HRB 732893

ARODAL GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Blumenstraße 24/1, 71522 Backnang

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Backnang
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
15.12.2020
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Handelsregister

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Stand 2025-09-27

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Gegenstand des Unternehmens

Bautenschutz, Montagebau, Abdichtungstechnik, Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten und der Handel mit Baumaterialien

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 62/18 · ARODAL GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 62/18
Wirksam am
22.05.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 732893
2 IN 62/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ARODAL GmbH, Blumenstr. 24/1, 71522 Backnang, vertreten durch die Gesellschafterin Brankica Antic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732 893
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Reichold, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung abzüglich Kosten Delegation Regelaufgaben
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.02.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.897.377,94 EUR auszugehen.
Der Mehrbertrag der Vergütung, der auf die Aus- und Absonderungsgegenstände entfällt, darf 50 % des Betrages nicht übersteigen, der auf ihre Feststellung tatsächlich in die Masse geflossen ist. In Höhe von 285,60 EUR sind gesetzliche Feststellungspauschalen zur Masse geflossen. Die Obergrenze der Mehrvergütung von maximal 50 % der zur Masse geflossenen Feststellungskosten beträgt vorliegend somit BETRAG EUR. Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 85 %. Die Zuschläge erfolgten im Hinblick auf einzelne Tätigkeiten und für den damit verbundenen Mehraufwand. Für die Betriebsfortführung (ohne Massemehrung) wird ein Zuschlag von 20 %, für die übertragende Sanierung und den Erhalt von Arbeitsplätzen ein Zuschlag von 20 %, für Bauinsolvenz / Bearbeitung von Gewährleistungseinbehalten ein Zuschlag von 25 % und für Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen / Degressionsausgleich ein Zuschlag von 20 % geltend gemacht. Im Hinblick auf die vorangegangene Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter und im Rahmen der Gesamtschau sowie unter Berücksichtigung der Erleichterungen durch den Einsatz von Hilfskräften wird ein Abschlag von 25 % vorgenommen und letztlich ein insgesamter Zuschlag von 60 % beantragt.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 05.02.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war in der Gesamtschau ein Übersteigen des Regelsatzes um 60 % gerechtfertigt. Der Zuschlag beträgt BETRAG EUR.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Kosten in Höhe von BETRAG EUR für delegierte Regelaufgaben sowie der bewilligte Vorschuss in Höhe von BETRAG EUR waren in Abzug zu bringen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 18.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 2 IN 62/18 · ARODAL GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 62/18
Wirksam am
22.05.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 732893
2 IN 62/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ARODAL GmbH, Blumenstr. 24/1, 71522 Backnang, vertreten durch die Gesellschafterin Brankica Antic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732 893
- Schuldnerin -

1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 13.07.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ludwigsburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 2.045.287,47 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 846.609,63 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 18.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 62/18 · ARODAL GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 62/18
Wirksam am
22.05.2026
Registerbezug
Stuttgart, HRB 732893
2 IN 62/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ARODAL GmbH, Blumenstr. 24/1, 71522 Backnang, vertreten durch die Gesellschafterin Brankica Antic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732 893
- Schuldnerin -

Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 2.045.287,47 EUR steht ein Betrag von 846.609,63 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 18.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 2 IN 62/18 · ARODAL GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 62/18
Wirksam am
07.04.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 732893
2 IN 62/18
________________________________________________________________________
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ARODAL GmbH, Blumenstr. 24/1, 71522 Backnang, vertreten durch die Gesellschafterin Brankica Antic
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732 893
- Schuldnerin -
________________________________________________________________________
Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.897.377,94 EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 60 % auf die Vergütung geltend gemacht.
Es wird ferner die Auslagenpauschale mit 30 % der Regelvergütung sowie Zustellauslagen für 100 Zustellungen zu je 3,50 EUR zur Festsetzung beantragt.
Der Antrag kann innerhalb von 4 Wochen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Ludwigsburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 03.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 2 IN 62/18 · ARODAL GmbH · Insolvenzgericht Ludwigsburg
Insolvenzgericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 62/18
Wirksam am
06.07.2021
Registerbezug
Stuttgart, HRB 732893
2 IN 62/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

ARODAL GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Brankica Antic, geb. Leovac, Blumenstr. 24/1, 71522 Backnang
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 732 893
- Schuldnerin -

beabsichtigt der Verwalter eine Abschlagsverteilung nach §§ 187 Abs. 2, 195 InsO vorzunehmen.

Die für die Verteilung verfügbare Insolvenzmasse beträgt 500.000,- €.
Die Gesamtsumme der festgestellten Insolvenzforderungen beträgt 2.006.593,05 €. Auf Basis dieser Zahlen ergibt sich eine Quote von 24,91786 %.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Auf die zweiwöchige Ausschlussfrist der §§ 189 und 190 InsO ab Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung wird hingewiesen. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 06.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen von Amts wegen
HRB 732893 HRB 732893: ARODAL GmbH, Backnang, Blumenstraße 24/1, 71522 Backnang. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Antic, Brankica, geb. Leovac, Oppenweiler, *XX.XX.XXXX.
HRB 732893: ARODAL GmbH, Backnang, Blumenstraße 24/1, 71522 Backnang. Von Amts wegen nach § 395 FamFG gelöscht als Geschäftsführer: Antic, Brankica, geb. Leovac, Oppenweiler, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 732893 HRB 732893: ARODAL GmbH, Backnang, Blumenstraße 24/1, 71522 Backnang. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 2 IN 62/18) aufgelöst. Gemäß § 6…
HRB 732893: ARODAL GmbH, Backnang, Blumenstraße 24/1, 71522 Backnang. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 2 IN 62/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort. Gemäß § 384 FamFG von Amts wegen hier vermerkt.
Neueintragungen
HRB 732893 ARODAL GmbH, Backnang, Blumenstraße 24/1, 71522 Backnang.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2010. Geschäftsanschrift: Blumenstraße 24/1, 71522 Backnang. Gegenstand: Bautens…
ARODAL GmbH, Backnang, Blumenstraße 24/1, 71522 Backnang.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.02.2010. Geschäftsanschrift: Blumenstraße 24/1, 71522 Backnang. Gegenstand: Bautenschutz, Montagebau, Abdichtungstechnik, Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten und der Handel mit Baumaterialien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Antic, Brankica, geb. Leovac, Oppenweiler, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.