HRB 2700

Argo Textilfacheinzelhandel GmbH

Amtsgericht Bayreuth · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bindlach

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Bindlach
Datenstand
2024-04-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-04-05

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-26 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 169/19 · Argo Textilfacheinzelhandel GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 169/19
Wirksam am
21.09.2020
Registerbezug
Bayreuth, HRB 2700
IN 169/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach, vertreten
durch die Geschäftsführer Arac Orhan, Adlzreiterstraße 29, 80337 München,
Goldberg Heike, Oschenbergweg 5, 95463 Bindlach und Neef Gunther,
Robert-Bosch-Straße 31, 95145 Oberkotzau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 2700
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 24/19 IN-GN-GN/GF/GN

hat der Sachwalter am 09.09.2020 angezeigt, dass die am 16.04.2020 angezeigte
Masseunzulänglichkeit beseitigt ist § 208 Abs. 1 InsO analog.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 21.09.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 169/19 · Argo Textilfacheinzelhandel GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 169/19
Wirksam am
09.06.2020
Registerbezug
Bayreuth, HRB 2700
IN 169/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach,
vertreten durch die Geschäftsführer
Arac Orhan, Adlzreiterstraße 29, 80337 München,
Goldberg Heike, Oschenbergweg 5, 95463 Bindlach
und Neef Gunther, Robert-Bosch-Straße 31, 95145 Oberkotzau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 2700
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 24/19 IN-GN-GN/GF/GN

in Kategorie "Termine"

Terminsbestimmung:

Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden
Tagesordnungspunkt:

Verwertung der Filialen München-Riem und München-Pasing (Verwertung der
Einrichtungsgegenstände und sonstigen Inventars der Filialen München-Riem und
München-Pasing, sowie der Übernahme des zum 30.06.2020 vorhandenen
Warenbestandes)
wird bestimmt auf

Dienstag, 23.06.2020, 10:00 Uhr, Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III,
Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth, 95444 Bayreuth

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 08.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 169/19 · Argo Textilfacheinzelhandel GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 169/19
Wirksam am
16.04.2020
Registerbezug
Bayreuth, HRB 2700
IN 169/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach, vertreten
durch die Geschäftsführer Arac Orhan, Adlzreiterstraße 29, 80337 München,
Goldberg Heike, Oschenbergweg 5, 95463 Bindlach und Neef Gunther,
Robert-Bosch-Straße 31, 95145 Oberkotzau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 2700
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 24/19 IN-GN-GN/GF/GN

hat der Sachwalter am 16.04.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 16.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 169/19 · Argo Textilfacheinzelhandel GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 169/19
Wirksam am
05.12.2019
Registerbezug
Bayreuth, HRB 2700
IN 169/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach, vertreten
durch die Geschäftsführer Arac Orhan, Adlzreiterstraße 29, 80337 München,
Goldberg Heike, Oschenbergweg 5, 95463 Bindlach und Neef Gunther,
Robert-Bosch-Straße 31, 95145 Oberkotzau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 2700
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 24/19 IN-GN-GN/GF/GN

Terminsbestimmung:

Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgende besondere
Tagesordnungspunkte, die der Schuldnervertreter beantragt hat:

Der Sachwalter, Herr Rechtsanwalt Ulrich Pfeifer wird beibehalten.

Die Eigenverwaltung wird beibehalten und fortgeführt.

Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung zur Fortführung des
Geschäftsbetriebs.

Die Schuldnerin wird ermächtigt, bei der Hinterlegungsstelle zu den für die
gewöhnliche Hinterlegung geltenden Bedingungen Geld, Wertpapiere oder
Kostbarkeiten zu hinterlegen Festgeldkonten anzulegen.

Das Treuhandkonto bei der UniCredit Bank AG HypoVereinsbank,

IBAN DE62 7732 0072 0338 5028 50

wird als Hinterlegungsstelle beibehalten.
wird bestimmt auf

Montag, 16.12.2019, 11:00 Uhr, Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III,
Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth, 95444 Bayreuth

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 04.12.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2700 HRB 2700: Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Bindlach, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.10.2019 (Az. IN 169/19) das Insol…
HRB 2700: Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Bindlach, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 01.10.2019 (Az. IN 169/19) das Insolvenzverfahren eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 169/19 · Argo Textilfacheinzelhandel GmbH · Insolvenzgericht Bayreuth
Insolvenzgericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 169/19
Wirksam am
01.10.2019
Registerbezug
Bayreuth, HRB 2700
IN 169/19

In dem Verfahren über den Antrag d.

Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach, vertreten
durch die Geschäftsführer Arac Orhan, Oschenbergweg 5, 95463 Bindlach, Goldberg
Heike, Oschenbergweg 5, 95463 Bindlach und Neef Gunther, Robert-Bosch-Straße
21, 95145 Oberkotzau
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 2700
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 24/19 IN-GN-GN/GF/GN
Geschäftszweig: Facheinzelhandel mit Textilien
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.10.2019 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Ulrich Pfeifer
An der Feuerwache 5, 95445 Bayreuth
Telefon: +49(921)7877806
Telefax: +49(921)78778077
Email: bayreuth@pluta.net
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 04.11.2019 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines
Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung
eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer
Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung
der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des
Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO
bezeichneten Angelegenheiten, insbesondere folgender besonderer
Tagesordnungspunkt

Der Sachwalter wird gem. § 160 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 280 InsO ermächtigt,
Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen,
die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur
Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich zu schließen.

Die Schuldnerin hat spätestens drei Monate nach Beendigung der
Betriebsfortführung, für die Zeiträume (detaillierte Abgrenzung der Zeiträume/
Stichtage-/stunden) der Betriebsfortführung in der vorläufigen Insolvenz sowie
nach Eröffnung bis zur Betriebseinstellung, nach den Grundsätzen der
ordnungsgemäßen Buchführung, Bilanzierung sowie Insolvenzrechnungslegung,
Rechnung gem. § 66 InsO unter Vorlage sämtlicher erforderlichen Unterlagen, zu
legen. Der Sachwalter hat die Rechnung gem. § 66 InsO zu überprüfen und zu
überwachen.

wird anberaumt auf
Montag, 16.12.2019, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth,
Amtsgericht Bayreuth

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Montag, 16.12.2019, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal E.520, EG, Justizgebäude III, Friedrichstr. 18, 95444 Bayreuth,
Amtsgericht Bayreuth

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Sachwalter zu leisten (§ 28
Abs. 3 InsO).
9. Gemäß § 149 Abs. 1 S. 2 InsO wird angeordnet, dass Wertpapiere und
Kostbarkeiten bei UniCredit - HypoVereinsbank zu hinterlegen sind, ferner, dass
vorhandenes Geld auf einem Insolvenzkonto im Sinne des § 1807 Abs. 1 Nr. 5 BGB
anzulegen ist.
10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren
vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 22.07.2019 beim Insolvenzgericht Bayreuth eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 01.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2700 HRB 2700: Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Bindlach, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach. Bestellt: Geschäftsführer: Neef, Gunther, Oberkotzau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 2700: Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Bindlach, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach. Bestellt: Geschäftsführer: Neef, Gunther, Oberkotzau, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 2700 HRB 2700: Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Bindlach, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach. Vertretungsbefugnis und Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Arac, Orhan, Bindlach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretun…
HRB 2700: Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Bindlach, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach. Vertretungsbefugnis und Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Arac, Orhan, Bindlach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 2700 Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Bindlach (Esbachgraben 1, 95463 Bindlach). Bestellt: Geschäftsführer: Goldberg, Heike, Bayreuth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Ges…
Argo Textilfacheinzelhandel GmbH, Bindlach (Esbachgraben 1, 95463 Bindlach). Bestellt: Geschäftsführer: Goldberg, Heike, Bayreuth, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.