HRB 172073
Arendicom GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Tutzing
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Tutzing
- Datenstand
- 2024-03-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-03-17 Chronologischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
10 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung IN 363/26 · Arendicom GmbH · Insolvenzgericht Weilheim i. OB
- Insolvenzgericht
- Weilheim i. OB
- Aktenzeichen
- IN 363/26
- Wirksam am
- 08.10.2026
- Registerbezug
- München, HRB 172073
In dem Verfahren über den Antrag d.
Arendicom GmbH, An den Holzwiesen 14, 82131 Gauting, vertreten durch den Geschäftsführer Krehan Marcus
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 172073
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten u.a. mbB, Isartorplatz 8, 80331 München, Gz.: ARE11.D1
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.10.2026 um 11:30 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff, Nymphenburger Straße 4, 80335 München, Telefon: +49(89)12026-0, Telefax: +49(89)12026127, Email: info@gl-law.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Weilheim i.OB
Alpenstr. 16
82362 Weilheim i.OB
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Weilheim i.OB - Insolvenzgericht - 08.10.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 172073 HRB 172073:Arendicom GmbH, Tutzing, Landkreis Starnberg, Beiselestr. 8, 82327 Tutzing.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Ziegeleistr. 12, 82327 Tutzing.
HRB 172073 Arendicom GmbH, Tutzing, Landkreis Starnberg, Beiselestr. 8, 82327 Tutzing. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.810,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapi…
HRB 172073 Arendicom GmbH, Tutzing, Landkreis Starnberg, Beiselestr. 8, 82327 Tutzing. Die Gesellschafterversammlung vom 15.10.2012 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.650,00 EUR und die Neufassung der Satzung besc…
HRB 172073 Arendicom GmbH, Tutzing, Landkreis Starnberg, Beiselestr. 8, 82327 Tutzing.Geschäftsanschrift: Beiselestr. 8, 82327 Tutzing. Bestellt: Geschäftsführer: Gehlen, Dominik, Berg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbe…
HRB 172073 Arendicom GmbH, Tutzing (Beiselestr. 8, 82327 Tutzing). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2008. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vertrieb von Software, Verkauf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.