HRB 6638

Artigum GmbH

Amtsgericht Marburg · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Cappeler Straße 40, 35039 Marburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Marburg
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
03.08.2022
Datenstand
2025-02-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Cristian Paraschiv

Overath

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-06

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens sind der anwendungstechnisch unterstützte Vertrieb von Gummi- und Kunststoffrohstoffen, die Beratung von Unternehmen in diesem Bereich, der Internethandel mit Getränken, Haushaltswaren, Audio-, Video-, EDV-, TV-Artikeln, Möbeln, Klimaanlagen, Solartechnik, Bau- und Renovierungsmaterial, Handys, Büromaterial, Autozubehör, Textil/Bekleidung, Bücher, Schmuck, Uhren, Beauty- und Wellnessprodukte, Baby- und Kinderwaren, Autos, Motorräder und Boote, die entgeltliche Überlassung von Arbeitnehmern nach den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die entgeltliche (provisionsgebundene) Vermittlung von Arbeitnehmern sowie freiberuflich und selbständig tätigen Dienstleistern und Fachkräften sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 57/22 (28) · Artigum GmbH vertr. d. d. GF Cristian Paraschiv · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 57/22 (28)
Wirksam am
29.09.2025
Registerbezug
Marburg, HRB 6638
22 IN 57/22 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artigum GmbH vertr. d. d. GF Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg (AG Marburg , HRB 6638), vertr. d.: 1. Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40 a, 35039 Marburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 31.10.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 26.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 57/22 (28) · Artigum GmbH vertr. d. d. GF Cristian Paraschiv · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 57/22 (28)
Wirksam am
07.05.2025
Registerbezug
Marburg, HRB 6638
22 IN 57/22 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artigum GmbH vertr. d. d. GF Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg (AG Marburg , HRB 6638), vertr. d.: 1. Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40 a, 35039 Marburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 06.06.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Marburg, 02.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 22 IN 57/22 (28) · Artigum GmbH vertr. d. d. GF Cristian Paraschiv · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 57/22 (28)
Wirksam am
10.11.2022
Registerbezug
Marburg, HRB 6638
22 IN 57/22 (28): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Artigum GmbH vertr. d. d. GF Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg (AG Marburg , HRB 6638), vertr. d.: 1. Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40 a, 35039 Marburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manfred Kuhne festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Marburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 45 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 02.11.2022 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 931.377,60 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter war in einer würdigenden Gesamtschau des Verfahrens unter Berücksichtigung der vorgenommenen Betriebsfortführung für die Dauer von 3 Monaten sowie das Bemühen um eine übertragende Sanierung des Unternehmens ein Gesamtzuschlag in Höhe von 45 % auf die Regelvergütung zu gewähren. Der von einem Normalfall abzugrenzende Mehraufwand im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurde von dem Insolvenzverwalter in seinem Antrag vom 05.08.2022 nachvollziehbar und begründet dargelegt.

2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):

a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 35 %.

b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.

c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.

d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.

e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 33,30 % ergibt.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 09.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 22 IN 57/22 (28) · Artigum GmbH vertr. d. d. GF Cristian Paraschiv · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 57/22 (28)
Wirksam am
01.08.2022
Registerbezug
Marburg, HRB 6638
22 IN 57/22 (23): Über das Vermögen der Artigum GmbH vertr. d. d. GF Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg (AG Marburg, HRB 6638), vertr. d.: Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40 a, 35039 Marburg, (Geschäftsführer), ist am 01.08.2022 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, Tel.: 06421/407960, Fax: 06421/15858, E-Mail: info@kuhne-partner.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 30.09.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:

1. am: Mittwoch, 31.08.2022, 09:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);

der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

2. am: Mittwoch, 02.11.2022, 09:00 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 01.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 22 IN 57/22 (28) · Artigum GmbH vertr. d. d. GF Cristian Paraschiv · Insolvenzgericht Marburg
Insolvenzgericht
Marburg
Aktenzeichen
22 IN 57/22 (28)
Wirksam am
20.05.2022
Registerbezug
Marburg, HRB 6638
22 IN 57/22 (23): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Artigum GmbH vertr. d. d. GF Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg (AG Marburg , HRB HRB 6638), vertr. d.: 1. Cristian Paraschiv, Cappeler Straße 40 a, 35039 Marburg, (Geschäftsführer), ist am 20.05.2022 um 11:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manfred Kuhne, Zu den Sandbeeten 5, 35043 Marburg, Tel.: 06421/407960, Fax: 06421/15858, E-Mail: info@kuhne-partner.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Marburg, 20.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRB 6638 HRB 6638: Artigum GmbH, Marburg, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg. Ergänzung zur Eintragung vom 18.06.2018 Fall 2:Prokura erloschen: Paraschiv, Cristian, Overath, *XX.XX.XXXX.
HRB 6638: Artigum GmbH, Marburg, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg. Ergänzung zur Eintragung vom 18.06.2018 Fall 2:Prokura erloschen: Paraschiv, Cristian, Overath, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6638 HRB 6638: Artigum GmbH, Marburg, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaczmarczyk, Konrad, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich i…
HRB 6638: Artigum GmbH, Marburg, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaczmarczyk, Konrad, Hamburg, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kaczmarczyk, Konrad, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 6638 HRB 6638: Artigum GmbH, Marburg, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg. Nicht mehr Geschäftsführerin: Paraschiv, Doina Elena, Bad Breisig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kaczmarczyk, Konrad, Hamburg,…
HRB 6638: Artigum GmbH, Marburg, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg. Nicht mehr Geschäftsführerin: Paraschiv, Doina Elena, Bad Breisig, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Kaczmarczyk, Konrad, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Paraschiv, Cristian, Overath, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 6638 HRB 6638: Artigum GmbH, Marburg, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2015…
HRB 6638: Artigum GmbH, Marburg, Cappeler Straße 40, 35039 Marburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2004, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 08.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Bad Breisig (bisher Amtsgericht Koblenz, HRB 20827) nach Marburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Cappeler Straße 40, 35039 Marburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind der anwendungstechnisch unterstützte Vertrieb von Gummi- und Kunststoffrohstoffen, die Beratung von Unternehmen in diesem Bereich, der Internethandel mit Getränken, Haushaltswaren, Audio-, Video-, EDV-, TV-Artikeln, Möbeln, Klimaanlagen, Solartechnik, Bau- und Renovierungsmaterial, Handys, Büromaterial, Autozubehör, Textil/Bekleidung, Bücher, Schmuck, Uhren, Beauty- und Wellnessprodukte, Baby- und Kinderwaren, Autos, Motorräder und Boote, die entgeltliche Überlassung von Arbeitnehmern nach den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die entgeltliche (provisionsgebundene) Vermittlung von Arbeitnehmern sowie freiberuflich und selbständig tätigen Dienstleistern und Fachkräften sowie alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Paraschiv, Doina Elena, Bad Breisig, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Paraschiv, Cristian, Overath, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.