HRB 196527

arwe CarRental Service GmbH

Amtsgericht München · Bayern

aktuell 22 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: München

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Registerdaten

Sitz
München
Datenstand
2024-03-18
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-18

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Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. arwe Service GmbH München

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

22
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 183/20 · arwe CarRental Service GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 183/20
Wirksam am
08.05.2023
Registerbezug
München, HRB 196527
7 IN 183/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

arwe CarRental Service GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 86156 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Feißt Ulrich und Holm Haakon
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 196527
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek PartGmbB, Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin, Gz.: RA Dr. Proske

Die zu erstattenden Auslagen (Beiträge für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der AXA Versicherung Ag) des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel, Pröllstraße 5, 86157 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.04.2023.
Da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden war, waren die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für eine zusätzliche Haftpflichtversicherung in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 04.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Feißt, Ulrich, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Feißt, Ulrich, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 183/20 · arwe CarRental Service GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 183/20
Wirksam am
04.03.2022
Registerbezug
München, HRB 196527
4 IN 183/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

arwe CarRental Service GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 86156 Augsburg, vertreten durch die Geschäftsführer Feißt Ulrich und Holm Haakon
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 196527
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek PartGmbB, Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin, Gz.: RA Dr. Proske

Die zu erstattenden Auslagen (Beiträge für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der AXA Versicherung AG) des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel, Pröllstraße 5, 86157 Augsburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 01.03.2022.
Die Kosten für eine angemessene zusätzliche Haftpflichtversicherung in Höhe von 952,00 € waren antragsgemäß festzusetzen, da die Verwaltung mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 03.03.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 183/20 · arwe CarRental Service GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 183/20
Wirksam am
20.04.2021
Registerbezug
München, HRB 196527
4 IN 183/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

arwe CarRental Service GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 86156 Augsburg, vertreten
durch die Geschäftsführer Feißt Ulrich und Holm Haakon
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 196527
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek PartGmbB, Kurfürstendamm 32, 10719
Berlin, Gz.: RA Dr. Proske

Beschluss:

1. Herr Rechtsanwalt Dr. Paul Abel, Schießstättenstraße 15, 86159 Augsburg,
wird gemäß § 59 Abs. 1 InsO auf seinen Antrag hin aus dem Amt des
Insolvenzverwalters entlassen.
2. Zum Insolvenzverwalter wird nunmehr Herr Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel,
Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Schießstättenstraße 15, 86159 Augsburg,
bestellt.
3. Auf den neuen Insolvenzverwalter geht mit sofortiger Wirkung die
Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das zur Insolvenzmasse gehörende
Vermögen gem. § 80 InsO über.

Gründe:

Der mit Beschluss vom 01.05.2020 bestellte bisherige Insolvenzverwalter Herr
Rechtsanwalt Dr. Paul Abel hat mit Schreiben vom 30.03.2021 seine Entlassung
als Insolvenzverwalter gem. § 59 Abs. 1 S. 2 InsO beantragt. Er wird zum
30.06.2021 aus der Kanzlei Anchor Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausscheiden und
zukünftig nicht mehr als Insolvenzverwalter tätig sein.
Herr Dr. Hänel hat das Insolvenzverfahren in der Vergangenheit bereits
mitbearbeitet und sich zur Übernahme des Amtes bereit erklärt. Eine
schriftliche Bestätigung wurde vorgelegt.
Herr Dr. Abel tritt seine Vergütungsansprüche mit dem Verwalterwechsel an Herrn
Dr. Hänel ab. Der neue Insolvenzverwalter wird zu gegebener Zeit einen
einheitlichen Vergütungsantrag stellen und hat schriftlich versichert, dass der
Verwalterwechsel nicht zu einer Erhöhung der Verfahrenskosten führen wird.
Dem zulässigen und begründeten Antrag war daher zu entsprechen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 16.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 183/20 · arwe CarRental Service GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 183/20
Wirksam am
10.03.2021
Registerbezug
München, HRB 196527
4 IN 183/20

In dem Verfahren über den Antrag

arwe CarRental Service GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 86156 Augsburg, vertreten
durch die Geschäftsführer Feißt Ulrich und Holm Haakon
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 196527
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek PartGmbB, Kurfürstendamm 32, 10719
Berlin, Gz.: RA Dr. Proske

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters
Rechtsanwalt Dr. Paul Abel, Schießstättenstraße 15, 86159 Augsburg, wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 28.01.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Eigenverwaltung
unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 3.867.708,92 EUR auszugehen.
Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 50 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 28.01.2021 wird Bezug
genommen.

Die Regelvergütung war gemäß §§ 11, 12, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 50 % gerechtfertigt.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- Überwachung der Betriebsfortführung
- Begleitung der Arbeitnehmerangelegenheiten bei hoher Zahl von Mitarbeitern
- Begleitung des Investorenprozesses
- Zusammenarbeit mit dem eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 125,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 09.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Holm, Haakon, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Holm, Haakon, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 01.05.2020 (Az. 4 IN 1…
HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 01.05.2020 (Az. 4 IN 183/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 183/20 · arwe CarRental Service GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 183/20
Wirksam am
06.05.2020
Registerbezug
München, HRB 196527
4 IN 183/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

arwe CarRental Service GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 86156 Augsburg, vertreten
durch die Geschäftsführer Feißt Ulrich und Holm Haakon
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 196527
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek PartGmbB, Kurfürstendamm 32, 10719
Berlin, Gz.: RA Dr. Proske

hat der Insolvenzverwalter am 04.05.2020 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 06.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan 7 IN 183/20 · arwe CarRental Service GmbH · Insolvenzgericht Augsburg
Insolvenzgericht
Augsburg
Aktenzeichen
7 IN 183/20
Wirksam am
04.05.2020
Registerbezug
München, HRB 196527
4 IN 183/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

arwe CarRental Service GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 86156 Augsburg, vertreten
durch die Geschäftsführer Feißt Ulrich und Holm Haakon
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 196527
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek PartGmbB, Kurfürstendamm 32, 10719
Berlin, Gz.: RA Dr. Proske
Geschäftszweig: Vermietung von beweglichen Sachen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.05.2020 um 10.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Paul Abel
Schießstättenstraße 15, 86159 Augsburg
Telefon: +49(821)252720
Telefax: +49(821)2527251
Email: augsburg@anchor.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.07.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2020 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 01.09.2020,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Ein Gläubigerausschuss wird eingesetzt. Dieser besteht aus den Mitgliedern
Bundesagentur für Arbeit, Galgenbergstraße 24, 93053 Regensburg
CEDL I S.A R.L, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart
b2planet GmbH, Auf dem Berg 1, 63808 Haibach

8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.03.2020 beim Insolvenzgericht Augsburg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden:
Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im
Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5
Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4
EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 04.05.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Prokura erloschen: Happ, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Prokura erloschen: Happ, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Bestellt: Geschäftsführer: Holm, Haakon, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Bestellt: Geschäftsführer: Holm, Haakon, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Quitmann, Boris, Köln, *XX.XX.XXXX.
HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Quitmann, Boris, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Gabrysch, David, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert,…
HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Gabrysch, David, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Feißt, Ulrich, Berlin, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Bestellt: Geschäftsführer: Feißt, Ulrich, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Bestellt: Geschäftsführer: Feißt, Ulrich, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Happ, Markus, Köln, *XX.X…
HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Happ, Markus, Köln, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Prokura erloschen: Dierdorf, Kai, Horgau, *XX.XX.XXXX; Nau, Thomas, Heidenrod, *XX.XX.XXXX; Schulz, Olaf, B…
HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Prokura erloschen: Dierdorf, Kai, Horgau, *XX.XX.XXXX; Nau, Thomas, Heidenrod, *XX.XX.XXXX; Schulz, Olaf, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klüssendorf, Marcus, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat am 1…
HRB 196527: arwe CarRental Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klüssendorf, Marcus, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft hat am 19.10.2015 mit der ARWE Holding GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 196871) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 18.11.2015 zugestimmt.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527: arwe Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.8.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neu…
HRB 196527: arwe Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Die Gesellschafterversammlung vom 26.8.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: arwe CarRental Service GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Turnaround von Fahrzeugen der Autovermietungsgesellschaften. Der Turnaround umfasst im Einzelnen die Entgegennahme der Fahrzeuge vom Kunden, Überprüfung der Fahrzeuge auf Beschädigung und Vollständigkeit von Fahrzeugzubehör, Außenwäsche und Innenreinigung, Betankung und Nachfüllen von Betriebsstoffen der Fahrzeuge und Bereitstellung der gereinigten und betankten Fahrzeuge zur weiteren Vermietung. Weiterhin werden ergänzende Dienstleistungen sowie Transfer- und Transportdienstleistungen für die Autovermieter erbracht. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 26.8.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die arwe Mobility Service GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 220213) und weitere Teile des Vermögens auf die arwe Automotive Service GmbH mit Sitz in München (AG München HRB 220217) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527:arwe Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen.Bestellt: Geschäftsführer: Quitmann, Boris, Köln, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschä…
HRB 196527:arwe Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen.Bestellt: Geschäftsführer: Quitmann, Boris, Köln, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Klüssendorf, Marcus, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527:arwe Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen.Bestellt: Geschäftsführer: Klüssendorf, Marcus, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX.
HRB 196527:arwe Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen.Bestellt: Geschäftsführer: Klüssendorf, Marcus, Friedrichsdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 196527 HRB 196527:arwe Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schulz, Olaf, Berlin, *XX.XX.XXXX.
HRB 196527:arwe Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen.Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schulz, Olaf, Berlin, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 196527 arwe Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.1994, zuletzt geändert am 09.12.2010. Die Gesellschafterver…
arwe Service GmbH, München, Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.02.1994, zuletzt geändert am 09.12.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2012 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Augsburg, Amtsgericht Augsburg HRB 13845) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Terminalstraße Mitte 18, 85356 München-Flughafen. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Verkehrsmitteln und/oder Logistik stehen. Stammkapital: 200.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Gabrysch, David, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Dierdorf, Kai, Horgau, *XX.XX.XXXX; Nau, Thomas, Heidenrod, *XX.XX.XXXX. Die ARWE GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 9402), die ARWE AIRPORT AUTOWASCH GMBH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 12325), die ARWE Autowasch GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 6706), die AWA Autopflege GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 17470) und die SIL Autopflege GmbH mit dem Sitz in Augsburg (Amtsgericht Augsburg HRB 15739) sind auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Gesellschaft hat am 11.12.2006 mit der AF Service GmbH mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 147981) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 11.12.2006 zugestimmt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.