HRB 917 SL

ArKoVer Architektur-Konstruktion-Vertrieb GmbH

Amtsgericht Flensburg · Schleswig-Holstein

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Jagel

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Registerdaten

Sitz
Jagel
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-06

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. ArKoVer Architektur-Konstruktion-Vertrieb GmbH Kropp

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 56 IN 213/24 · ArKoVer Architektur-Konstruktion-Vertrieb GmbH · Insolvenzgericht Flensburg
Insolvenzgericht
Flensburg
Aktenzeichen
56 IN 213/24
Wirksam am
25.07.2024
Registerbezug
Flensburg, HRB 917
56 IN 213/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

ArKoVer Architektur-Konstruktion-Vertrieb GmbH, Bundesstraße 43, 24878 Jagel, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Detlefsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 917 SL
- Schuldnerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 24.07.2024 um 20:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, Wrangelstraße 17-19, 24937 Flensburg, Telefon: 0461 86070, Telefax: 0461 8607185.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Flensburg - Insolvenzgericht - 24.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 917 SL HRB 917 SL: ArKoVer Architektur-Konstruktion-Vertrieb GmbH, Jagel, Bundesstraße 43, 24878 Jagel. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Paulsen, Kai
HRB 917 SL: ArKoVer Architektur-Konstruktion-Vertrieb GmbH, Jagel, Bundesstraße 43, 24878 Jagel. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Paulsen, Kai
Veränderungen
HRB 917 SL ArKoVer Architektur-Konstruktion-Vertrieb GmbH, Kropp, Bundesstraße 43, 24878 Jagel. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2010 ist der Sitz der Gesellschaft unter entsprechender Änderung v…
ArKoVer Architektur-Konstruktion-Vertrieb GmbH, Kropp, Bundesstraße 43, 24878 Jagel. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2010 ist der Sitz der Gesellschaft unter entsprechender Änderung von § 1 des Gesellschaftsvertrages von Kropp nach Jagel verlegt. Geschäftsanschrift eingetragen..

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.