HRB 3072

Arnold & Arnold GmbH

Amtsgericht Limburg · Hessen

aktuell 4 Handelsregister-Veröffentlichungen

Standort

Sitz: Weilburg

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Registerdaten

Sitz
Weilburg
Datenstand
2024-04-05
Quelle
hr_entries

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Geprüft 2024-04-05

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Handelsregister-Veröffentlichungen

4
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HRB 3072 HRB 3072: Arnold & Arnold GmbH, Weilburg, Weilstraße 6, 35781 Weilburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing Arnold, Wolfram, Weilburg, *XX.XX.XXXX. Geändert, nun: Geschäftsführer: Arnold, Maximilian, Weilb…
HRB 3072: Arnold & Arnold GmbH, Weilburg, Weilstraße 6, 35781 Weilburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dipl.-Ing Arnold, Wolfram, Weilburg, *XX.XX.XXXX. Geändert, nun: Geschäftsführer: Arnold, Maximilian, Weilburg, *XX.XX.XXXX; Arnold, Alexander, Weilburg - Kubach, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 3072 Arnold & Arnold GmbH, Weilburg, Weilstraße 6, 35781 Weilburg. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Geschäftsf…
Arnold & Arnold GmbH, Weilburg, Weilstraße 6, 35781 Weilburg. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Geschäftsführer), 5 (Vertretung), 6 (Wettbewerbsverbot, Geheimhaltung) sowie 17 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) beschlossen. Neuer Gegenstand: ist die Verwaltung von Beteiligungen und anderen Vermögensgegenständen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist jedoch auch berechtigt, unmittelbar auf dem Gebiet des Maschinenbaues, insbesondere dem glastechnischen Maschinen- und Apparatebau und Laborbedarf tätig zu werden, Maschinen und Gegenstände sonstiger Art herzustellen und zu vertreiben. Die Gesellschaft darf sich auch an anderen Unternehmen beteiligen. Zudem kann die Gesellschaft im Bereich der erneuerbaren Energien, im Bereich der Photovoltaik- sowie Saphir- und Laseranwendungen sowohl herstellend, als auch vertreibend tätig werden. Bestellt als Geschäftsführer: Arnold, Maximilian, Weilburg, *XX.XX.XXXX; Arnold, Alexander, Weilburg - Kubach, *XX.XX.XXXX, jeweils vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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HRB 3072 Arnold & Arnold GmbH, Weilburg (Weilstraße 6, 35781 Weilburg). Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand de…
Arnold & Arnold GmbH, Weilburg (Weilstraße 6, 35781 Weilburg). Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR sowie 5 (Vertretung) beschlossen. Neuer Gegenstand: ist die Verwaltung von Beteiligungen und anderen Vermögensgegenständen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist jedoch auch berechtigt, unmittelbar auf dem Gebiet des Maschinenbaues, insbesondere dem glastechnischen Maschinen- und Apparatebau und Laborbedarf tätig zu werden, Maschinen und Gegenstände sonstiger Art herzustellen und zu vertreiben. Die Gesellschaft darf sich auch an anderen Unternehmen beteiligen. Zudem kann die Gesellschaft im Bereicht von Photovoltaik-Anwendungen sowohl herstellend, als auch vertreibend tätig werden. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Solange Herr Wolfram Arnold Geschäftsführer der GmbH ist, ist jeder weitere Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit Herrn Wolfram Arnold zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
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HRB 3072 Arnold & Arnold GmbH, Weilburg (Weilstraße 6, 35781 Weilburg). Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand de…
Arnold & Arnold GmbH, Weilburg (Weilstraße 6, 35781 Weilburg). Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2007 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR sowie 5 (Vertretung) beschlossen. Neuer Gegenstand: ist die Verwaltung von Beteiligungen und anderen Vermögensgegenständen, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist jedoch auch berechtigt, unmittelbar auf dem Gebiet des Maschinenbaues, insbesondere dem glastechnischen Maschinen- und Apparatebau und Laborbedarf tätig zu werden, Maschinen und Gegenstände sonstiger Art herzustellen und zu vertreiben. Die Gesellschaft darf sich auch an anderen Unternehmen beteiligen. Zudem kann die Gesellschaft im Bereicht von Photovoltaik-Anwendungen sowohl herstellend, als auch vertreibend tätig werden. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Solange Herr Wolfram Arnold Geschäftsführer der GmbH ist, ist jeder weitere Geschäftsführer nur gemeinschaftlich mit Herrn Wolfram Arnold zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
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