HRB 101321
ARTENGIS GmbH
aktuell 12 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: St. Ingbert
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Registerdaten
- Sitz
- St. Ingbert
- Datenstand
- 2024-03-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 106 IN 53/23 · artengis GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 53/23
- Wirksam am
- 17.12.2024
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101321
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB101321 eingetragenen artengis GmbH, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Michael Schlicker,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 53/23
Amtsgericht Saarbrücken, 17.12.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 106 IN 53/23 · artengis GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 53/23
- Wirksam am
- 10.07.2024
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101321
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB101321 eingetragenen artengis GmbH, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Michael Schlicker,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
106 IN 53/23
Amtsgericht Saarbrücken, 09.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 106 IN 53/23 · artengis GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 53/23
- Wirksam am
- 07.05.2024
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101321
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB101321 eingetragenen artengis GmbH, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Michael Schlicker,
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.06.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
106 IN 53/23
Amtsgericht Saarbrücken, 07.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 106 IN 53/23 · artengis GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 53/23
- Wirksam am
- 14.03.2024
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101321
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB101321 eingetragenen artengis GmbH, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Michael Schlicker,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 13.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Zimmer Nr. 11 niedergelegt.
106 IN 53/23
Amtsgericht Saarbrücken, 13.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 106 IN 53/23 · artengis GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 53/23
- Wirksam am
- 12.01.2024
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101321
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB101321 eingetragenen artengis GmbH, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Michael Schlicker,
wird Rechtsanwalt Patrick Steinhausen, Trierer Straße 8-10, 66111 Saarbrücken zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst die Prüfung der Forderung lfd. Nr. 48. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
106 IN 53/23
Amtsgericht Saarbrücken, 12.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 106 IN 53/23 · artengis GmbH · Insolvenzgericht Saarbrücken
- Insolvenzgericht
- Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 53/23
- Wirksam am
- 08.12.2023
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 101321
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB101321 eingetragenen artengis GmbH, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Michael Schlicker,
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.11.2023 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit des Rubrums wie folgt berichtigt:
Das Rubrum lautet richtig:
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB101321 eingetragenen artengis GmbH, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St Ingbert, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Michael Schlicker,
Gründe:
Das Rubrum des fehlerhaften Beschlusses war wie geschehen zu berichtigen, da aufgrund eines Übertragungsfehlers bei der Schuldnerin die falsche Handelsregisternummer angegeben ist. Die Schuldnerin ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 101321 und nicht - wie im fehlerhaften Rubrum angegeben - unter der Nummer HRB 10132 eingetragen.
106 IN 53/23
Amtsgericht Saarbrücken, 08.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 101321 HRB 101321: ARTENGIS GmbH, St. Ingbert, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St. Ingbert. Die Gesellschafterversammlung vom 14.02.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 ( Stammkapital) und mit ihr …
HRB 101321 HRB 101321: ARTENGIS GmbH, St. Ingbert, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St. Ingbert. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr d…
HRB 101321 HRB 101321: ARTENGIS GmbH, St. Ingbert, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St. Ingbert. Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr d…
HRB 101321 HRB 101321: ARTENGIS GmbH, St. Ingbert, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St. Ingbert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (Stammkapital) und mi…
HRB 101321 HRB 101321:ARTENGIS GmbH, St. Ingbert, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St. Ingbert.Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2014 hat die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Änderung in § 3 (S…
HRB 101321 ARTENGIS GmbH, St. Ingbert, Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St. Ingbert. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.10.2013. Geschäftsanschrift: Saarbrücker Straße 1-3, 66386 St. Ingber…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.