HRB 102097

Art Wave GmbH

Amtsgericht Hamburg · Hamburg

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hamburg

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Registerdaten

Sitz
Hamburg
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 138/24 · Art Wave GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 138/24
Wirksam am
06.06.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 102097
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 138/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 102097 eingetragenen Art Wave GmbH, Lagerstraße 34 a, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Friederike Kappich

ist am 04.06.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

67a IN 138/24
Amtsgericht Hamburg, 05.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 67a IN 138/24 · Art Wave GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 138/24
Wirksam am
07.05.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 102097
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 138/24

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 102097 eingetragenen Art Wave GmbH, Lagerstraße 34 a, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Friederike Kappich

Geschäftszweig: die Beratung und Belieferung mit Kunstgegenständen, die Herstellung von Rahmen und sonstigen Dekorgegenständen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen, werden nicht ausgeübt.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 03.05.2024, um 16:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 16.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 31.05.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Donnerstag, 20.06.2024, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 06.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

67a IN 138/24
Amtsgericht Hamburg, 03.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 138/24 · Art Wave GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
Insolvenzgericht
Hamburg
Aktenzeichen
67a IN 138/24
Wirksam am
22.04.2024
Registerbezug
Hamburg, HRB 102097
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 138/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 102097 eingetragenen Art Wave GmbH, Lagerstraße 34 a, 20357 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Friederike Kappich

Geschäftszweig: die Beratung und Belieferung mit Kunstgegenständen, die Herstellung von Rahmen und sonstigen Dekorgegenständen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen, werden nicht ausgeübt.

ist am 19.04.2024, um 11:44 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ingmar Jarchow, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67a IN 138/24
Amtsgericht Hamburg, 19.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 102097 Art Wave GmbH, Hamburg, Lagerstr. 34 a, 20357 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Piel, Angela, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Art Wave GmbH, Hamburg, Lagerstr. 34 a, 20357 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Piel, Angela, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 102097 Art Wave GmbH, Hamburg, Lagerstr. 34 a, 20357 Hamburg. Geschäftsanschrift: Lagerstr. 34 a, 20357 Hamburg.
Art Wave GmbH, Hamburg, Lagerstr. 34 a, 20357 Hamburg. Geschäftsanschrift: Lagerstr. 34 a, 20357 Hamburg.
Veränderungen
HRB 102097 Art Wave GmbH, Hamburg, (Rotenbrückenweg 14, 22113 Hamburg).Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 3 (Stammkapital, Stammein…
Art Wave GmbH, Hamburg, (Rotenbrückenweg 14, 22113 Hamburg).Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2008 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 39.000,00 EUR auf 90.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 102097 Art Wave GmbH, Hamburg (Rotenbrückenweg 14, 22113 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2007. Gegenstand: die Beratung und Belieferung mit Kunstgegenständen, die Her…
Art Wave GmbH, Hamburg (Rotenbrückenweg 14, 22113 Hamburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2007. Gegenstand: die Beratung und Belieferung mit Kunstgegenständen, die Herstellung von Rahmen und sonstigen Dekorgegenständen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Tätigkeiten, die einer behördlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen, werden nicht ausgeübt. Stammkapital: 51.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Kappich, Friederike, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Piel, Angela, Hamburg, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der ART WAVE AG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 83744) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18.07.2007.

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