HRB 12739

Arend Prozessautomation GmbH

Amtsgericht Wittlich · Rheinland-Pfalz

aktuell 18 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Wittlich

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Registerdaten

Sitz
Wittlich
Datenstand
2025-01-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-02

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Arend Verwaltungs-GnbH Wittlich
  2. Arend Verwaltungs-GmbH Wittlich

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

18
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 92/22 · Arend Prozessautomation GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/22
Wirksam am
17.09.2025
Registerbezug
Wittlich, HRB 12739
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, Eurener Straße 1, 54294 Trier, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, Auf der Wies 11, 56281 Emmelshausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 20.10.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wittlich, 27.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7a IN 92/22 · Arend Prozessautomation GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/22
Wirksam am
19.06.2024
Registerbezug
Wittlich, HRB 12739
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Frau Silvia Bednarz, Untere Zahlbacher Straße 27, 55131 Mainz als vertretungsberechtigte Vertreterin für die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Trier, vertreten durch den Geschäftsführer Operativer Service, festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 2 InsVV i. V. m. § 17 Abs. 1 InsVV

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 22.04.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Frau Silvia Bednarz, Untere Zahlbacher Straße 27, 55131 Mainz als vertretungsberechtigte Vertreterin für die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch die Agentur für Arbeit Trier, vertreten durch den Geschäftsführer Operativer Service, die Festsetzung der Vergütung.

Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.

Zu dem Antrag wurde der Insolvenzverwalter gehört. Nach dem glaubhaften Sachvortrag des vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes sowie des Insolvenzverwalter ist ein Stundensatz von 150,00 € aufgrund Art, Umfang und Bedeutung des Verfahrens Rechnung getragen.
Der in Ansatz gebrachte Aufwand von 5 Stunden erscheint gerechtfertigt.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 12.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 92/22 · Arend Prozessautomation GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/22
Wirksam am
08.05.2024
Registerbezug
Wittlich, HRB 12739
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag eines vorläufigen Gläubigerausschussmitgliedes Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Wittlich, 25.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7a IN 92/22 · Arend Prozessautomation GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/22
Wirksam am
11.01.2024
Registerbezug
Wittlich, HRB 12739
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Ingo Grünewald festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 78,36 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 05.06.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.049.434,64 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht regelmäßig aus einem Bruchteil der Regelvergütung des Insolvenzverwalters, im Allgemeinen 25 %.
Da das vorliegende Verfahren durch Umstände gekennzeichnet ist, die eine Erhöhung der Regelvergütung rechtfertigen, wurden Zuschläge gewährt.
Die Zuschläge berechnen sich wie folgt:
- 15 % für die Abwicklung arbeitsrechtlicher Fragen
- 38,36 % für die Betriebsfortführung nach Durchführung einer Vergleichsberechnung (s. Antrag des vorläufigen Verwalters)
-25 % für die Sanierungsbemühungen.
Insgesamt ergibt sich somit ein Zuschlag in Höhe von 78,36 % auf die Regelvergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters.

III.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 03.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7a IN 92/22 · Arend Prozessautomation GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/22
Wirksam am
03.07.2023
Registerbezug
Wittlich, HRB 12739
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Wittlich, 20.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 92/22 · Arend Prozessautomation GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/22
Wirksam am
22.05.2023
Registerbezug
Wittlich, HRB 12739
7a IN 92/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf

Dienstag, 20.06.2023, 09:30 Uhr, Saal 2, Gerichtsgebäude, Kurfürstenstrasse 63, 54516 Wittlich.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Beschlussfassusng der Gläubigerversammlung über einen mit den Gesellschaftern der Schuldnerin abzuschließenden Vergleich über die Zahlung einer Abfindungssumme auf Erbringung des noch ausstehenden Stammkapitals.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Weiterhin dient der Termin der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.

Amtsgericht Wittlich, 15.05.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7a IN 92/22 · Arend Prozessautomation GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/22
Wirksam am
30.11.2022
Registerbezug
Wittlich, HRB 12739
7a IN 92/22: Über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), ist am 28.11.2022 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Prof.Dr.Dr. Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Schlossstr. 7, 56856 Zell / Mosel, Tel.: 06542/18130-0, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: Zell@tbs-insolvenzverwalter.de, Internet: www.thomasbschmidt.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.01.2023 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 28.02.2023.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.01.2023) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (28.02.2023), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Wittlich, 28.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 92/22 · Arend Prozessautomation GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/22
Wirksam am
26.10.2022
Registerbezug
Wittlich, HRB 12739
7a IN 92/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 11.10.2022 um 13:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wittlich, 25.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 92/22 · Arend Prozessautomation GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/22
Wirksam am
18.10.2022
Registerbezug
Wittlich, HRB 12739
7a IN 92/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 11.10.2022 um 13:30 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wittlich, 17.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7a IN 92/22 · Arend Prozessautomation GmbH · Insolvenzgericht Wittlich
Insolvenzgericht
Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 92/22
Wirksam am
11.10.2022
Registerbezug
Wittlich, HRB 12739
Az.: 7a IN 92/22 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Arend Prozessautomation GmbH, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich (AG Wittlich, HRB 12739), vertr. d.: 1. Axel Haas, (Geschäftsführer), 2. Dirk Günther Klein, (Geschäftsführer), ist am die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ingo Grünewald, Prof.Dr.Dr. Thomas B. Schmidt RA Partnerschaft mbB, Schlossstr. 7, 56856 Zell / Mosel, Tel.: 06542/18130-0, Fax: 06542/18130-29, E-Mail: Zell@tbs-insolvenzverwalter.de, Internet: www.thomasbschmidt.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 11.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 12739 HRB 12739: Arend Prozessautomation GmbH, Wittlich, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich. Nicht mehr Geschäftsführer: Harig, Jens, Kerpen, *XX.XX.XXXX.
HRB 12739: Arend Prozessautomation GmbH, Wittlich, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich. Nicht mehr Geschäftsführer: Harig, Jens, Kerpen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12739 HRB 12739: Arend Prozessautomation GmbH, Wittlich, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich. Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Gesc…
HRB 12739: Arend Prozessautomation GmbH, Wittlich, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich. Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Nennbeträge) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 65.000,00 EUR auf nunmehr 100.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Harig, Jens, Kerpen, *XX.XX.XXXX; Klein, Dirk Günther, Emmelshausen, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Klein, Dirk Günther, Emmelshausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12739 HRB 12739: Arend Prozessautomation GmbH, Wittlich, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klein, Dirk Günther, Emmelshausen…
HRB 12739: Arend Prozessautomation GmbH, Wittlich, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Klein, Dirk Günther, Emmelshausen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 12739 HRB 12739:Arend Prozessautomation GmbH, Wittlich, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich.Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2014 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
HRB 12739:Arend Prozessautomation GmbH, Wittlich, Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich.Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2014 hat den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.
Veränderungen
HRB 12739 Arend Prozessautomation GmbH, Wittlich, Max-Planck-Str. 4, 54516 Wittlich. Änderung der Geschäftsanschrift: Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich.
Arend Prozessautomation GmbH, Wittlich, Max-Planck-Str. 4, 54516 Wittlich. Änderung der Geschäftsanschrift: Am kleinen Rotenberg 21, 54516 Wittlich.
Veränderungen
HRB 12739 Arend Verwaltungs-GmbH, Wittlich, Max-Planck-Str. 4, 54516 Wittlich. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des …
Arend Verwaltungs-GmbH, Wittlich, Max-Planck-Str. 4, 54516 Wittlich. Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) und somit die Änderung der Firma, des Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Arend Prozessautomation GmbH. Unternehmensgegenstand: Die Prozessautomation und Elektrotechnik für die Aufrüstung im Anlagen- und Maschinenbau. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR.
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HRB 12739 Arend Verwaltungs-GmbH, Wittlich, Max-Planck-Str. 4, 54516 Wittlich. Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Organe der Gesellschaft, Beschlussfassun…
Arend Verwaltungs-GmbH, Wittlich, Max-Planck-Str. 4, 54516 Wittlich. Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Organe der Gesellschaft, Beschlussfassung) beschlossen.
Veränderungen
HRB 12739 Arend Verwaltungs-GmbH, Wittlich, Max-Planck-Str. 4, 54516 Wittlich. Nicht mehr Geschäftsführer: Arend, Horst, Wittllch, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Haas, Axel, Trier, *XX.XX.XXXX, einzelvertr…
Arend Verwaltungs-GmbH, Wittlich, Max-Planck-Str. 4, 54516 Wittlich. Nicht mehr Geschäftsführer: Arend, Horst, Wittllch, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Haas, Axel, Trier, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Fischer, Peter, Zerf, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.