HRB 114479

armacon - systems GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Magdeburg

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Registerdaten

Sitz
Magdeburg
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Veränderungen
HRB 114479 HRB 114479: armacon - systems GmbH, Magdeburg, Hansapark 1, 39116 Magdeburg. Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG erloschen: Wenig, Frank, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist dur…
HRB 114479: armacon - systems GmbH, Magdeburg, Hansapark 1, 39116 Magdeburg. Von Amts wegen gem. § 384 Abs. 2 FamFG erloschen: Wenig, Frank, Magdeburg, *XX.XX.XXXX. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 01.02.2019 (Az. 340 IN 579/18 (371)) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 340 IN 579/18 (371) · armacon - systems GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 579/18 (371)
Wirksam am
01.02.2019
Registerbezug
Stendal, HRB 114479
Amtsgericht Magdeburg: Am 01.02.2019 um 09:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren
eröffnet worden über das Vermögen der armacon - systems GmbH, Hansapark 1,
39116 Magdeburg, Betriebsstätte: Liebknechtstr. 79, 39110 Magdeburg; Fertigung
von Armaturen für die Erdöl- und Erdgasindustrie, für
Meerwasserentsalzungsanlagen und Rohrleitungssysteme (AG Stendal, HRB 114479),
vertreten durch: Petra Wenig, Rautenbreite 4, 39116 Magdeburg,
(Geschäftsführerin). Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann,
Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391/5066030, Fax: 0391/5066033,
E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet: www.insoteam.de. Das Verfahren wird
mündlich geführt (§ 5 InsO). Anmeldefrist: 25.03.2019. Gläubigerversammlung: Am
Donnerstag, 25.04.2019, 10:00 Uhr, Saal 14, Amtsgericht Magdeburg,
Justizzentrum Magdeburg, Breiter Weg 203 - 206, 39104 Magdeburg , eine
Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines
anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO) sowie über die in den §§ 35, 66, 100,
149, 157, 159, 160, 162, 163, 207, 271 InsO bezeichneten Angelegenheiten:
Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§
35 Abs. 2 InsO), Rechnungs- bzw. Zwischenrechnungslegung des
Insolvenzverwalters gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 InsO), Zahlung von
Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), Hinterlegung oder Anlegung von
Wertgegenständen (§ 149 InsO), Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z.B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, Verwertung
der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere: Veräußerung des
Unternehmens oder des Betriebes der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen,
eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der
Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauerhaften
Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens,
dass die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung
oder Vermeidung eines Rechtsstreites mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO),
eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Einstellung des
Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen
Gläubigerversammlung, Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), verbunden
gemäß § 29 Abs. 2 InsO mit einer Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten
Forderungen geprüft werden. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt
die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als
erteilt (§ 160 InsO). Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung
kann auf der Geschäftsstelle eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung
von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt
sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft
der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen. Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden
spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die
Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht. - 340 IN 579/18 (371) - ( 01.02.2019 )

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 114479 HRB 114479: armacon - systems GmbH, Magdeburg, Hansapark 1, 39116 Magdeburg. Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schulnderin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolven…
HRB 114479: armacon - systems GmbH, Magdeburg, Hansapark 1, 39116 Magdeburg. Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schulnderin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 13.11.2018 (Az. 340 IN 579/18 (371)) aufgehoben worden.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 579/18 (371) · armacon - systems GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 579/18 (371)
Wirksam am
13.11.2018
Registerbezug
Stendal, HRB 114479
340 IN 579/18 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
armacon - systems GmbH, Hansapark 1, 39116 Magdeburg, Fertigung von Armaturen
für die Erdöl- und Erdgasindustrie, für Meerwasserentsalzungsanlagen und
Rohrleitungssysteme (AG Stendal, HRB 114479), vertr. d.: Petra Wenig,
Rautenbreite 4, 39116 Magdeburg, (Geschäftsführerin), ist am 13.11.2018 um
08:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der Antragstellerin ist jegliche
Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten,
Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Die Schuldner der Antragstellerin
(Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen
Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Dipl.-Betriebswirt Heiko Rautmann, Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg, Tel.:
0391/5066030, Fax: 0391/5066033, E-Mail: magdeburg@insoteam.de, Internet:
www.insoteam.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Magdeburg,
Breiter Weg 203-206, 39104 Magdeburg, einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Magdeburg, 13.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 114479 HRB 114479: armacon - systems GmbH, Magdeburg, Hansapark 1, 39116 Magdeburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäf…
HRB 114479: armacon - systems GmbH, Magdeburg, Hansapark 1, 39116 Magdeburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Wenig, Frank, Magdeburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 114479 armacon - systems GmbH, Magdeburg, Rautenbreite 6, 39116 Magdeburg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hansapark 1, 39116 Magdeburg.
armacon - systems GmbH, Magdeburg, Rautenbreite 6, 39116 Magdeburg.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Hansapark 1, 39116 Magdeburg.
Veränderungen
HRB 114479 armacon - systems GmbH, Magdeburg, (Rautenbreite 4, 39116 Magdeburg).Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wenig, Tim, Magdeburg, *XX.XX.XXXX.
armacon - systems GmbH, Magdeburg, (Rautenbreite 4, 39116 Magdeburg).Ausgeschieden: Geschäftsführer: Wenig, Tim, Magdeburg, *XX.XX.XXXX.

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