HRA 20990

Arno Nowak Feinmechanik und Dreherei e. K.

Amtsgericht Montabaur · Rheinland-Pfalz

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neuwied

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neuwied
Datenstand
2025-10-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-22 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 20990 Arno Nowak Feinmechanik und Dreherei e. K., Neuwied, Stettiner Straße 2, 56564 Neuwied.(Gegenstand des Einzelunternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von freinmechanischen Geräten und d…
Arno Nowak Feinmechanik und Dreherei e. K., Neuwied, Stettiner Straße 2, 56564 Neuwied.(Gegenstand des Einzelunternehmens ist die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von freinmechanischen Geräten und die Fertigung von Präzisions-, Dreh- und Frästeilen aller Art.).Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Stettiner Straße 2, 56564 Neuwied. Inhaber: Nowak, Arno, Neuwied, *XX.XX.XXXX. Der Inhaber hat das Vermögen der Rudolf Nowak GmbH Feinmechanik u. Dreherei mit Sitz in Neuwied (Amtsgericht Montabaur HRB 11352) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2010 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.