HRB 19806
ARGUS Sicherheitsservice GmbH
aktuell 19 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Saydaer Straße 21, 09125 ChemnitzGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Chemnitz
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 02.04.2020
- Datenstand
- 2025-09-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Daniel Kampfrath
Chemnitz
einzelvertretungsberechtigt;Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Handelsregister
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- Argus Sicherheitsservice GmbH Gerth & Siegert Chemnitz
Gegenstand des Unternehmens
Ausführung von Ordnungsdiensten bei Veranstaltungen aller Art; Objekt- und Personenschutz; Ausführung von Ermittlungen aller Art; Vermietung von Absperreinrichtungen und weiteren technischen Hilfsmitteln; Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Sicherheitsbranche, private Arbeitsvermittlung, Stellen von Hilfs- und Servicekräften
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 208 IN 154/20 · ARGUS Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 208 IN 154/20
- Wirksam am
- 01.06.2026
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19806
Aktenzeichen: 208 IN 154/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS Sicherheitsservice GmbH, vertr. d. d. GF Daniel Kampfrath Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19806
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kampfrath
ergeht am 29.05.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 25.06.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin RAin Katrin Hahn, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 208 IN 154/20 · ARGUS Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 208 IN 154/20
- Wirksam am
- 27.11.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19806
Aktenzeichen: 208 IN 154/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS Sicherheitsservice GmbH, vertr. d. d. GF Daniel Kampfrath Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19806
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kampfrath
ergeht am 26.11.2025 nachfolgende Entscheidung:
Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 28.01.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin RAin Katrin Hahn, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 208 IN 154/20 · ARGUS Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 208 IN 154/20
- Wirksam am
- 01.04.2025
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19806
Aktenzeichen: 208 IN 154/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS Sicherheitsservice GmbH, vertr. d. d. GF Daniel Kampfrath Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19806
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kampfrath
ergeht am 31.03.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum,Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 06.05.2025, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zum Vergleich bezüglich streitiger Ansprüche gegen Herrn Ronny Siegert aus Geschäftsführerhaftung sowie Zustimmung zum Verzicht auf die klageweise Geltendmachung der Geschäftsführunghaftungsansprüche gegen Herrn Daniel Kamprath
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 208 IN 154/20 · ARGUS Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 208 IN 154/20
- Wirksam am
- 02.12.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19806
Aktenzeichen: 208 IN 154/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS Sicherheitsservice GmbH, vertr. d. d. GF Daniel Kampfrath Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19806
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kampfrath
ergeht am 02.12.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 18.12.2024
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zu dem gerichtlichen Vergleich vom 28.11.2024, Az. 10 O 2513/23, bzgl. streitiger Anfechtungsansprüche mit dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Steuern und Finanzen (Finanzamt Chemnitz- Süd)
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 208 IN 154/20 · ARGUS Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 208 IN 154/20
- Wirksam am
- 09.08.2024
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19806
Aktenzeichen: 208 IN 154/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS Sicherheitsservice GmbH, vertr. d. d. GF Daniel Kampfrath Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19806
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kampfrath
ergeht am 08.08.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 16.09.2024 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin RAin Katrin Hahn, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 208 IN 154/20 · ARGUS Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 208 IN 154/20
- Wirksam am
- 15.08.2023
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19806
Aktenzeichen: 208 IN 154/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS Sicherheitsservice GmbH, vertr. d. d. GF Daniel Kampfrath Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19806
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kampfrath
ergeht am 15.08.2023 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 12.09.2023, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
1.
Zustimmung zur klageweisen Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen gem. §§ 129, 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO in Höhe von 38.727,75 € gegen die DAK-Gesundheit
2.
Zustimmung zur klageweisen Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen gem. §§ 129, 133 Abs. 1 InsO in Höhe von 2.464.239,63 €, davon in Höhe von 578.599,14 € gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO, in Höhe von 107.866,99 € gem. § 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO und in Höhe von 14.411,47 € gem. §§ 96 Abs. 1 Nr. 3 iVm. 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO gegen das Finanzamt Chemnitz-Süd an, sofern sich das Finanzamt Chemnitz-Süd einer vergleichsweisen Erledigung verschließt.
3.
Zustimmung zur klageweisen Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen gem. §§ 129, 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO in Höhe von 7.849,82 € gegen die Salus BKK
4.
Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit der AOK Plus vom 29.06.2023 über geltend gemachte Anfechtungsansprüche gem. §§ 129, 133 Abs. 1 InsO in Höhe von 1.018.496,44 €, davon in Höhe von 183.659,69 € gem. § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO bei Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 200.000,00 € an die Insolvenzmasse
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 208 IN 154/20 · ARGUS Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 208 IN 154/20
- Wirksam am
- 21.03.2022
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19806
Aktenzeichen: 208 IN 154/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS Sicherheitsservice GmbH, vertr. d. d. GF Daniel Kampfrath Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19806
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kampfrath
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
die Zustimmung zur Klageerhebung gegen die Beitragsfestsetzung in Höhe von 1.552.670,01 EUR und 107.928,77 EUR durch die Deutsche Rentenversicherung
beim Amtsgericht Chemnitz anberaumt auf: Dienstag, 12.04.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Für alle Verfahren gilt ab 01.01.2022:
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 208 IN 154/20 · ARGUS Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 208 IN 154/20
- Wirksam am
- 12.10.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19806
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS Sicherheitsservice GmbH,
vertr. d. d. GF Daniel Kampfrath Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 19806
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kampfrath
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten
Gelegenheit, bis zum 27.11.2020 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der
Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur
Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch
nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
217 IN 154/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 208 IN 154/20 · ARGUS Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 208 IN 154/20
- Wirksam am
- 01.10.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19806
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS Sicherheitsservice GmbH,
vertr. d. d. GF Daniel Kampfrath Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 19806
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kampfrath
wurde der Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zur übertragenden Sanierung an die ARGUS Security & Service UG oder
der Einstellung des Geschäftsbetriebes anberaumt auf den
09.10.2020 um 09.00 Uhr am Amtsgericht Chemnitz, Sitzungssaal 3.011.
Die Beschlussfassung hat folgenden Inhalt:
Die Gläubigerversammlung stimmt der Übertragung des Geschäftsbetriebes an die
ARGUS Security & Service UG zu/nicht zu. Im Falle, dass die Zustimmung zur
Übertragung des Geschäftsbetriebes nicht erteilt wird, wird die Einstellung des
Geschäftsbetriebes zugestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO, hier zur Übertragung des
Geschäftsbetriebes, auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Der Beschluss über die Einberufung der Gläubigerversammlung liegt in der
Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
217 IN 154/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19806 HRB 19806: ARGUS Sicherheitsservice GmbH, Chemnitz, Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz. Prokura erloschen: Siegert, Ronny, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Von Amts wegen eingetragen gem. § 384Abs. 2 FamFG. Durch Besch…
Eröffnung des Verfahrens 208 IN 154/20 · ARGUS Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 208 IN 154/20
- Wirksam am
- 01.04.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19806
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ARGUS Sicherheitsservice GmbH,
vertr. d. d. GF Daniel Kampfrath Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz, Amtsgericht
Chemnitz , HRB 19806
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kampfrath
ergeht am 01.04.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Ausführung von
Ordnungsdiensten bei Veranstaltungen aller Art u.a) wird am 01.04.2020 um
09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zur Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Katrin Hahn
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: hahn@handschumacher.de
Website: www.handschumacher.de
bestellt.
3. Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des
§ 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die
Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum
20.05.2020 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese
Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die
Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin,
die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 01.07.2020 beim Amtsgericht Chemnitz,
Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
(www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von
personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
217 IN 154/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 208 IN 154/20 · ARGUS Sicherheitsservice GmbH · Insolvenzgericht Chemnitz
- Insolvenzgericht
- Chemnitz
- Aktenzeichen
- 208 IN 154/20
- Wirksam am
- 05.02.2020
- Registerbezug
- Chemnitz, HRB 19806
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ARGUS
Sicherheitsservice GmbH, vertr. d. d. GF Daniel Kampfrath Saydaer Straße 21,
09125 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 19806
vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Kampfrath
ergeht am 05.02.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. ...
2. ...
3. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 05.02.2020 um
10:30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
4. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird
Rechtsanwältin
Katrin Hahn
Leipziger Straße 58
09113 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 444610
Telefax: 0371 4446111
Email geschäftlich: hahn@handschumacher.de
Website: www.handschumacher.de
bestellt.
5. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur
noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (allgemeiner
Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
6. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe, die
Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu
sichern und zu erhalten.
7. Sie ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu
nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihr
einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon
unberührt.
8. Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin
leisten, es sei denn diese stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
9. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume
der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus
behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und
Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden,
Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung ihrer Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO).
10. Die Schuldnerin hat der vorläufigen Insolvenzverwalterin Einsicht in
Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
217 IN 154/20 Amtsgericht Chemnitz, Abteilung für Insolvenzsachen, 05.02.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 19806 HRB 19806: ARGUS Sicherheitsservice GmbH, Chemnitz, Einsiedler Hauptstraße 66, 09123 Chemnitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Saydaer Straße 21, 09125 Chemnitz.
HRB 19806 HRB 19806: ARGUS Sicherheitsservice GmbH, Chemnitz, Einsiedler Hauptstraße 66, 09123 Chemnitz. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Siegert, Ronny, Chemnitz, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Kampfrath, Dan…
HRB 19806 HRB 19806:Argus Sicherheitsservice GmbH Gerth & Siegert, Chemnitz, Einsiedler Hauptstraße 66, 09123 Chemnitz.Die Gesellschafterversammlung vom 21.01.2015 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firm…
HRB 19806 HRB 19806:Argus Sicherheitsservice GmbH Gerth & Siegert, Chemnitz, Einsiedler Hauptstraße 66, 09123 Chemnitz.Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gerth, Sandro, Chemnitz, *XX.XX.XXXX.
HRB 19806 Argus Sicherheitsservice GmbH Gerth & Siegert, Chemnitz, Einsiedler Hauptstraße 66, 09123 Chemnitz. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Neugründung Teile ihres Vermögens als Gesamtheit gemäss Spa…
HRB 19806 Argus Sicherheitsservice GmbH Gerth & Siegert, Chemnitz, Einsiedler Hauptstraße 66, 09123 Chemnitz. Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2011 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Ges…
HRB 19806 Argus Sicherheitsservice GmbH Gerth & Siegert, Chemnitz, Einsiedler Hauptstraße 66, 09123 Chemnitz. Bestellt: Geschäftsführer: Gerth, Sandro, Chemnitz, *XX.XX.XXXX; Siegert, Ronny, Chemnitz, *XX.XX.XXXX, jew…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.