HRB 48487
art concept GmbH
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Offenbach am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Offenbach am Main
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 8 IN 382/20 · art concept GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 382/20
- Wirksam am
- 16.07.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48487
In dem Insolvenzverfahren art concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48487), vertr. d.: 1. Hans-Dieter Nettusch, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main, (Liquidator), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 15.07.2024.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 382/20 · art concept GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 382/20
- Wirksam am
- 06.06.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48487
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 03.07.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 03.06.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 382/20 · art concept GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 382/20
- Wirksam am
- 30.04.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48487
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
art concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48487),
vertreten durch:
1. Hans-Dieter Nettusch, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main, (Liquidator),
Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.:
Rechtsanwalt Palm und Borger GbR, Alt Fechenheim 80, 60386 Frankfurt am Main,
wird Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Telefon: 06021-3868330, Telefax: 06021-3868333, E-Mail: advokat@rae-ohly-zoeller.de,
zum neuen Insolvenzverwalter bestellt, nachdem der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Peter Gangfuß aus Hanau, verstorben ist.
Der neue Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen im Verfahren beauftragt.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit zur Erhebung von Einwendungen und zur Stellung schriftlicher Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters gem. § 57 i. V. m. § 5 Abs. 2 S. 1 InsO bis zum 31.05.2024.
Sofern bis zu diesem Termin entsprechende schriftliche Anträge zur Neuwahl eines anderen Insolvenzverwalters eingehen, wird eine mündliche Gläubigerversammlung anberaumt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, den 26.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 382/20 · art concept GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 382/20
- Wirksam am
- 14.01.2022
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48487
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der art concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48487), vertr. d.: 1. Hans-Dieter Nettusch, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main, (Liquidator),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag
Begründung:
Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung.
Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sogenannten Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.
Im vorliegenden Verfahren wurde unter Gesamtwürdigung aller Umstände des vorläufigen Verfahrens, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der vom vorläufigen Insolvenzverwalter erbrachten Tätigkeit, ein Bruchteil von 40 % der Regelvergütung des § 2 InsVV als angemessene Vergütung festgesetzt. Hierbei wurden antragsgemäß folgende Zuschläge berücksichtigt:
- 5 % für die Mehrtätigkeiten aufgrund der obstruktiven Haltung der Verantwortlichen der Schuldnerin,
- 10 % für die umfangreichen Arbeiten zur Aufarbeitung der unvollständigen Buchhaltungs- und Geschäftsunterlagen.
Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V. m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu (s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 14.01.2022.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 48487 HRB 48487: art concept GmbH, Offenbach am Main, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 382/20) vom 17.06.2021 ist über das Vermögen der Gesells…
Forderungsprüfung 8 IN 382/20 · art concept GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 382/20
- Wirksam am
- 18.06.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48487
Am 17.06.2021 um 15:40 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des art concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main , HRB 48487), vertr. d.: 1. Hans-Dieter Nettusch,
Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main, (Liquidator),.
Zum Insolvenzverwalter ist Peter Gangfuß, Hainstraße 3a, 63486 Bruchköbel,
Tel.: 06181-57990-0, Fax: 06181-5799020, bestellt worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und
unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 30.07.2021 (Anmeldefrist).
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie
an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der
Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den
Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht,
ist der 20.08.2021.
Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung.
Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen:
è Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten
wird;
è gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten:
- zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57);
- zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO);
- zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und
Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- zur Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der
Freigabe von Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners (§ 35 Abs.
2 InsO)
- zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen,
einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie
kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder
ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben
aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der
ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten
Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche
vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die
beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine
diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine
Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das
Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder
im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist
und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen beauftragt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 18.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 48487 HRB 48487: art concept GmbH, Offenbach am Main, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main (Az. 8 IN 382/20) vom 30.03.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverw…
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 382/20 · art concept GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 382/20
- Wirksam am
- 30.03.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 48487
concept GmbH, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main,
HRB 48487), vertr. d.: Hans-Dieter Nettusch, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach
am Main, (Liquidator), ist am 30.03.2021 gegen die Antragstellerin die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit
Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit
hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr
möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Peter Gangfuß, Hainstraße 3a, 63486 Bruchköbel, Tel.:
06181-57990-0, Fax: 06181-5799020 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 30.03.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 48487 HRB 48487: art concept GmbH, Offenbach am Main, Kaiserstraße 11, 63065 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Ges…
HRB 48487 HRB 48487: art concept GmbH, Offenbach am Main, Kaiserstraße 11, 63065 Offenbach am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 65.000,00 EUR und die entsprechend…
HRB 48487 HRB 48487: art concept GmbH, Offenbach am Main, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 11, 63065 Offenbach am Main.
HRB 48487 HRB 48487: art concept GmbH, Offenbach am Main, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR und die entsprechend…
HRB 48487 HRB 48487: art concept GmbH, Offenbach am Main, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main. Prokura erloschen: Nolte, Karl-Heinz, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 48487 HRB 48487: art concept GmbH, Offenbach am Main, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten …
HRB 48487 HRB 48487: art concept GmbH, Offenbach am Main, Ludwigstraße 76, 63067 Offenbach am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2015 Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.20…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.