HRB 59496

ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. "DEKOTEC" Handelsgesellschaft mbH Hamburg

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 95/22 · ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 95/22
Wirksam am
24.09.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 59496
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 95/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 59496 eingetragenen ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Brandstücken 23, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirko Imbro

sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen geprüft werden (§ 177 InsO).

Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 28.11.2024, 10:15 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Die Insolvenzgläubiger, die eine bisher nicht geprüfte Forderung angemeldet haben, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin werden zu diesem Termin geladen (§ 177 Abs. 3 InsO).
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

67a IN 95/22
Amtsgericht Hamburg, 17.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 59496 HRB 59496: ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Brandstücken 23, 22549 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 95/22) vom 01.07.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolve…
HRB 59496: ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Brandstücken 23, 22549 Hamburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67a IN 95/22) vom 01.07.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers ist eingeschränkt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 95/22 · ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 95/22
Wirksam am
04.07.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 59496
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 95/22

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 59496 eingetragenen ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Brandstücken 23, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirko Imbro

Geschäftszweig: Handel, Consulting, Vertrieb und Vermietung von Wirtschafts- und Investitionsgütern jeglicher Art, Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen etc.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2022, um 11:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.04.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.08.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 25.08.2022, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Veräußerung des Warenlagers im Ganzen (§ 160 Abs. 2 Nr. 1 InsO)

und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 11.08.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67a IN 95/22
Amtsgericht Hamburg, 01.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 95/22 · ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 95/22
Wirksam am
03.05.2022
Registerbezug
Hamburg, HRB 59496
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 95/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 59496 eingetragenen ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Brandstücken 23, 22549 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirko Imbro

Geschäftszweig: Handel, Consulting, Vertrieb und Vermietung von Wirtschafts- und Investitionsgütern jeglicher Art, Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen etc.

ist am 03.05.2022, um 09:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder, Johannes-Brahms-Platz 1, 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 95/22
Amtsgericht Hamburg, 03.05.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 59496 HRB 59496: ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Holstenkamp 40, 22525 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Brandstücken 23, 22549 Hamburg.
HRB 59496: ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Holstenkamp 40, 22525 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Brandstücken 23, 22549 Hamburg.
Veränderungen
HRB 59496 HRB 59496: ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Holstenkamp 40, 22525 Hamburg. Geändert,Name nun Geschäftsführer: Imbro, Mirko, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im N…
HRB 59496: ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Holstenkamp 40, 22525 Hamburg. Geändert,Name nun Geschäftsführer: Imbro, Mirko, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 59496 HRB 59496:ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Schnackenburgallee 22, 22525 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Holstenkamp 40, 22525 Hamburg.
HRB 59496:ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Schnackenburgallee 22, 22525 Hamburg.Änderung zur Geschäftsanschrift: Holstenkamp 40, 22525 Hamburg.
Veränderungen
HRB 59496 ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Schnackenburgallee 22, 22525 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkap…
ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Schnackenburgallee 22, 22525 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital) und 10 sowie die Ergänzung um die §§ 12 und 13 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 73.924,11 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen. Handel, Consulting, Vertrieb und Vermietung von Wirtschafts- und Investitionsgütern jeglicher Art, Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen, Erstellung von Gutachten für Bauschäden sowie der Handel, die Entwicklung und die Herstellung von Lampen und Leuchtmitteln auf LED-Technologiebasis. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten. 100.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 59496 ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Schnackenburgallee 22, 22525 Hamburg.Geschäftsanschrift: Schnackenburgallee 22, 22525 Hamburg.
ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg, Schnackenburgallee 22, 22525 Hamburg.Geschäftsanschrift: Schnackenburgallee 22, 22525 Hamburg.
Veränderungen
HRB 59496 ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg (Liebermannstr. 7c, 22605 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Uhlig, Mirko, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesells…
ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg (Liebermannstr. 7c, 22605 Hamburg). Bestellt Geschäftsführer: Uhlig, Mirko, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 59496 ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg (Schnackenburgallee 22, 22525 Hamburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reents, Jörg, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
ARTEKO Ingenieurgesellschaft mbH, Hamburg (Schnackenburgallee 22, 22525 Hamburg). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reents, Jörg, Hamburg, *XX.XX.XXXX.

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