HRB 20890
ARS Dentalis GmbH
aktuell 4 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Hermanstraße 15, 86150 AugsburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Augsburg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 10.12.2019
- Datenstand
- 2025-09-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Boris Pätzold
Neu-Ulm
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGeschäftsanschrift
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HRB 27301 · Amtsgericht Augsburg
Handelsregister
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Ausstattung der Betriebsräume einer Zahnprophylaxeeinrichtung samt Bereitstellung der gesamten hierfür notwendigen Infrastruktur, insbesondere der für den Betrieb einer Zahnprophylaxeeinrichtung erforderlichen Einrichtungen und Geräte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRB 20890 HRB 20890: ARS Dentalis GmbH, Augsburg, Hermanstraße 15, 86150 Augsburg. Durch Entscheidung des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Gesellschaft wurde ein Rumpfgeschäftsjahr beginnend mit der Eröffnung…
Insolvenzbekanntmachung IN 228/19 · ARS Dentalis GmbH · Insolvenzgericht Neu-Ulm
- Insolvenzgericht
- Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 228/19
- Wirksam am
- 22.11.2019
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 20890
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
ARS Dentalis GmbH, Schützenstraße 1 + 3, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch den
Geschäftsführer Dr. Pätzold Boris, geboren am XX.XX.XXXX, Schützenstr. 1 + 3,
89231 Neu-Ulm
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 20890
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz & Partner PartGmbB, Eserwallstraße 1-3,
86150 Augsburg, Gz.: 1999900/206-19
Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung der
Gläubiger gem. § 160 InsO zum Unternehmenskaufvertrag vom 21.11.2019
wird bestimmt auf
Mittwoch, 04.12.2019, 10:00 Uhr, Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17,
89231 Neu-Ulm
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 22.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 20890 HRB 20890: ARS Dentalis GmbH, Augsburg, Hermanstraße 15, 86150 Augsburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Neu-Ulm vom 01.10.2019 (Az. IN 228/19) das Insolvenzverfahren …
Forderungsprüfung IN 228/19 · ARS Dentalis GmbH · Insolvenzgericht Neu-Ulm
- Insolvenzgericht
- Neu-Ulm
- Aktenzeichen
- IN 228/19
- Wirksam am
- 01.10.2019
- Registerbezug
- Augsburg, HRB 20890
In dem Verfahren über den Antrag d.
ARS Dentalis GmbH, Schützenstraße 1 + 3, 89231 Neu-Ulm, vertreten durch den
Geschäftsführer Dr. Pätzold Boris, geboren am XX.XX.XXXX, Schützenstr. 1 + 3,
89231 Neu-Ulm
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRB 20890
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte SGP Schneider Geiwitz & Partner PartGmbB, Eserwallstraße 1-3,
86150 Augsburg, Gz.: 1999900/206-19
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2019 um 12.00 Uhr
eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Karg
Zellerbachstraße 2, 87700 Memmingen
Telefon: +49(8331)925049-0
Telefax: +49(8331)925049-10
Email: Memmingen@Karg-Puhlmann.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 18.11.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten wird anberaumt auf
Mittwoch, 04.12.2019, 10:00 Uhr,
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, Amtsgericht Neu-Ulm
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Mittwoch, 04.12.2019, 10:00 Uhr,
Besprechungszimmer 114, 1OG, Schützenstr. 17, Amtsgericht Neu-Ulm
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.07.2019 beim Insolvenzgericht Neu-Ulm eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Neu-Ulm
Schützenstr. 60
89231 Neu-Ulm
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Neu-Ulm - Insolvenzgericht - 01.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.