HRB 1480
Art Home GmbH
aktuell 24 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Werl
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Registerdaten
- Sitz
- Werl
- Datenstand
- 2024-12-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- REALITY Import GmbH Arnsberg
- REALITY Import GmbH Werl
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 10 IN 49/23 · Art Home GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 10 IN 49/23
- Wirksam am
- 03.09.2024
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 1480
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn Roland Nowaczek, Haarhofstraße 51, 59757 Arnsberg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Sachwalter: Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Werner Bange, Oststraße 19-23, 57392 Schmallenberg wie folgt festgesetzt:
XXX
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Arnsberg, Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg oder dem Landgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 404 eingesehen werden.
10 IN 49/23
Amtsgericht Arnsberg, 02.09.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 10 IN 49/23 · Art Home GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 10 IN 49/23
- Wirksam am
- 30.07.2024
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 1480
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn Roland Nowaczek, Haarhofstraße 51, 59757 Arnsberg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
Sachwalter: Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Werner Bange, Oststraße 19-23, 57392 Schmallenberg wie folgt festgesetzt.
Vergütung xxx EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 125,00 EUR angemessen ist. Für 2 Stunden und 55 Minuten näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 365,00 EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg oder dem Landgericht Arnsberg, Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg oder dem Landgericht Arnsberg eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 408 eingesehen werden.
10 IN 49/23
Amtsgericht Arnsberg, 26.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 49/23 · Art Home GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 10 IN 49/23
- Wirksam am
- 22.07.2024
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 1480
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn Roland Nowaczek, Haarhofstraße 51, 59757 Arnsberg
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 408 eingesehen werden.
10 IN 49/23
Amtsgericht Arnsberg, 17.07.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 49/23 · Art Home GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 10 IN 49/23
- Wirksam am
- 06.10.2023
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 1480
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn Roland Nowaczek, Haarhofstraße 51, 59757 Arnsberg
ist am 30.09.2023 bei Gericht die Anzeige des Sachwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
10 IN 49/23
Amtsgericht Arnsberg, 05.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 49/23 · Art Home GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 10 IN 49/23
- Wirksam am
- 31.08.2023
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 1480
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn Roland Nowaczek, Haarhofstraße 51, 59757 Arnsberg
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mönig Wirtschaftskanzlei, Schorlemerstraße 26, 48143 Münster
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin mit Ablauf des 31.08.2023 aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Arnsberg, Brückenplatz 7, 59821 Arnsberg, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg oder dem Landgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 49/23
Amtsgericht Arnsberg, 31.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 10 IN 49/23 · Art Home GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 10 IN 49/23
- Wirksam am
- 01.08.2023
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 1480
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn Roland Nowaczek, Haarhofstraße 51, 59757 Arnsberg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2023, um 09:59 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 19.05.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.08.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Werner Bange, Oststraße 19-23, 57392 Schmallenberg
Evelyn Di Rienzo, Am Panoramaweg 22, 59757 Arnsberg
Jens Gefrörer, Mühlenstr. 25, 04159 Leipzig.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 12.09.2023, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, 1. Etage, Sitzungssaal A 109.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.08.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 408 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 49/23
Arnsberg, 01.08.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 49/23 · Art Home GmbH · Insolvenzgericht Arnsberg
- Insolvenzgericht
- Arnsberg
- Aktenzeichen
- 10 IN 49/23
- Wirksam am
- 01.06.2023
- Registerbezug
- Arnsberg, HRB 1480
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 1480 eingetragenen Art Home GmbH, Hafervöhde 7, 59457 Werl, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Willi Niederbröker, Dürer Weg 1, 32584 Löhne und Herrn Roland Nowaczek, Haarhofstraße 51, 59757 Arnsberg
Zum vorläufigen Sachwalter wird Dr. Jan Janßen, Kennedyplatz 2, 50679 Köln, Telefon: 02931/8482280, Fax: 0293246529299@fax.nrw.de bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahme werden einstweilen eingestellt (§§ 270c Abs. 3, 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Er ist berechtigt, Auskünfte über die schuldnerischen Vermögensverhältnisse bei Dritten einzuholen.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchführung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung.
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über das Bestehen von Haftungsansprüchen des Schuldners gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder der Organe.
Der vorläufige Sachwalter wird zugleich beauftragt, sachverständig zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens voraussichtlich decken wird (§ 22, Abs. 1, Nr. 3, Abs. 2 InsO).
Falls der vorläufige Sachwalter den Auftrag nicht binnen zwei Monaten vollständig erfüllen kann, ist dem Gericht ein Zwischenbericht zu erstatten.
10 IN 49/23
Amtsgericht Arnsberg, 26.05.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Prokura erloschen: Lackinger, Jörg, Butzbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihre…
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Bestellt als Geschäftsführer: Niederbröker, Willi, Löhne, *XX.XX.XXXX.
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Bestellt als Geschäftsführer: Niederbröker, Willi, Löhne, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mi…
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Einzelprokura: Lackinger, Jörg, Butzbach, *XX.XX.XXXX.
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Prokura erloschen: Gröschel, Rainer, Wickede, *XX.XX.XXXX.
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Nicht mehr Geschäftsführer: Niederbröker, Willi, Kaufmann, Bünde, *XX.XX.XXXX.
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Nicht mehr Geschäftsführer: Gaertig, Lars, Arnsberg, *XX.XX.XXXX.
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Prokura erloschen: Riecke, Michael, Herford, *XX.XX.XXXX.
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Prokura erloschen: Hische, Torsten, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX.
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Einzelprokura: Hische, Torsten, Ganderkesee, *XX.XX.XXXX.
HRB 1480 HRB 1480: REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl. Einzelprokura: Riecke, Michael, Herford, *XX.XX.XXXX.
HRB 1480 HRB 1480:REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl.Prokura erloschen: Richter, Silvia, Meschede, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Gröschel, Rainer, Wickede, *XX.XX.XXXX.
HRB 1480 REALITY Import GmbH, Werl, Hafervöhde 7, 59457 Werl.Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Vertretung) und § 8 (Gesellschaftsvertragänderungen) besc…
HRB 1480 REALITY Import GmbH, Werl, (Hafervöhde 7, 59457 Werl).Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Jahresabschluss) und § 12 (Gewinnverwendung) beschlossen.
HRB 1480 REALITY Import GmbH, Arnsberg, (Hafervöhde 7, 59457 Werl).Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2008 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Arnsberg na…
HRB 1480 REALITY Import GmbH, Arnsberg (Dieselstr. 4, 59823 Arnsberg). Die Gesellschafterversammlung hat am 12.12.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 51.000,00) unter gleichzeitiger Umstellung auf Euro um EUR 924…
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