HRB 83424
Argo GmbH
aktuell 27 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hamburg
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Registerdaten
- Sitz
- Hamburg
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Argo Personal Service GmbH Hamburg
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung 67a IN 225/22 · Argo GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 225/22
- Wirksam am
- 09.06.2026
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 83424
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83424 eingetragenen Argo GmbH, Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Schulz und Herrn Reiner Dilba
wird auf das Entgelt der Insolvenzverwalterin folgender Vorschuss bewilligt:
Vorschuss auf Vergütung EUR
Auslagen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Die Verwalterin übt ihr Amt seit dem 01.01.2023 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Nach dem Umfang des Verfahrens ist davon auszugehen, dass die endgültige Vergütung die Regelvergütung übersteigen wird. Daher ist ein Vorschuss nahe der Regelvergütung in Höhe von 99,26% der Regelvergütung, sachgerecht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hamburg, 03.06.2026
Amtsgericht
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 225/22 · Argo GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 225/22
- Wirksam am
- 04.02.2025
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 83424
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83424 eingetragenen Argo GmbH, Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Schulz und Herrn Reiner Dilba
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
wird den Mitgliedern des Gläubigerausschusses
auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzenden Auslagen folgender Vorschuss festgesetzt:
Auslagen EUR
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer EUR
Vorschuss EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Nach allgemeinen Ansicht kann ihnen schon während der Dauer des Verfahrens ein Vorschuss festgesetzt werden. Die entstandenen Auslagen für die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung bei der AXA Versicherung AG Nr. 59269201097-8 gemäß Rechnung vom November 2024 war den Mitgliedern des Gläubigerausschusses als Vorschuss auf die Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 225/22
Amtsgericht Hamburg, 29.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 225/22 · Argo GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 225/22
- Wirksam am
- 13.11.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 83424
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83424 eingetragenen Argo GmbH, Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Schulz und Herrn Reiner Dilba
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
wird auf die Auslagen (vorläufigen) Insolvenzverwalterin folgender Vorschuss bewilligt:
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer von EUR EUR
Vorschuss EUR
Der Vorschuss wurde der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Die (vorläufige) Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit dem 11.11.2022 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat sie Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Vorliegend handelt es sich um die Auslagen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der AXA Versicherung AG gemäß Betragsrechnung vom 22.12.2022 (Nr. 59269201100).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 225/22
Amtsgericht Hamburg, 11.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 67a IN 225/22 · Argo GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 225/22
- Wirksam am
- 11.11.2024
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 83424
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83424 eingetragenen Argo GmbH, Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Schulzund Herrn Reiner Dilba,
werden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg wie folgt festgesetzt:
Vergütung EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von EUR EUR
Endbetrag EUR
Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Gründe:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat ihr Amt vom 07.11.2022 bis zum 01.01.2023 ausgeübt. Sie hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§ 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich die vorläufige Insolvenzverwalterin in erheblichem Umfang mit ihnen befasst. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin, die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hat. Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§ 63 Abs. 3 InsO).Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 13.892.463,65 EUR. Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach 345.884,20 EUR. Davon stehen der vorläufigen Insolvenzverwalterin als Regelvergütung 25 % in Höhe von EUR zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 425 % und damit auf den Betrag von EUR gerechtfertigt. Vorliegend handelt es sich um ein umfangreiches und aufwendiges vorläufiges Insolvenzverfahren mit mehreren Betriebsstätten nebst Konzernverflechtung sowie einer Vielzahl von Arbeitnehmern. Zudem wurden Sanierungsmöglichkeiten ausgelotet und der Betrieb fortgeführt. In der Gesamtschau wird im Hinblick auf die vorhandenen Überschneidungen ein Gesamtzuschlag von 4,0 als sachgerecht angesehen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 24.07.2024 verwiesen. Seitens der Schuldnerin wurden Einwendungen nicht erhoben.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann die vorläufige Insolvenzverwalterin nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 225/22
Amtsgericht Hamburg, 07.11.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 225/22 · Argo GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 225/22
- Wirksam am
- 29.11.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 83424
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83424 eingetragenen Argo GmbH, Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Schulz und Herrn Reiner Dilba
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
wird den Mitgliedern des Gläubigerausschusses
auf die bei Beendigung des Amtes endgültig festzusetzenden Auslagen folgender Vorschuss für die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung bei der AXA Versicherung AG festgesetzt:
Auslagen EUR
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer EUR
Vorschuss EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Nach allgemeinen Ansicht kann ihnen schon während der Dauer des Verfahrens ein Vorschuss festgesetzt werden. Die entstandenen Auslagen für die Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung bei der AXA Versicherung AG Nr. 59269201097-8 gemäß Rechnung vom November 2023 war den Mitgliedern des Gläubigerausschusses als Vorschuss auf die Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B411 eingesehen werden.
67a IN 225/22
Amtsgericht Hamburg, 24.11.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 67a IN 225/22 · Argo GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 225/22
- Wirksam am
- 04.10.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 83424
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83424 eingetragenen Argo GmbH, Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Schulz und Herrn Reiner Dilba
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg
wird die Vergütung für das Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses
wie folgt festgesetzt.
Vergütung EUR
Zwischensumme EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer EUR
Endbetrag EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des vorläufigen Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation der beantragte Betrag mit einem Stundensatz von Euro (bei 4,93 Stunden) angemessen ist.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Veröffentlichungszusatz im Internet hinsichtlich der Vergütung:
Gemäß § 64 Absatz 2 Satz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 411 eingesehen werden.
67a IN 225/22
Amtsgericht Hamburg, 04.10.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 67a IN 225/22 · Argo GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 225/22
- Wirksam am
- 02.01.2023
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 83424
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83424 eingetragenen Argo GmbH, Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Schulz und Herrn Reiner Dilba
Geschäftszweig: Überlassung von eigenen Arbeitnehmern nach dem AÜG, Personalvermittlung, Durchführung und/oder Vermittlung von Werk- und Dienstverträgen etc.
Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwälte Finkbeiner & Druckenbrodt, Schottmüllerstraße 20a, 20251 Hamburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2023, um 09:18 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund der am 07.10.2022 und am 10.10.2022 bei Gericht eingegangenen Gläubigeranträge sowie eines am 02.12.2022 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 67a IN 225/22 und 67a IN 270/22 und 67a IN 226/22 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg.
Der im Eröffnungsverfahren eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss mit den Mitgliedern
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse KdöR, vertreten durch Herrn Rudolf Seitz, Brüderstraße 19, 89415 Lauingen
Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit, vertreten durch Herrn Jens Greulich, Norderstraße 103, 20097 Hamburg
Herr Dipl.-Phys. Dipl.-Ing. Mathias Ebner, Am Kochberg 9 a, 77770 Durbach
wird beibehalten. Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 09.03.2023 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Insolvenzverwalterin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 30.03.2023, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 16.03.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
67a IN 225/22
Amtsgericht Hamburg, 01.01.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Sicherungsmaßnahme 67a IN 225/22 · Argo GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 225/22
- Wirksam am
- 14.11.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 83424
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83424 eingetragenen Argo GmbH, Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Schulz und Herrn Reiner Dilba
wird der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen, datiert auf den 07.11.2022 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Sicherungsmaßnahmen mit Beschluss vom 11.11.2022 am 11.11.2022 um 14:07 Uhr angeordnet worden sind und im Übrigen der Beschluss vom 2.11.2022 fort gilt.
Die Veröffentlichungen vom 11.11.2022 sind insoweit gegenstandslos.
67a IN 225/22
67a IN 226/22
Amtsgericht Hamburg, 14.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 67a IN 225/22 · Argo GmbH · Insolvenzgericht Hamburg
- Insolvenzgericht
- Hamburg
- Aktenzeichen
- 67a IN 225/22
- Wirksam am
- 11.11.2022
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 83424
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 83424 eingetragenen Argo GmbH, Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Marcus Schulz, Herrn Reiner Dilba
Geschäftszweig: Überlassung von eigenen Arbeitnehmern nach dem AÜG, Personalvermittlung, Durchführung und/oder Vermittlung von Werk- und Dienstverträgen etc.
ist am 07.11.2022, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Riedemann, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 225/22
Amtsgericht Hamburg, 07.11.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 83424 HRB 83424: Argo GmbH, Hamburg, Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschl…
HRB 83424 HRB 83424: Argo GmbH, Hamburg, Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Dilba, Reiner, Stelle, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit si…
HRB 83424 HRB 83424: Argo GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Kurze Mühren 1 - 3, 20095 Hamburg. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigene…
HRB 83424 HRB 83424: Argo GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Loose, Henrik, Breisach am Rhein, *XX.XX.XXXX.
HRB 83424 HRB 83424: Argo GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Schulz, Marcus, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sic…
HRB 83424 HRB 83424: Argo GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Schulz, Marcus, Dipl.-Kaufmann, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 83424 HRB 83424: Argo GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Eichinger, Christian, Langenselbold, *XX.XX.XXXX. Bestellt Geschäftsführer: Wege, Jörn, Rosengarten, *XX.XX.XXXX,…
HRB 83424 HRB 83424: Argo Personal Service GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der F…
HRB 83424 HRB 83424: Argo Personal Service GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Einzelprokura: Gawlik, Holger, Schwanewede, *XX.XX.XXXX.
HRB 83424 HRB 83424: Argo Personal Service GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Eichinger, Christian, Langenselbold, *XX.XX.XXXX; Loose, Henrik, Breisach am Rhein, *XX.XX.XXXX, jewe…
HRB 83424 HRB 83424: Argo Personal Service GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Pflüger, Christian, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 83424 HRB 83424: Argo Personal Service GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Walz, Axel, Kutzenhausen, *XX.XX.XXXX.
HRB 83424 Argo Personal Service GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Walz, Axel, Kutzenhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft …
HRB 83424 Argo Personal Service GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg. Mit der Argo Personaldienstleistungen AG, Augsburg (AG Augsburg HRB 2040) als herrschendem Unternehmen ist am 16.11.2010 ein Ergebnisabfüh…
HRB 83424 Argo Personal Service GmbH, Hamburg, Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg.Geschäftsanschrift: Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg.
HRB 83424 Argo Personal Service GmbH, Hamburg (Spitalerstr. 11, 20095 Hamburg). Ausgeschieden Geschäftsführer: Teich, Michael, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 83424 Argo Personal Service GmbH, Hamburg (Billstr. 30, 20539 Hamburg). Der mit der Agro Personaldienstleistungen AG (Amtsgericht Augsburg, HRB 2040) am 19.11.2002 mit Ergänzung vom 11.12.2002 abgeschlossene Gewin…
HRB 83424 Argo Personal Service GmbH, Hamburg (Billstr. 30, 20539 Hamburg). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungsvertrages vom 31.05.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 3…
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