HRB 24774
ARTandSTEEL GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Staßfurt
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Registerdaten
- Sitz
- Staßfurt
- Datenstand
- 2024-04-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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1 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 175/19 (351)
- Wirksam am
- 06.07.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24774
- 340 IN 175/19 (351) - (06.07.2026)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 175/19 (351)
- Wirksam am
- 10.06.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24774
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
Amtsgericht Magdeburg, 09.06.2026.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 175/19 (351)
- Wirksam am
- 10.06.2026
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24774
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 175/19 (351) - (09.06.2026)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 175/19 (351)
- Wirksam am
- 20.11.2025
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24774
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 175/19 (351)
- Wirksam am
- 09.07.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24774
Pappeln 3, 39443 Staßfurt, Erbringung von Konstruktionsdienstleistungen,
Apparate- und Behälterbau, Metallbau (AG Stendal, HRB 24774), vertr. d.: Markus
Schlüter, Wilhelm-Ziervogel-Str. 2, 39418 Staßfurt, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 05.07.2019 angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
- 340 IN 175/19 (351) -( 09.07.2019 )
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24774 HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 31.05.2019 (Az. 340 IN 175/19 (351)…
Restschuldbefreiung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 175/19 (351)
- Wirksam am
- 03.06.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24774
eröffnet worden über das Vermögen der ARTandSTEEL GmbH, OT Atzendorf, An den
Pappeln 3, 39443 Staßfurt, Erbringung von Konstruktionsdienstleistungen,
Apparate- und Behälterbau, Metallbau (AG Stendal, HRB 24774),
vertreten durch:
Markus Schlüter, Wilhelm-Ziervogel-Str. 2, 39418 Staßfurt, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Isabellé Schunk, Waldstr. 4, 04105 Leipzig, . Insolvenzverwalter
ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg,
Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet:
www.insoteam.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist:
01.07.2019. Gläubigerversammlung: Am Freitag, 02.08.2019, 09:00 Uhr, Saal 14,
Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104
Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100,
149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten:
Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§
35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des
Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von
Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von
Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung
der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des
Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen,
eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der
Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften
Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens,
dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung
oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),
eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des
Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen
Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden
gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten
Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt
die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als
erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung
kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung
von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt
sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft
der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden
spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die
Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht. - 340 IN 175/19 (351) - ( 31.05.2019 )
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24774 HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 10.04.2019 (Az. 340 IN 175/19 (351)…
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
- Insolvenzgericht
- Magdeburg
- Aktenzeichen
- 340 IN 175/19 (351)
- Wirksam am
- 10.04.2019
- Registerbezug
- Stendal, HRB 24774
ARTandSTEEL GmbH, OT Atzendorf, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt, Erbringung
von Konstruktionsdienstleistungen, Apparate- und Behälterbau, Metallbau (AG
Stendal, HRB 24774), vertr. d.: Markus Schlüter, Wilhelm-Ziervogel-Str. 2,
39418 Staßfurt, (Geschäftsführer),, ist heute um Uhr die vorläufige Verwaltung
des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragstellerin ist jegliche
Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten,
Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragstellerin
sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die
Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an
den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Carl-Miller-Straße 6,
39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail:
magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden.- Amtsgericht
Magdeburg, 10.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 24774 HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Einzelprokura: Schmalle, Heike, Hohe Börde OT Hohenwarsleben, *XX.XX.XXXX.
HRB 24774 HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2017. Geschäftsanschrift: An den Pappeln 3, 39443 S…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.