatz, der
zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Vergütungsanspruchs (bei Erledigung der
Tätigkeit durch den Verwalter) gilt, so daß hier der vom 01.07.2020 bis zum
31.12.2020 geltende, verminderte Umsatzsteuersatz von 16 % anzusetzen war.
Soweit die Masse zur Deckung der Vergütung und Auslagen nicht ausreicht und die
Kosten gemäß § 4a InsO gestundet wurden, besteht nach § 63 Abs. 2 InsO ein
Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
sofern der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Sofern dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen, die
befristete Erinnerung ebenfalls innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen
einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die
Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald
nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt
die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der
Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. In
Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, kann eine sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13+15, 64283
Darmstadt eingelegt werden.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll
der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die
Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die
Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen
Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten
werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.08.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 446/17 · AS Gebäudeservice UG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/17
- Wirksam am
- 30.01.2020
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48584
UG, Schreberstraße 28, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB
48584), vertr. d.: Emil Stefanov, Anhalter Straße 2, 63075 Offenbach am Main,
(Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen
im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 11.03.2020 gegen die Höhe, den Grund
oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach
am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am
Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der
Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 28.01.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 48584 HRB 48584: AS Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Offfenbach am Main, Gottfried-Schaider-Straße 28, 63075 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 446/17 · AS Gebäudeservice UG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 446/17
- Wirksam am
- 01.08.2018
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48584
AS Gebäudeservice UG, Schreberstraße 28, 63069 Offenbach am Main (AG Offenbach
am Main , HRB 48584),
vertreten durch:
Emil Stefanov, Anhalter Straße 2, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),
wird heute um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Dipl.-Wi.Jur. (FH) Michael Stiller, c/o Kanzlei Schulze und Braun,
Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt, Tel.: 069509860, Fax: 06950986110,
Internet: www.schubra.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Das weitere Verfahren 8 IN 105/18 wird zu diesem Verfahren verbunden. Das
Verfahren 8 IN 446/17 führt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 31.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 48584 HRB 48584: AS Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Offfenbach am Main, Gottfried-Schaider-Straße 28, 63075 Offenbach am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Iskrenov, Ali, Offenbach am Main, *XX.XX.XXXX. Ges…
HRB 48584 HRB 48584: AS Gebäudeservice UG (haftungsbeschränkt), Offfenbach am Main, Gottfried-Schaider-Straße 28, 63075 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2015. Ge…
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