HRA 724454
Armin Landthaler Transporte e.K.
aktuell 1 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Kirchdorf an der Iller
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Kirchdorf an der Iller
- Datenstand
- 2024-06-09
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
CD
lokal vorhanden
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-06-09 Chronologischen Auszug ansehen
DK
lokal vorhanden
Dokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
16 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ
lokal vorhanden
Veröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
HRA 724454 HRA 724454:Armin Landthaler Transporte e.K., Kirchdorf an der Iller, St.-Vincentius-Weg 3, 88457 Kirchdorf an der Iller.(Spedition von Gütern aller Art.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: St.-Vincentius-W…
HRA 724454:Armin Landthaler Transporte e.K., Kirchdorf an der Iller, St.-Vincentius-Weg 3, 88457 Kirchdorf an der Iller.(Spedition von Gütern aller Art.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: St.-Vincentius-Weg 3, 88457 Kirchdorf an der Iller. Inhaber: Landthaler, Armin Hugo, Kirchdorf an der Iller, *XX.XX.XXXX. Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2014 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2014 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Allgäuer Landtrans UG (haftungsbeschränkt)", Kirchdorf an der Iller (Amtsgericht Ulm HRB 728424) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.