HRB 24774

ARTandSTEEL GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Staßfurt

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Registerdaten

Sitz
Staßfurt
Datenstand
2024-04-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 175/19 (351)
Wirksam am
06.07.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 24774
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren ARTandSTEEL GmbH, Atzendorf, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt, Erbringung von Konstruktionsdienstleistungen, Apparate- und Behälterbau, Metallbau (AG Stendal, HRB 24774), vertr. d.: Markus Schlüter, Wilhelm-Ziervogel-Straße 2, 39418 Staßfurt, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse, d) Prüfungstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, erfolgt im schriftlichen Verfahren. Als Zeitpunkt, der dem Schlusstermin entspricht, wird der 11.09.2026 bestimmt. Schlussbericht, Schlussrechnung und Schlussverzeichnis liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme aus. Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt nach Anzeige des Insolvenzverwalters 924.437,77 EUR. Für die Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 0,00 EUR zur Verfügung. Auf die Ausschlussfristen und Wirkungen der §§ 189, 190 Insolvenzordnung wird ausdrücklich hingewiesen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden.
- 340 IN 175/19 (351) - (06.07.2026)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 175/19 (351)
Wirksam am
10.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 24774
Geschäfts-Nr.: 340 IN 175/19 (351). In dem Insolvenzverfahren ARTandSTEEL GmbH, Atzendorf, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt, Erbringung von Konstruktionsdienstleistungen, Apparate- und Behälterbau, Metallbau (AG Stendal, HRB 24774), vertr. d.: Markus Schlüter, Wilhelm-Ziervogel-Straße 2, 39418 Staßfurt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Magdeburg, 09.06.2026.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 175/19 (351)
Wirksam am
10.06.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 24774
Amtsgericht Magdeburg: In dem Insolvenzverfahren ARTandSTEEL GmbH, Atzendorf, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt, Erbringung von Konstruktionsdienstleistungen, Apparate- und Behälterbau, Metallbau (AG Stendal, HRB 24774), vertr. d.: Markus Schlüter, Wilhelm-Ziervogel-Straße 2, 39418 Staßfurt, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Verfahrens sowie Art. 97 GG wird von einer ausführlicheren Veröffentlichung der Vergütung abgesehen. Im Übrigen wird auf die seit 25.05.2018 geltende EU Datenschutz-Grundverordnung verwiesen. Die Entscheidung des BGH vom 14.12.2017 (IX ZB 65/16) wird damit als ausreichend beachtet angesehen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Magdeburg, Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die sofortige Beschwerde/befristete Erinnerung von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.
- 340 IN 175/19 (351) - (09.06.2026)

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 175/19 (351)
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
Stendal, HRB 24774
340 IN 175/19 (351): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARTandSTEEL GmbH, Atzendorf, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt, Erbringung von Konstruktionsdienstleistungen, Apparate- und Behälterbau, Metallbau (AG Stendal, HRB 24774), vertr. d.: Markus Schlüter, Wilhelm-Ziervogel-Straße 2, 39418 Staßfurt, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen sowie nachträglicher Änderungen bereits angemeldeter Forderungen wird ein besonderer Prüftermin bestimmt. Die Widerspruchsfrist endet am 19.12.2025. Die Tabelle, die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus. Amtsgericht Magdeburg, 17.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 175/19 (351)
Wirksam am
09.07.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 24774
Magdeburg In dem Insolvenzverfahren ARTandSTEEL GmbH, OT Atzendorf, An den
Pappeln 3, 39443 Staßfurt, Erbringung von Konstruktionsdienstleistungen,
Apparate- und Behälterbau, Metallbau (AG Stendal, HRB 24774), vertr. d.: Markus
Schlüter, Wilhelm-Ziervogel-Str. 2, 39418 Staßfurt, (Geschäftsführer), hat der
Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO mit Schriftsatz vom 05.07.2019 angezeigt,
dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig
werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

- 340 IN 175/19 (351) -( 09.07.2019 )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24774 HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 31.05.2019 (Az. 340 IN 175/19 (351)…
HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 31.05.2019 (Az. 340 IN 175/19 (351)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 175/19 (351)
Wirksam am
03.06.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 24774
Amtsgericht Magdeburg: Am 31.05.2019 um 09:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren
eröffnet worden über das Vermögen der ARTandSTEEL GmbH, OT Atzendorf, An den
Pappeln 3, 39443 Staßfurt, Erbringung von Konstruktionsdienstleistungen,
Apparate- und Behälterbau, Metallbau (AG Stendal, HRB 24774),

vertreten durch:

Markus Schlüter, Wilhelm-Ziervogel-Str. 2, 39418 Staßfurt, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwältin Isabellé Schunk, Waldstr. 4, 04105 Leipzig, . Insolvenzverwalter
ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg,
Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet:
www.insoteam.de. Das Verfahren wird mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist:
01.07.2019. Gläubigerversammlung: Am Freitag, 02.08.2019, 09:00 Uhr, Saal 14,
Amtsgericht Magdeburg, Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104
Magdeburg , eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle
Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100,
149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten:
Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§
35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des
Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von
Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von
Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung
der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des
Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen,
eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der
Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften
Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens,
dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung
oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),
eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des
Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen
Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden
gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten
Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt
die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als
erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung
kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung
von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt
sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft
der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden
spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die
Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht. - 340 IN 175/19 (351) - ( 31.05.2019 )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24774 HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 10.04.2019 (Az. 340 IN 175/19 (351)…
HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 10.04.2019 (Az. 340 IN 175/19 (351)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 175/19 (351) · ARTandSTEEL GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 175/19 (351)
Wirksam am
10.04.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 24774
Az. 340 IN 175/19 (351): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
ARTandSTEEL GmbH, OT Atzendorf, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt, Erbringung
von Konstruktionsdienstleistungen, Apparate- und Behälterbau, Metallbau (AG
Stendal, HRB 24774), vertr. d.: Markus Schlüter, Wilhelm-Ziervogel-Str. 2,
39418 Staßfurt, (Geschäftsführer),, ist heute um Uhr die vorläufige Verwaltung
des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragstellerin ist jegliche
Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten,
Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragstellerin
sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die
Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an
den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Carl-Miller-Straße 6,
39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail:
magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de bestellt worden.- Amtsgericht
Magdeburg, 10.04.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 24774 HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Einzelprokura: Schmalle, Heike, Hohe Börde OT Hohenwarsleben, *XX.XX.XXXX.
HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Einzelprokura: Schmalle, Heike, Hohe Börde OT Hohenwarsleben, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 24774 HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2017. Geschäftsanschrift: An den Pappeln 3, 39443 S…
HRB 24774: ARTandSTEEL GmbH, Staßfurt, An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2017. Geschäftsanschrift: An den Pappeln 3, 39443 Staßfurt OT Atzendorf. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Konstruktionsdienstleistungen, der Apparate- und Behälterbau, der Metallbau und die Einzelfertigung von Designermöbel aus Edelstahl. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schlüter, Markus, Staßfurt, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.