HRB 67938

Arico GROUP Holding GmbH

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Yorckstraße 2, 67061 Ludwigshafen am Rhein

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Ludwigshafen am Rhein
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
16.02.2023
Datenstand
2025-09-19
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Ralph Watkins

Mannheim

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-19

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggelsellschaft, insbesondre, ohne hierauf beschränkt zu sein, an bzw. der ARICO-Gruppe einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Funktion als Komplementärin bei anderen Gesellschaften, wie insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein bei der Habermehl & Wallé GmbH & Co. KG mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein, HRA 3709) und der Arico Living GmbH & Co. KG mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 61628)

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 f IN 382/22 Lu · Arico Group Holding GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 f IN 382/22 Lu
Wirksam am
22.09.2026
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 67938
3 f IN 382/22 Lu

14.09.2026

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Arico Group Holding GmbH, Yorkstraße 2, 67061 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67938),
vertreten durch:
Ralph Watkins, Max-Pechsteinstr. 1, 67061 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank Berner, Hauptstraße 119, 69469 Weinheim,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E 3 16, 68159 Mannheim

wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 16.10.2026 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 06.10.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

, Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 f IN 382/22 Lu · Arico Group Holding GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 f IN 382/22 Lu
Wirksam am
22.09.2026
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 67938
3 f IN 382/22 Lu: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arico Group Holding GmbH, Yorkstraße 2, 67061 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67938), vertr. d.: Ralph Watkins, Max-Pechsteinstr. 1, 67061 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer), ist Herr Hagen Straßburg, Fachanwalt für Insolvenzrecht, E 3, 16, 68159 Mannheim zum Sonderinsolvenzverwalter mit dem folgenden Aufgabenkreis ernannt worden: Prüfung der von Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Habermehl & Wallé GmbH & Co.KG, Yorckstraße 2, 67061 Ludwigshafen angemeldeten Forderung/en.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstr. 10, 67061 Ludwigshafen am Rhein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, 14.09.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 f IN 382/22 Lu · Arico Group Holding GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 f IN 382/22 Lu
Wirksam am
30.06.2026
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 67938
3 f IN 382/22 Lu

30.06.2026

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Arico Group Holding GmbH, Yorkstraße 2, 67061 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67938),
vertreten durch:
Ralph Watkins, Max-Pechsteinstr. 1, 67061 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank Berner, Hauptstraße 119, 69469 Weinheim,

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E 3 16, 68159 Mannheim

wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 06.08.2026 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 27.07.2026 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

, Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 f IN 382/22 Lu · Arico Group Holding GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Ludwigshafen am Rhein
Aktenzeichen
3 f IN 382/22 Lu
Wirksam am
10.02.2023
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRB 67938
3 f IN 382/22 Lu

Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht

Beschluss

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

Arico Group Holding GmbH, Yorkstraße 2, 67061 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 67938), vertreten durch den Geschäftsführer Ralph Watkins, Max-Pechsteinstr. 1, 67061 Ludwigshafen am Rhein

- Antragstellerin und Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank Berner, Hauptstraße 119, 69469 Weinheim,

an dem weiter beteiligt ist

Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E 3, 16, 68159 Mannheim
- Sachverständiger -

hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am Amtsgericht (stellvertr. Direktor) xxx beschlossen:

1. Über das Vermögen der Antragstellerin wird mit Wirkung ab

Donnerstag, 9. Februar 2022, 16:30 Uhr

das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

2. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:
Rechtsanwalt Dr. Ulf Martini, E 3 16, 68159 Mannheim.

3. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Antragstellerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über. Wer Verpflichtungen gegen die Antragstellerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten.

4. Die Gläubiger der Antragstellerin werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

5. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EUInsVO, Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.05.2015 (ABIEG L 141/19).

6. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 02.05.2023 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalters sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 157, 160, 162, 207,271 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 13.03.2023 bei dem Insolvenzverwalter in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 03.04.2023 und der Bericht des Insolvenzverwalters ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.

Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO).

Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.

Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.

Gründe:

Der Antrag wird zugelassen, insbesondere erfüllt die Antragstellerin nicht die Voraussetzungen für das Verbraucherinsolvenzverfahren gemäß § 304 InsO.

Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Ermittlungen des Gerichts ist die Schuldnerin insolvenzreif. Das Gericht stützt sich insoweit maßgeblich auf die Angaben der Schuldnerin in den Antragsunterlagen und das nachvollziehbare und überzeugende schriftliche Sachverständigengutachten vom 8.2.2023.

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Sie ist nicht mehr in der Lage, innerhalb einer Frist von drei Wochen ihre fälligen Verbindlichkeiten von mindestens 16.142,67 € auf höchstens zehn Prozent zurückzuführen, da keine kurzfristig liquidierbare Aktiva vorhanden sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.

Die Schuldnerin ist überschuldet. Es liegt eine bilanzielle Überschuldung von mehr als 10.994,15 € vor. Eine positive Fortführungsprognose kann nicht gestellt werden.

Die zu erwartenden Verfahrenskosten von nicht mehr als 5.086,24 € können voraussichtlich durch eine freie Masse in Höhe von nicht weniger als 5148,52 € gedeckt werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Zu Nr. 1-5 Zu Nr. 6

Richter am Amtsgericht (stellvertr. Direktor) Rechtspflegerin

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 67938 HRB 67938: Arico GROUP Holding GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Yorckstraße 2, 67061 Ludwigshafen am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2021. Geschäftsanschrift: Yorckst…
HRB 67938: Arico GROUP Holding GmbH, Ludwigshafen am Rhein, Yorckstraße 2, 67061 Ludwigshafen am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.06.2021. Geschäftsanschrift: Yorckstraße 2, 67061 Ludwigshafen am Rhein. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggelsellschaft, insbesondre, ohne hierauf beschränkt zu sein, an bzw. der ARICO-Gruppe einschließlich der Übernahme der persönlichen Haftung und der Funktion als Komplementärin bei anderen Gesellschaften, wie insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein bei der Habermehl & Wallé GmbH & Co. KG mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein, HRA 3709) und der Arico Living GmbH & Co. KG mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 61628). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Watkins, Ralph, Mannheim, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt und bereits wieder ausgeschieden: Geschäftsführer: Thorn, Sven, Mannheim, *XX.XX.XXXX.

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