HRA 8781 PI
Arno Lüdtke e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Meldorf
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Registerdaten
- Sitz
- Meldorf
- Datenstand
- 2024-12-28
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-12-23 Chronologischen Auszug ansehen
VÖ
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Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 8781 PI HRA 8781 PI: Arno Lüdtke e.K., Meldorf, Marschstraße 30, 25704 Meldorf (Handel mit Nutztieren und Futtermittel.). Geschäftsanschrift: Marschstraße 30, 25704 Meldorf; Inhaber: 1. Lüdtke, Arno, *XX.XX.XXXX, Me…
HRA 8781 PI: Arno Lüdtke e.K., Meldorf, Marschstraße 30, 25704 Meldorf (Handel mit Nutztieren und Futtermittel.). Geschäftsanschrift: Marschstraße 30, 25704 Meldorf; Inhaber: 1. Lüdtke, Arno, *XX.XX.XXXX, Meldorf; Rechtsform: Einzelunternehmen; Rechtsverhaeltnis: Die Lüdtke Verwaltungs GmbH mit Sitz in Meldorf (Amtsgericht Pinneberg, HRB 8999 PI) ist auf das Vermögen ihres Alleingesellschafters verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.