HRA 48979

Armen Medic e.K.

Amtsgericht Frankfurt am Main · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Frankfurt am Main

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Registerdaten

Sitz
Frankfurt am Main
Datenstand
2024-04-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1234/20 M-14-8 · Medic, Armen · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1234/20 M-14-8
Wirksam am
15.05.2026
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 48979
810 IN 1234/20 M-14-8 Das Insolvenzverfahren Armen Medic, geboren am XX.XX.XXXX, Ginnheimer Landstraße 184, 60431 Frankfurt am Main, Armen Medic e.K., Vitalis-Zentrum Pflegedienst, Darmstädter Landstraße 119, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48979), wird aufgehoben, nachdem die Schlussverteilung vollzogen ist, § 200 Abs. 1 InsO.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 08.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 810 IN 1234/20 M-14-8 · Medic, Armen · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1234/20 M-14-8
Wirksam am
05.12.2025
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 48979
810 IN 1234/20 M-14-8: In dem Insolvenzverfahren Armen Medic, geb. am XX.XX.XXXX, Ginnheimer Landstraße 184, 60431 Frankfurt am Main, Armen Medic e.K., Vitalis-Zentrum Pflegedienst, Darmstädter Landstraße 119, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48979), wurden für die Insolvenzverwalterin festgesetzt:

Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Zustellungsauslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX

Gründe:

Aus der maßgeblichen Masse von EUR 223.318,82 erhält die Insolvenzverwalterin unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 03.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 810 IN 1234/20 M-14-8 · Medic, Armen · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1234/20 M-14-8
Wirksam am
15.07.2024
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 48979
810 IN 1234/20 M-14-8 - In dem Insolvenzverfahren Armen Medic, geboren am XX.XX.XXXX, Ginnheimer Landstraße 184, 60431 Frankfurt am Main, Armen Medic e.K., Vitalis-Zentrum Pflegedienst, Darmstädter Landstraße 119, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48979), wird die Prüfung der bis zum 09.09.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 23.09.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 08.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1234/20 M-14-8 · Medic, Armen · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1234/20 M-14-8
Wirksam am
23.04.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 48979
810 IN 1234/20 M-14-4 Am 15.04.2021 um 10:31 Uhr ist das Insolvenzverfahren
Armen Medic, geboren am XX.XX.XXXX, Ginnheimer Landstraße 184, 60431 Frankfurt
am Main, Armen Medic e.K., Vitalis-Zentrum Pflegedienst, Darmstädter Landstraße
119, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48979), eröffnet
worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL &
ROTHAMEL, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
348784060, Fax: 069/ 348784069, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet:
www.feigl.biz

Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.

Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei der Insolvenzverwalterin
vorzunehmen. Anmeldefrist: 05.07.2021

Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende
Anträge sind bis zum 19.07.2021 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht,
Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:

· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

· Wahl eines Gläubigerausschusses

· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)

· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens

· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten

Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach
§ 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als
festgestellt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 19.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 810 IN 1234/20 M-14-8 · Medic, Armen · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
Insolvenzgericht
Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1234/20 M-14-8
Wirksam am
15.04.2021
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRA 48979
810 IN 1234/20 M - Am 15.04.2021 um 10:31 Uhr ist das Insolvenzverfahren Armen
Medic, geboren am XX.XX.XXXX, Ginnheimer Landstraße 184, 60431 Frankfurt am
Main, Armen Medic e.K., Vitalis-Zentrum Pflegedienst, Darmstädter Landstraße
119, 60598 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 48979), eröffnet
worden. Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Constance Rothamel, FEIGL &
ROTHAMEL, Darmstädter Landstraße 116, 60598 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
348784060, Fax: 069/ 348784069, E-Mail: frankfurt@feigl.biz, Internet:
www.feigl.biz

Der Schuldner wird Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten
nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den
§§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Dem Schuldner wird die Verfügung
über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des
Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Die
Erteilung der Restschuldbefreiung ist beantragt. Mit diesem Verfahren werden
die weiteren Verfahren 810 IN 61/21 M und 810 IN 94/21 M verbunden. Das
Verfahren 810 IN 1234/20 M führt. Löschungsfristen: Die Löschung von
Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Amtsgericht Frankfurt am Main, 15.04.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 48979 HRA 48979: Armen Medic e.K., Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 119, 60598 Frankfurt am Main. (Gegenstand des Unternehmens ist die ambulante häusliche Alten- und Krankenpflege, Tagespflege sowie Diens…
HRA 48979: Armen Medic e.K., Frankfurt am Main, Darmstädter Landstraße 119, 60598 Frankfurt am Main. (Gegenstand des Unternehmens ist die ambulante häusliche Alten- und Krankenpflege, Tagespflege sowie Dienstleistungen im häuslichen Bereich.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Darmstädter Landstraße 119, 60598 Frankfurt am Main. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Medic, Armen, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.

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